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Krankentransport ins BWK

Begonnen von FrostedThunderze, 03. Mai 2020, 17:35:56

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BSG1966

Ggf wäre halt im Rahmen der Fürsorge für die Einheit angemessen, sich um den (wie auch immer gearteten) Transport zu kümmern.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 04. Mai 2020, 15:53:05
Eben - das Formular dient dazu, die Grundlage für die Erstattung von (Reise) Kosten zu sein - nicht dazu, die Einheit per ärztlicher Anweisung zu "zwingen", ein Dienst KFZ einzusetzen.

Doch, dass kann der Arzt und dies ist auch so gewollt.
Und dies macht nicht der Arzt, sondern der Erlasshalter/Gesetzgeber.

Denn es gibt schwere Verletzungen die weder das eigenständige Führen eines Pkw erlauben, noch die Nutzung des ÖD rechtfertigen.

Der Fahrer hat dabei auch keinen medizinischen Auftrag... sondern führt lediglich den Personentransport durch.

Und ... die Nutzung des BwFuhrpark gilt intern als kostenneutral.

Im Gegensatz zur Bezahlung eines zivilen Taxi-Unternehmens.

Davon ab ... würde ... wenn notwendig... selbst ein Taxi für 300 km bezahlt werden.

Denn ... der Soldat hat gesetzlichen Anspruch auf utV.

Und wenn denn Arzt Privat-Pkw und ÖD ausschließt ... ist das so... und von der Einheit/Dienststelle umzusetzen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Was ist ÖD?

Natürlich gibt es Erkrankungen / Verletzungen,  die das eigene Führen eines Fahrzeuges verhindern - und das ist vom Arzt zu dokumentieren.

Das die BW oft "lustige" Kostenrechnungen durchführt, ist wohl Legende.

KlausP

Bringt doch hier sowieso nichts mehr - außer einer erneuten überflüssigen ,,Grundsatzdiskussion".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

ÖD soll wohl öffentliche Verkehrsmittel heissen.

Ist doch ganz einfach: Der Soldat muss ins Krankenhaus. Alleine die Tatsache muss zwischen dem SanBereich und der Einheit kommuniziert werden. Das ist ja auch die Grundlage dafür, dass irgendjemand für die Kosten aufkommt.
Wenn KEIN qualifizierter Krankentransport notwendig ist, ist die Einheit dafür zuständig, dass der Soldat zu seinem Termin kommt.

Jetzt kommt es regelmäßig vor, dass jemand, der in´s Krankenhaus muss, irgendein Gebrechen hat, was zu Einschränkungen in der Wahl des Transportmittels führt. Auch DAS muss der SanBereich der Einheit mitteilen. DIE weiss ja nicht unbedingt was der Soldat hat noch hat sie die Fachexpertise abschätzen zu können, was für Einschränkungen das mit sich bringt.

Also gibt es die truppenärztliche Bescheinigung. Und wenn da was vom Text her nicht passt, kann man das immernoch handschriftlich ergänzen, so dass die Einheit weiss, was sie beachten muss.

Wie der Chef dann dafür sorgt, dass sein Soldat zu seinem Termin kommt, ist erstmal sein Problem.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

Noch ein Hinweis- die "SanKvD" sind in der Regel Fahrer und Fahrzeuge die von den Einheiten gestellt und vom SanBereich koordiniert werden um Kapazitäten zu bündeln.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 04. Mai 2020, 18:21:46

Wie der Chef dann dafür sorgt, dass sein Soldat zu seinem Termin kommt, ist erstmal sein Problem.

Das ist eben kein "Problem" und bedarf hier keiner "Grundsatzdiskussion"... weil in Vorschriften klar geregelt.

Ja, ÖD soll öffentliche Verkehrsmittel sein

(öffentliche Dienstleister: Bahn, Bus, Straßenbahn)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Itler

Tja, wir haben so ein Fall in der einheit. Die Soldatin wird von zu Hause (80km) zu jedem Termin gefahren, da die Verletzungen zu schwerwiegend waren, das Sie auf lange sicht nicht selber Fahren und nur in Begleitung sein soll.
Unser Spieß mäckert auch immer, aber er macht es anstandslos, weil er weiß was er zu tun hat.

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