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Benachteiligungen, was tun?

Begonnen von Stiefelriemen, 12. Juli 2022, 12:50:27

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Beuteberliner

@ Ralf, ich sagte ja nichts zu den Gründen. Die von Ihnen Dargelegten teile ich gerne. Mein Hinweis galt ja auch @ Wolverine, der andeutete, dass Eingaben bei derartigen Themen nicht soviel bringen würden. Das sehe ich aus der Praxis begründet nicht so pauschal.

justice005

Nein, wir haben nicht gesagt, dass Eingaben nichts bringen. Und wir wissen sehr gut, wie Eingaben funktionieren.

Aber es ist kein (!) Rechtsmittel und ist gegenüber der Beschwerde das deutlich schlechtere Mittel. Nehmen wir doch nur mal das Beispiel mit dem Urlaubsantrag:

Im Falle einer Beschwerde hat der Soldat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Disziplinarvorgesetzte eine Entscheidung über seinen Urlaub trifft. Er hat also ein konkretes Ergebnis. Zusätzlich wird dem Soldaten im Beschwerdebescheid mitgeteilt, wie das Verhalten des TE gewertet wird. Weist der Disziplinarvorgesetze die Beschwerde zurück, kann über eine weitere Beschwerde den Kommandeur zwingen, über den Urlaubsantrag zu entscheiden. Weist dieser die Beschwerde zurück, entscheidet das Truppendienstgericht über den Urlaubsantrag.

Bei einer bloßen Eingabe geschieht nichts davon. Der Soldat kriegt von den Ermittlungen nichts mit. Er erfährt nichts, hat keine Akteneinsicht und ob über seinen Urlaub entschieden wird, ist Glückssache. Der Disziplinarvorgesetzte schreibt eine Stellungnahme und diese geht auf dem Dienstweg nach oben. Am Ende - nach einigen Monaten - kriegt der Soldat dann ein Abschlussschreiben aus dem Büro der Wehrbeauftragten.

Lange Rede kurzer Sinn: In diesem hier geschilderten Fall wäre die Beschwerde das einzig sinnvolle, weil die Beschwerde ein echtes Rechtsmittel ist.

Es gibt andere Fälle, wo auch ich eher eine Eingabe empfehlen würde. Hier aber nicht.

BulleMölders

Bitte, es geht hier nicht darum darüber zu diskutieren in  wie weit Eingaben sinnvoll sind oder nicht. Es geht hier darum dem TE Möglichkeiten auf zu zeigen wie er seine Situation verbessern kann. Was er dann davon umsetzt, muss er selber entscheiden.

Also bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück.

Andi

Ich sehe hier pauschal gar kein individuelles Problem, sondern ein generelles Problem der Dienstgestaltung. Hier muss an so vielen Punkten generell bereits die Vertrauensperson involviert sein (was sie vermutlich gar nicht ist), dass genau diese mein erster Ansprechpartner wäre.
Übrigens ist es im Zweifelsfall auch die Pflicht der Vertrauensperson das Gespräch für den Betroffenen mit den entsprechenden Vorgesetzten zu führen, wenn der Betroffene das aus welchen Gründen auch immer will.

Sieht für mich generell nach einer Überforderung eines Vorgesetzten aus und der mittlerweile üblichen fehlenden Dienstaufsicht durch den Disziplinarvorgesetzten. Ein strukturelles Problem innerhalb der ganzen Bundeswehr, weniger ein Einzelversagen. Wenn ich als Disziplinarvorgesetzter einen Urlaubsantrag mit sichtbarem Zeitverzug auf den Tisch bekommen hätte, dann hätte jeder TEFhr gewusst, dass er danach einen vier-Augen-Termin bei mir hat, denn dieser Verzug ist absolut sichtbar, rechtlich wohl nur in den seltensten Fällen begründbar und in genauso wenig Fällen entschuldbar. Und ich hätte genauso gewusst, dass ich im direkten Zeitzusammenhang von der zuständigen Vertrauensperson aufgesucht worden wäre, die mir unangenehme Fragen stellt - weil das ihr Job ist.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Andi8111

Das Problem ist, dass die Betroffenen den ganzen Käse ja hier erzählen und nicht in ihren Einheiten den entsprechenden Vorgesetzten. Oder sie fragen für einen Freund.

