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Besoldungserhöhung 01.04.2021

Begonnen von didi62, 07. März 2021, 17:37:36

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Rekrut84

Selbst dann ist es möglich binnen der ersten drei Januarwochen dies noch ins vorherige Kalenderjahr buchen und versteuern zu lassen. Daneben gibt es die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem Durchschnittssteuersatz des Arbeitnehmers durchzuführen sofern der Beitrag in dem Fall unter 1.000€ bliebe.

Mitunter kann es sogar günstiger sein, wenn dieser Betrag nach dem Steuersatz des neuen Jahres bemessen wird, da der Grundfreibetrag höher liegt und die Progression anders verläuft.


christoph1972

Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2021, 08:32:26
Selbst dann ist es möglich binnen der ersten drei Januarwochen dies noch ins vorherige Kalenderjahr buchen und versteuern zu lassen. Daneben gibt es die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit dem Durchschnittssteuersatz des Arbeitnehmers durchzuführen sofern der Beitrag in dem Fall unter 1.000€ bliebe.

Mitunter kann es sogar günstiger sein, wenn dieser Betrag nach dem Steuersatz des neuen Jahres bemessen wird, da der Grundfreibetrag höher liegt und die Progression anders verläuft.



Naja, das mit den ersten 3 Wochen im Januar des Folgejahres mag ja steuerrechtlich zutreffen, da es bei Schichtarbeitenden und nach Stundensätzen bezahlten Arbeitnehmern nicht anders geht, haushaltsrechtlich sieht es jedoch anders aus. Die jeweiligen Bundeskassen haben Termine bis zu dem Zahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr geleistet werden dürfen und einen Stichtag, ab dem Zahlungen ggf. aus dem vorläufigen Haushalt des nächsten Kalenderjahres i. S. der vorläufigen Haushaltsführung zu zahlen sind.

Deshalb sind Rückrechnungen über ein Kalenderjahr hinaus, ziemlich unbeliebt und verursachen zumindest aus haushalterischer Sicht immer immensen Aufwand, weil im Prinzip Guthaben aus einem abgeschlossenen Haushalt gezahlt werden müssen. Von den diversen Ausnahmen, Rückstellungen und anderen zulässigen Maßnahmen in der Haushaltsbewirtschaftung will ich jetzt nicht anfangen.
Die zahlenden Stellen als auch das federführende BMIuH werden die Besoldungserhöhung entweder unter Vorbehalt freigeben oder die Rückrechnungen noch dieses Jahr vornehmen, weil nämlich sonst das BMF als Haushaltsministerium hysterische Anfälle bekommt, wenn erhebliche Millionenbeträge für Besoldungsnachzahlungen an Beamte, Richter und Soldaten zurückgestellt werden müssten.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

Zitat... Die zahlenden Stellen als auch das federführende BMIuH werden die Besoldungserhöhung entweder unter Vorbehalt freigeben oder die Rückrechnungen noch dieses Jahr vornehmen ...

Verstehe ich jetzt nicht. Welche Rückrechnungen? Es geht hier doch um die Besoldungserhöhung zum 01.04.2021 und nicht von irgendwann aus 2020.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Mal im Ernst: das ist doch hier wieder völlig akademisch, die Auswirkungen für den einzelnen Besoldungsempfänger sind doch zu vernachlässigen.
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discharger

Moin Kameraden, sorry das ich den  Thread  wieder  auferstehen lasse. Da  es zu dem  Thema aber bereits diesen Thread hier gibt, verzeiht ihr mir  sicherlich.
Ich  hatte auch die Info, das die  Besoldungserhöhung  zum 01.08. rückwirkend gezahlt werden soll (hatte beim BVA angerufen..) ..  nun, leider ist mit der Bezügeabrechnung 08/21 immernoch nichts passiert. Weiß  jemand etwas "Neues" ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

Ebenfalls, aber sollten es nicht mindestens 40€ Brutto sein?
Ich will mich nicht beschweren, bin nur neugierig.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Ralf

Auf der Gehaltsmitteilung steht eine Rufnummer oder mal bis nächsten Monat warten.
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Andi8111

Bei mir waren es für die Monate April bis August (5) nach Steuern weniger als 180€, mithin ca. 36,00€ pro Monat netto mehr ;) Langt für ne halbe Tankfüllung. Aber Haben ist besser als Brauchen.

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