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Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019

Begonnen von LwPersFw, 13. April 2018, 12:40:05

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Roughnecks

Warum taucht den da der Artikel 12 bezüglich Änderung der TGV nicht mehr auf? Oder bin ich einfach nur blind?

LwPersFw

Zitat von: Roughnecks am 15. Dezember 2019, 21:49:43
Warum taucht den da der Artikel 12 bezüglich Änderung der TGV nicht mehr auf? Oder bin ich einfach nur blind?

Weil das nicht im Gesetz geregelt ist ... siehe vorherige Beiträge.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 09. Dezember 2019, 08:36:42
Zitat von: LwPersFw am 09. November 2019, 09:54:00
Im Anhang der

Entwurf zur "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"

Stand : Mai 2019


Im Anhang eine aktuelle Version

Stand: November 2019

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
Artikel 2 Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
Artikel 3 Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 6 Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
Artikel 7 Änderung der Bundesleistungsbesoldungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
Artikel 9 Änderung der Sanitätsdienstvergütungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
Artikel 12 Änderung der Trennungsgeldverordnung
Artikel 13 Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Die Verordnung wurde ebenfalls im BGBl I verkündet.

Nr 2 vom 10.01.2020

Link

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tom50

moin zusammen,

da mein derzeit zuständiger Refü nicht zu erreichen ist, würde ich gerne hier ein paar dringende Fragen loswerden.
Folgender Sachverhalt....

1. anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung
2. Trennungsgeldempfänger seit 2017
3. Trennungsgeldwohnung seit 2018 ( in Wilhelmshaven )
4. seit 01.01.2020 auf einen Lehrgang versetzt ( 3 Monate ), dort wohne ich in einer Gemeinschaftsunterkunft
5. im Anschluss weitere Lehrgänge...eventuell mit Unterbrechungen

nach dem Lehrgangsmarathon zurück an meinen eigentlichen Standort ( Wilhelmshaven)

Meine Frage bezieht sich auf die Trennungsgeldwohnung, darf ich die weiterhin behalten, oder muss ich die Wohnung kündigen ?

Viele Grüsse

LwPersFw

Zitat von: Tom50 am 28. Januar 2020, 16:43:47
moin zusammen,

da mein derzeit zuständiger Refü nicht zu erreichen ist, würde ich gerne hier ein paar dringende Fragen loswerden.
Folgender Sachverhalt....

1. anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung
2. Trennungsgeldempfänger seit 2017
3. Trennungsgeldwohnung seit 2018 ( in Wilhelmshaven )
4. seit 01.01.2020 auf einen Lehrgang versetzt ( 3 Monate ), dort wohne ich in einer Gemeinschaftsunterkunft
5. im Anschluss weitere Lehrgänge...eventuell mit Unterbrechungen

nach dem Lehrgangsmarathon zurück an meinen eigentlichen Standort ( Wilhelmshaven)

Meine Frage bezieht sich auf die Trennungsgeldwohnung, darf ich die weiterhin behalten, oder muss ich die Wohnung kündigen ?

Viele Grüsse

siehe hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64820.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tom50

Ersteinmal vielen Dank für die Informationen.

Ich würde einmal vermuten, da mein Lehrgang keine vollen 3 Monate dauert, das ich ggf. Glück haben könnte, das ich die Wohnung behalten darf.
Naja, wir werden es sehen.

Viele Grüsse

DeltaEcho

Das ledige nach Paragraph 3 jetzt Anspruch haben sollen auf eine Reisebeihilfe alle 14 Tage hatte ich gelesen, sowie die Möglichkeit diese anzusparen. Kann mir hier jemand sagen, ab wann das gilt?

LwPersFw

Zitat von: DeltaEcho am 07. Februar 2020, 16:10:20
Das ledige nach Paragraph 3 jetzt Anspruch haben sollen auf eine Reisebeihilfe alle 14 Tage hatte ich gelesen, sowie die Möglichkeit diese anzusparen. Kann mir hier jemand sagen, ab wann das gilt?

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.120.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Dexter

Moin Kameraden, 

Ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Trennungsgeld.

Lage: ich bin seid 2010 Soldat, wohne 210 km von meinem Standort entfernt. Hatte bis zu meiner Hochzeit und Hausbau 2016, keine berücksichtigungsfähige Wohnung. Ich werde Ende 2020 versetzt.Neue Entfernung zum Haus 300km. Wohne immer noch im selben Ort.

Frage: steht mir TG gem. der 3+5 Regelung zu?

GLÜCK AB!


LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Kaiser2020

#55
Hallo liebe Leser,

Ich bin seit dem 02.01. bei der Bundeswehr in Dienst und erhalte Trennungsgeld nach Paragraph 3 und bin unter 25.

Viele bei uns in der Aga haben die Stube nicht bezahlt und auch, obwohl diese zu Hause wohnen ohne anerkannte Wohnung, TG erhalten. Gibt es hierzu eine Grundlage die bestimmt, wem dieses abgezogen wird und wem nicht?

Leider befinde ich mich in einem endlos Kreislauf zwischen PersFw und BVA. Man wird hier von A nach B geschickt und keiner kann eine genaue Info raus geben oder das Thema klären.

Prinzipiell wurde mitgeteilt, dass die ersten 6 Monate im Dienst das wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und auch dementsprechend abgezogen wird. Wäre für mich auch in Ordnung, solange das nicht bei jedem Lehrgangsteilnehmer anders oder gar nicht berechnet wird.

Ich bedanke mich vorab für jegliche Rückmeldungen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen


EDIT: Betreff angepasst

RefüPerser d.R.

Nein Ihnen muss die Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Siehe drei Themen weiter unten.

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk


LwPersFw

Dieses Thema ist oft, ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls, nicht so einfach zu beantworten...

Viele ... die unter 25 sind ... verwechseln z.B. den Bezug TG ... und das, was Ihnen abgezogen wird, mit dem Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) Satz 1 BBesG.

Beides passiert parallel.

Im folgenden Beitrag ... finden Sie im letzten Beitrag eine Vorschrift...

Wenn Sie wieder Zugriff auf das IntranetBw haben ...
...lesen Sie sich mal darin ein... und schauen was auf Sie zutrifft...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67832.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Und zur Thematik Lehrgänge vs Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) Satz 1 BBesG...

Siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60808.msg630316.html#msg630316
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Kaiser2020


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