KlausP

... und wenn sie nicht die erhofften Antworten bekommen ist ,,Schweigen im Walde".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seltsam_

...oder aber, die entsprechenden Antworten und Beiträge reichen ihnen.

FoxtrotUniform

Ein Feedback wäre wünschenswert, dann können andere Mitleser vielleicht davon profitieren.

In jedem Fall kann ich aus eigener Erfahrung meiner Dienstzeit in verschiedenen Verwendungen folgende Schritte empfehlen:

1. Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetztem und entweder der VP oder dem Spieß, sofern zum Chef ein weniger vertrautes Verhältnis/Gefühl besteht.
Die Beteiligten hatten ihre Chance und es darf die Erwartungshaltung an die militärischen Vorgesetzten bestehen, dass hier Abhilfe geschaffen wird.


2. Wehrbeschwerde (und das auch in dem Gespräch darstellen, dass man hier auf eine formale Abhandlung der Situation wert legt) - die nicht unterdrückt werden darf (WStG) - bei dem Disziplinarvorgestzten. So ist sichergestellt, dass der Vorgang und das Beschwer aktenkundig ist, und sich keiner rauswinden kann, um Konfrontation zu vermeiden.

3. Einen Vertrauten (wenn es den gibt) mit ins Boot holen, um einen Zeugen zu haben.

4. Falls(!) der Vorgang versucht wird unter den Teppich zu kehren und keine Abhilfe geschaffen wird, ergänzend zur weiteren Beschwerde abwägen, ob eine Eingabe bei der Wehrbeauftragten sinnvoll erscheint. Der Vorteil: Es wird massiv Druck auf die Disziplinarvorgesetzten aufgebaut, einen Sachstand, Ermittlungsergebnisse und Konsequenzen zu einem definierten Termin aufzuzeigen. Das führt zu Zugzwang. Ohne vorherige Beschwerde daher auch ein zahnloser Tiger.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Deepflight

Und da steckt was ganz wichtiges drin in dem Post, nämlich VOR der Eingabe die anderen Wege gehen.
Leider wird heute viel zu oft und ohne das vorher die anderen Wege beschritten werden an die Wehrbeauftragte geschrieben.

Beuteberliner

Nun, nachdem ich in letzter Zeit unmittelbar Kenntnis über einige Eingaben and die Wehrbeauftragte erhielt, kann ich versichern, dass der "altbewährte Spruch", nachdem Eingaben keine Missstände auflösen, weil dafür Beschwerden das geeignetere Instrument wären, keinen Bestand mehr hat. Das sagen auch die InFüler unseres Kommandos. Im Gegenteil: Eingaben entwickeln auf dem Dienstweg eine hohe Dynamik, den beschriebenen Vorgang zu ermitteln, Vernehmungen durchzuführen und ggf. Disziplinarmaßnahmen zu verhängen oder ans Truppendienstgericht abzugeben und das Ganze auf dem Dienstweg zurückzumelden, wobei jede Ebene eine Plausibilitätsprüfung durchführt.

F_K

@  Beuteberliner:

Haben unsere "Rechtsanwälte" und Bearbeiter InFü solcher Eingaben hier schon oft erläutert - eine Eingabe ist ein FORMloser Rechtsbehelf, der schon von der Anlage her NICHT geeignet ist, Dinge kurzfristig abzustellen - insbesondere gibt es KEINE verzugslose, rechtlich verbindliche Rückmeldung an den "Beschwerdeführer" - dies ist bei einer Meldung / Beschwerde eben deutlich anders.

Gerade bei Sachverhalten, denen wie hier, ggf. kein "echter, harter Sachkern" zugrundeliegt, ist eine Eingabe relativ ungeeignet.

