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Ab wann kann man verlängern und wen fragt man zuerst?

Begonnen von Mickelson, 09. November 2021, 11:27:04

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Mickelson

Guten Morgen,
ich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst, wollte aber gerne auf die Regelverpflichtungszeit von 8Jahren verlängern, ist das schon möglich und an wen muss ich mich zuerst wenden?Grundausbildung ist durch da ich wiedereinsteller bin, wurde letztes jahr nach der Aga ausgemustert. Aber anderes thema.
Bin Gefreiter,und mir selbstverständlich sicher das ich bleiben möchte.

Andi8111

Nein, das geht erst nach Beendigung der Dienstpostenausbildung.

Mickelson

Ja aber wenn die erst in 13 Monaten beginnt wird die Zeit knapp.

Andi8111

Es ist aber nur dann möglich. Und jetzt? Das ist die Regel seit Oktober. Soll davon abgewichen werden, dann mit Begründung.

Ralf

Zitat von: Andi8111 am 09. November 2021, 11:43:45
Nein, das geht erst nach Beendigung der Dienstpostenausbildung.
Das müsste auch so in der Verpflichtungserklärung drin stehen und Zeit ist dann noch genug (rd. 8 Monate).
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Helft mit, dass es so bleibt.

Mickelson

Da steht nix von drin.
Und laut einplaner würde es nach 2 bis 3 Monaten gehen,weil der sagte auch wenn man zu lange wartet dann wird die Stelle wieder neu ausgeschrieben.

Mickelson


JensMP79

Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 11:27:04
Guten Morgen,
ich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst, wollte aber gerne auf die Regelverpflichtungszeit von 8Jahren verlängern, ist das schon möglich und an wen muss ich mich zuerst wenden?Grundausbildung ist durch da ich wiedereinsteller bin, wurde letztes jahr nach der Aga ausgemustert. Aber anderes thema.
Bin Gefreiter,und mir selbstverständlich sicher das ich bleiben möchte.

Das ist ja schön das Sie sich sicher sind. Aber Ihre Stammeinheit muß sich auch sicher sein.
Die formellen Dinge wurden ja bereits angesprochen.

Ich würde meinem DV dazu raten, erst mal zu schauen ob das passt.

Mickelson

Ja Ralf das ist richtig das ich dann noch zeit habe, allerdings meinte der Einplaner das die Stelle schon ein Jahr vor dem Frei werden ausgeschrieben wird, und deshalb man sich auf diese Stelle nicht mehr verlängern kann.
Zudem kann es ja sein, daß ich alles noch weiter aufschiebt durch Amtshilfe was ein Nachteil wieder wäre für das schnelle beenden der DPA.

KlausP

Und was haben nun
- Ihr TEFhr,
- Ihr PersFw
- Ihr Spieß und/oder
- Ihr Disziplinarvorgesetzter dazu gesagt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mickelson

Was meinen Sie Klaus?
Ich habe in der Einheit noch niemanden gefragt, was ich mir ja auch sparen kann wie zu lesen ist.

Ralf

Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 13:07:46
Ja Ralf das ist richtig das ich dann noch zeit habe, allerdings meinte der Einplaner das die Stelle schon ein Jahr vor dem Frei werden ausgeschrieben wird, und deshalb man sich auf diese Stelle nicht mehr verlängern kann.
Zudem kann es ja sein, daß ich alles noch weiter aufschiebt durch Amtshilfe was ein Nachteil wieder wäre für das schnelle beenden der DPA.
Wo wäre das dienstl. Interesse, die Stelle so frühzeitig auszuschreiben, dass man jemand, der regulär durch die Ausbildung läuft, nicht mehr festsetzen kann? Das macht man doch nicht, um jemanden zu ärgern.
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KlausP

Zitat von: Mickelson am 09. November 2021, 13:16:45
Was meinen Sie Klaus?
Ich habe in der Einheit noch niemanden gefragt, was ich mir ja auch sparen kann wie zu lesen ist.

Sie wollten dich wissen, an wen Sie sich zuerst wenden sollen. Meine Antwort: Genau in der Reihenfolge, die ich geschrieben habe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Man plant doch keine Mannschafterstellen aus und bildet DP-bezogen aus, um dann, wenn der Mann/die Frau/das Mensch seine Aufgaben beherrscht, gleich wieder vom Hof zu jagen.

Da ist wohl noch ein bisschen Aufklärungsarbeit bei den Betroffenen und den Ausbildungseinheiten zu leisten, dass Erstverpflichtungszeit 2 Jahre nicht gleich zu setzen ist, mit der im Arbeitsrecht viel genutzten sachgrundlosen Befristung von bis zu zwei Jahren und dann ist Ende Gelände, sondern erstmal 2 Jahre und dann geht es weiter.

Das Personalgeschäft der Soldaten ist echt nicht einfach. Viel "hörensagen" und Missverständnisse
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Löwe von Eutin

Nur zum Verständnis:
Hat der Soldat sich auf eine Gesamtdienstzeit von nur 2 Jahren verpflichtet, oder hat er sich für einen längeren Zeitraum verpflichtet, ist aber erstmal nur auf 2 Jahre (Zum Beispiel) festgesetzt?