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1 Monat Fahrverbot

Begonnen von Mobsi, 03. Dezember 2019, 17:12:13

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KlausP

ZitatJedenfalls wurde mir auch entgegnet, dass ich dann später vom Kommandeur ne höhere Buße bekomme

Das ist ja mal 'ne tolle Aussage vom Chef. Selbst wenn dem so wäre, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, die Sache zum Truppendienstgericht zu hieven.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PzPiKp360

Ich frage mich bei solchen Geschichten immer, was für eine Stimmung in der Einheit herrschen muss...  :P

KlausP

Noch mal nachgelesen in der Wehrbeschwerdeordnung, da ich mir nicht ganz sicher war. Da steht im § 42(6):

Zitat... Die Entscheidung über die Beschwerde darf die Disziplinarmaßnahme nicht verschärfen. ...

Wenn der Chef sowas geäußert hat will er Sie damit mMn daran hindern, Ihr Beschwererecht wahrzunehmen. Gaaaanz dünnes Eis ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

Wenn der DV die Disziplinarbuße verhängt, finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Verfügung unten die Rechtsbehelfsbelehrung. Nach Ablauf einer Nacht können Sie Disziplinarbeschwerde einlegen über den nächsthöheren DV (Kdr o.Ä.) bzw. die Beschwerde auch bei Ihrem DV einreichen, was m.M.n. jedoch unzweckmäßig wäre. Sie sollten mit der VP sprechen und sich in die Wehrbeschwerdeordnung einlesen, damit Ihre Beschwerde auch zulässig, d.h. fristgerecht, formgerecht und statthaft ist Die Vollstreckung wird durch die Beschwerde gehemmt.

tank1911

ZitatIch frage mich bei solchen Geschichten immer, was für eine Stimmung in der Einheit herrschen muss...  :P

Fragen Sie sich das auch mal aus beiden Richtungen. Falls hier zu unrecht disziplinar geahndet wird, ist dieses Unrecht zu beseitigen ohne Frage. Wahrscheinlich trifft es zusätzlich gerade noch den Falschen. Jedoch muss man auch den KpChef verstehen. In dieser Einheit scheint es nicht selten vorzukommen, dass sich Soldaten durch Owi und dergleichen in der eigenen Einsatzbereitschaft beschränken. Fragen Sie doch mal in einem Speditionsunternehmen nach, wie klasse es der Chef dort fände, wenn dessen Mitarbeiter ständig die Pappe verlieren.

MMG-2.0

Bei einer Erstverwendung als MKF könnte man die Disziplinarbuße ja nachvollziehen, aber hier hat der TE nur einen Dienstführerschein, sprich eine Zweitverwendung als MKF in seinem Bürojob ist gar nicht vorgesehen. Im Vergleich zur Spedition müsste da dann der Disponent zusätzlich gerügt werden.


justice005

#36
ZitatWenn der Chef sowas geäußert hat will er Sie damit mMn daran hindern, Ihr Beschwererecht wahrzunehmen. Gaaaanz dünnes Eis ...

Sehr richtig.

§ 35 Wehrstrafgesetz: (1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder, bei dem Wehrbeauftragten des Bundestages, bei einer Dienststelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Es reicht, den fettgedruckten Teil zu lesen.

Eine Beschwerde führt NICHT zur Verschlechterung, das ist ganz klar in § 42 Abs. 6 WDO geregelt. Klaus hat da völlig recht.

Der Chef scheint ja echt mal wieder ein echter Spezialist zu sein... Wahrscheinlich Wehrrecht vor 10 Jahren mit der schwachen 4 bestanden und dann irgendwann Jahre später Chef geworden... 

Wie auch immer, ich denke, in diesem Thread wurde alles gesagt. Die Forenteilnehmer sind sich hier alle einig, was wirklich selten genug vorkommt! Der Fragesteller muss jetzt selbst entscheiden, was er macht. Mein Tipp wäre eine Disziplinarbeschwerde, aber zwingen kann man niemanden.

