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Frage zu RDL-Tagen

Begonnen von apollo13, 08. Dezember 2019, 19:27:21

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apollo13

Wie oben angeführten eine Frage zu den RDL Tagen. War bis 2/2017 im KVK meines Heimatlandkreises
beordert. Seit Beförderung zum HF habe ich dort vier RDL Tage abgeleistet. Arg wenig in 5 Jahren, daher habe ich um Umplanung ins Nachbar KVK gebeten. Seitdem 18 RDL Tage. Selbe Verwendung, VerbFw ZMZ. Zählt für die Beförderung zum SF nur die 18 Tage oder werden die 4 Tage der vorherigen Verwendung mit? Beurteilung wurde vor 6 Monaten erstellt.

bayern bazi

zählt alles zusammen :)

hauptsache du hast deine  16 feldwebeljahre

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Fehlen ja noch zwei Tage wenn ich mich nicht verrechnet habe
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apollo13

Habe ich, am 01.07. Werdens 31 Jahre. Wenn die letzte DVAG mit 4;5 Std mitzählen müsste die nächsten RDL reichen.

wolverine

#4
DVag zählt nur ausnahmsweise.
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apollo13


bayern bazi

KVK wird ja viel über DVag gemacht - die werden im Regelfall auch annerkannt

wenn du mit 1/2 tages Dvag auf 2 tage kommst ;)

müsste passen (KVK wird ja viel über DVag gemacht - die werden im Regelfall auch annerkannt) 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

apollo13

Gibt es eine Regelung bzw Vorschrift wie mit den DVAG auf dem Beorderungsposten zu verfahren ist?
Habe letztens meine RDL Tage abgefragt, berücksichtigt wurde keine einzige DVAG der letzten 7 Jahre, obwohl diese in der Beorderung geleistet wurden. Das die "Spassveranstaltungen" nicht gewertet werden ist mir klar.

wolverine

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wolverine

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