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Ab wann kann man verlängern und wen fragt man zuerst?

Begonnen von Mickelson, 09. November 2021, 11:27:04

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KlausP

Die Mannschafter SaZ verpflichten sich seit Oktober (?) alle nur noch auf 2 Jahre mit der Option, nach erfolgreicher Dienstpostenausbildung auf 8 Jahre verlängern zu können. Eine Zwischenfestsetzung wie bei UA, FA und OA gibt es bei Mannschaften nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Korrekt. Eine Weiterverpflichtungserklärung muss/darf auch erst nach Dienstantritt unterschrieben werden, vorher wäre sie nicht gültig (fehlender Status Soldat).
Sobald die DPA erfolgreich abgeschlossen ist, gibt also der/die Sdt ihre WV auf Regelverpflichtungszeit ab und wird auf die Regelverpflichtungszeit festgesetzt. In der GAIP ist das ganze Verfahren (inkl. der engen Terminsetzungen für die Meldungen) beschrieben.
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Löwe von Eutin

Vielen Dank für die Aufklärung KlausP und Ralf.

Es ist schon interessant mitzuerleben, wie sich vieles verändert.

Hades

Ich kenne Kameraden die nicht zu 100% Dienstpostengerecht ausgebildet sind und verlängert worden sind.
Die haben z.B. auf Ihrer Versetzung stehen als Verwendungen 1. Pflegehelfer im Funktionsdienst 2. C/CE Kraftfahrer 3. ABC irgendwas und haben dann von den 3 Lehrgängen nur einen abgeschlossen und sind trotzdem verlängert worden.
Kann mir das einer erklären?


Ralf

Und die sind seit 01.10. bei der Bundeswehr bzw. haben sich danach erstverpflichtet und haben die neue Verpflichtungserklärung auf SaZ 2 unterschrieben?
Im Intranet und in der GAIP gibt es dazu auch Artikel, bitte mal lesen, wen es interessiert.
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Mickelson

Das wäre mal interessant zu wissen.
Zitat von: Ralf am 10. November 2021, 05:39:18
Und die sind seit 01.10. bei der Bundeswehr bzw. haben sich danach erstverpflichtet und haben die neue Verpflichtungserklärung auf SaZ 2 unterschrieben?
Im Intranet und in der GAIP gibt es dazu auch Artikel, bitte mal lesen, wen es interessiert.


Corona könnte sowieso wieder zu Ausnahmeregeln führen.

Ralf

Kann ja nicht, wie sollen denn die "Beispiele" seit 01.10. eingestellt worden sein, die GA bestanden haben und dann nach einer bestimmten DP-Ausbildungszeit nun noch festgesetzt worden sein. Wir haben Anfang November. Bitte mal den Kopf einschalten.

Weiterhin: es gibt eine Verpflichtungserklärung, die schreibt das Modalitäten fest, da steht auch nicht, dass man ALLE Qualifikationen erreichen muss, sondern die werdegangsbestimmende Qualifikation des jeweiligen Dienstpostens.

ZitatCorona könnte sowieso wieder zu Ausnahmeregeln führen.
Nein. Wieso sollte es? Braucht es nicht. Ist doch auch in der V-Erkl. geregelt. Liest denn keiner seine Unterlagen?  ::)
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Mickelson

Bei mir steht nirgends wo was von DPA bestehen oder Lehrgängen in den Unterlagen. Und meine erstfestsetzung ist auch 3Jahre.

Ralf

Dann hast du vielleicht noch keine unter die neuen Modalitäten fallende Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Jetzt schreibst du 3 Jahre, vorher hast du geschrieben:
Zitatich bin auf 2 jahre SaZ Mannschaften meine 4te woche im Dienst
Ja was denn jetzt?
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KlausP

Klar ist die 3 Jahre, Sie haben ja schon eine gewisse Vordienstzeit als Wiedereinsteller.

Und nochmal: Fragen Sie Ihre Vorgesetzten, die können und sollen Ihnen das erklären. Der Perser ist da mit Sicherheit kompetent auskunftsfähig.
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Hades

Nein , die genannten Kameraden sind schon mind. 2 Jahre dabei und waren auch direkt SaZ4. Die Frage die sich mir trotzdem stellt ist folgende:
Gilt für Leute vor der Änderung was anderes in Sachen Verlängerung, die sind zwar vor der Änderung eingetreten , haben aber dieses Jahr den Antrag gestellt und ist trotzdem durchgegangen. Manche haben dann nicht direkt SaZ 8 sondern 6 bekommen, aber immerhin.

KlausP

Zitat... Gilt für Leute vor der Änderung was anderes in Sachen Verlängerung ...

Ja.
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Mickelson

Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann,damit wäre man dann aber im zivilen besser aufgehoben....Weil etwas Planungssichherheit braucht auch ein Mannschafter.

KlausP

Zitat... Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann ...

Und wer hat Ihnen das gesagt? Fragen Sie ihn doch einfach mal, wo das steht.
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Ralf

Ich habs ja schon fast geahnt!
Wir beenden das nun hier, alle Informationen liegen vor und bevor von dir wieder die Tinitus-Kraftfahrerfrage kommt...
Ich würde dich bitten, dir ein andere Informationsquellen zu suchen, liebe Katalina, Jockel, DennisSan, Reiko, Derrick...
ES REICHT!
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