Auf jeden Fall hat der Fragesteller hier gute und richtige Hinweise gekriegt. Mehr kanns hier nicht geben...






justice005

ein Teil des Fettdrucks hat leider nicht geklappt....

MMG-2.0

Zitat von: justice005 am 11. Dezember 2019, 16:55:11
[...]Der Chef scheint ja echt mal wieder ein echter Spezialist zu sein... Wahrscheinlich Wehrrecht vor 10 Jahren mit der schwachen 4 [...]

Welche Note geben wir dann den Rechtsberater, denn den hat der KpChef anscheinend kontaktiert?

F_K

@ Justice:

Wehrrecht ist zwar mWn Sperrfach auf dem OA Lehrgang - und auch auf dem Einheitsführer Lehrgang Thema - aber zumindest in "meinem Fall" trotz (sehr) guter Noten habe ich den 16(1) nicht "drauf" gehabt und daher hier im Threads dazu gelernt - nun gut, erstere Klausur ist auch eher 20 Jahre her und Schwerpunkt war eher Befehlsrecht und unmittelbarer Zwang ...

ulli76

Wer weiss, was der Chef dem RB erzählt hat "Ich hab hier nen Kraftfahrer der wegen zu schnellem Fahren den Lappen für einen Monat abgeben muss." Also verweise einfach jedes Mal, wenn du dazu gefragt wirst, auf den §16 und schilder, dass du bisher nur selten dienstlich fahren musstest und du ja auch die Urlaubszeit/Feiertage für den Monat nutzen sollst.

Ich weiss, dass sehr viele sich schwer mit Wehrrecht tun. Obwohl das eigentlich nicht SOO das Hexenwerk ist. Zumindest nicht die Basics. Da hängts ja schon an sowas einfachem wie Fristen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: Mobsy am 11. Dezember 2019, 11:39:56
Der Chef hat zu § 16 Abs 1 WDO gesagt, dass Punkt 2 Punk 1 außer Kraft setzen würde.
Er hat sich beim Rechtsberater abgesichert.
Er versteift sich darauf, dass ich in der "Zweitverwendung" Kraftfahrer bin, und daher wegen des Fahrverbotes nicht treu dienen kann. Dabei bin ich aktuell nicht mal mehr in meinem ursprünlichen Zug als MatBew Sdt eingesetzt, sondern sitze auf nem Büroposten, wo ich im absoluten Notfall nen Dienst KFZ bewege. Sprich wenn mal kein Fahrer für ne Werkstattfahrt da wäre. Ich sitze vor einem Rechner, und erledige Dispositionsjobs und schreibe Fahrausträge fürn Fuhrpark. Der nebenbei bemerkt aktuell nicht mal KFZ vor Ort hat.
Alles was mit Fahrten zu tun hat, erledigt der TechZg. Da würde ich sogar als Beifahrer ausreichen.

Mein Urlaub würde incl Freitag beginnen, welchen ich wahrscheinlich wieder stornieren kann, und durch das ganze jetzt den Führerschein doch nicht in dem Zeitraum abgeben könnte.

Wieder wurde erwähnt, dass dieses Diszi notwendig ist, da es überhand in der Kp genommen hat. Er möchte scheinbar ein Zeichen damit setzen.
Jedenfalls wurde mir auch entgegnet, dass ich dann später vom Kommandeur ne höhere Buße bekommen könnte und hier mit 200 Euro gut bedient wäre.

Ich habe heute sogar eine umfassendere Aussage gemacht. Habe mal sämtliche Aspekte angegeben, was ich im Dienst schon alles positives gemacht habe, welches weit über den Rahmen hinausgeht. Und das ist nicht wenig.
Das fängt damit an, dass ich innerhalb von 2 Tagen entscheiden mußte, dass ich in den Einsatz gehe, worüber sich meine Familie natürlich richtig gefreut hat, da ich nicht mal mehr Urlaub hatte.
Ich kann da locker DIN A 4 Seiten verfassen.

@LwPersFw: Danke für die weiteren Quellenangaben. Danke auch an Justice005.


Ich weiß zwar nicht was der DV damit meint...

ZitatDer Chef hat zu § 16 Abs 1 WDO gesagt, dass Punkt 2 Punk 1 außer Kraft setzen würde.

das ist aber auch nicht relevant. Ebenso was der RB sagt. Denn ... oft genug werden vermeintlich rechtlich richtige Entscheidungen innerhalb der Bw - selbst von BMVg R II 2 - von den Gerichten kassiert.


Manchmal muss man eben den Rechtsweg beschreiten, um Recht zu bekommen. Nennt sich Rechtsstaat - und ist gut so.

Sollte das Schlussgehör noch nicht stattgefunden haben ... bestehen Sie darauf das in das Protokoll aufgenommen wird (das ist Ihr Recht !) :

1. das Sie sie sich nach wie vor Ihres außerdienstlichen Fehlverhaltens bewusst sind und das es Ihnen leid tut
2. das Sie deshalb sofort und ohne Widerspruch das Bußgeld von 500 € und das Fahrverbot von 1 Monat akzeptiert haben
3. das Sie es nicht akzeptieren werden, dass an Ihnen, wegen des Fehlverhaltens Anderer, ein Exempel vollzogen werden soll 
3. das Sie es nicht verstehen können, warum der § 16 Abs 1 WDO auf Sie keine Anwendung finden soll
4. zumal in der ZDv A-2160/6 Nr. 3050 ausgeführt wird:
    "Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 WDO gilt bei den o.a. Fällen ordnungsbehördlicher oder strafrechtlicher Erledigung
     einer Angelegenheit ein absolutes Verhängungsverbot für alle einfachen Disziplinarmaßnahmen (...)"

Dann warten Sie ab.

Sollte es doch zur Verhängung der D-Buße kommen...

Legen Sie nach Ablauf einer Nacht nach Verhängung (nicht davor!) also ab 6 Uhr ... aber vor 12 Uhr, schriftlich Beschwerde dagegen ein.

Für den Text können Sie das o.g. verwenden.

Lassen Sie sich die Abgabe ... mit Uhrzeit ... bei Ihrem DV ... auf einer Kopie der Beschwerde ... bestätigen.



Und lassen Sie sich keine Angst machen. Sie haben nichts zu verlieren.
Rechtsstreite passieren 1000fach in unserem Land - das gehört zur Demokratie.
Hier geht es schlicht darum, am Ende die - hoffentlich- richtige rechtliche Entscheidung herbeizuführen.
Nicht mehr - nicht weniger.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

alpha_de

Der DV sollte sich dennoch bewusst sein, dass er aufgrund der eindeutigen Regelungen in WDO und den Ausführungsbestimmungen in meinen Augen seine Befugnisse überschreitet. Neben einer Beschwerde ist das aufgrund des Verstosses gegen eine glasklare Weisingslage auch eine Eingabe Wert.

F_K

@ alpha_de:

Begründung?

Betrifft es eine Vielzahl von Soldaten (dieser Einzelfall?), ist es ein "globaler" Missstand, der einer anderen Regelung bedarf und auf der "Ebene" Bundestag zu sehen ist?

Nein - es ist (vermutlich) hier ein isolierter Einzelfall - der im Rahmen der Beschwerdebearbeitung in dieser Einheit / für diesen DV geregelt / aufgearbeitet werden wird.

Das "globale" Problem des Bedarfes, ggf. DVs besser in solchen Dingen zu schulen, ist schon bekannt - und hat es auch schon in Berichte des Wehrbeauftragen geschafft.

(Ja, der DV macht hier vermutlich etwas nicht richtig - und dieser Fehler ist abzustellen ...)

Mobsy

Das Diszi wurde fallen gelassen. Im Gegenzug dazu muss ich einen Vortrag halten.

Ich bedanke mich bei allen für die Hilfestellungen.