... aber jeder mag sein Glück versuchen ...

(Meine persönliche Erfahrung:

- Gespräch mit Betroffenen / Beteiligten suchen
- dann ggf. Gespräch mit Vorgesetzten suchen (ggf. VP oder andere Beteiligugnsorgane)
- dann ggf. Melden
- falls "dies alles" nicht hilft, Beschwerde, weitere Beschwerde ... rechtliche Möglichkeiten

- nur bei einem systemischen Problem, oder wenn alles obige "versagt", hat man auch den Sachverhalt für eine Eingabe).

Ralf

ZitatGerade bei Sachverhalten, denen wie hier, ggf. kein "echter, harter Sachkern" zugrundeliegt, ist eine Eingabe relativ ungeeignet.
Also es ist schon ein großer Aufwand, diese Eingaben zu bearbeiten und dadurch beschäftigen sich auch viele mit, ich sehe das ja fast täglich, was ich her vorgelegt bekomme, wenn ich Zuarbeit anfordere, Und die abschließende Stellungnahme wird durch das jeweilige Kdo erstellt und anhängend sind dann mind. noch Stllgn. Division/Brigade/Regiment.
Wenn also dort im Zuge der Aufarbeitung Missstände erkannt werden, werden die auch abgestellt. Ich halte bei den Sachverhalten "ohne harten Kern" eine Eingabe sogar für effektiver, denn wenn es keinen harten Kern gibt, wogegen will ich mich da beschweren?
Von daher teile ich die Einschätzung @Beuteberliners mit der hohen Dynamik.
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Beuteberliner

Es geht doch hier nicht darum, jeder/jedem nicht erst einmal zu raten, ggf. zusammen mit einer Vertrauensperson das Gespräch mit dem DV/Spieß zu suchen, am besten zuvor erst einmal mit dem TEFhr. Das ist sicher in den meisten Fällen empfehlenswert und wird auch in vielen Fällen dazu führen, dass ein Missstand abgestellt wird.

Genauso richtig ist, dass ein/e Beschwerdeführer/in einen rechtsmittelwirksamen Beschwerdebescheid erhält.

Alles richtig, aber ganz offensichtlich ist großen Teilen der Soldaten unserer Streitkräfte etwas abhanden gekommen, so dass anstelle der unmittelbaren, mündlichen Ansprache (Meldung) und Besprechung eines Beschwer DV erstmals Informationen über Missstände in ihrem Verantwortungsbereich erhalten, wenn Beschwerde eingelegt wurde oder eine Eingabe an die Wehrbeauftragte erfolgte. Das kann man wie hier evtl die meisten, kritisieren, ändert aber nichts an diesem offenkundigen Befund. Hinzu mag kommen, dass die Bearbeitungswege Top-Down und Bottom-Up vielen Soldaten bekannt sind, und sie sich von einer Eingabe nicht ganz unbegründet erhoffen, dass ihr Beschwer gründlicher bearbeitet wird und höheren Vorgesetzten bekannt wird, als nur dem eigenen DV. Und dann ist es den Eingebenden wohl auch ziemlich egal, ob sie einen rechtsmittelwirksamen Bescheid bekommen. Sie können sich auch so ausrechnen, dass ihrem Beschwer etwas später evtl., aber wirksam abgeholfen wird, falls er sich als zutreffend erweist.


wolverine

Also wenn die Disziplinarebenen 1 und 2 keine Wehrbeschwerte mehr ausermitteln können oder es auch welchen Grund auch immer nicht machen, dann sind wir ja wirklich weit gekommen ... ::)
Und dann gäbe es ja noch ISOLA. Ich habe das immer als reines Misstrauen gegenüber D-Vorgesetzten gesehen. Das wäre dieses also gerechtfertigt?  ???
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Beuteberliner

Nochmal, alles richtig, was Sie schreiben. Ich habe keinen Grund zu zweifeln, dass DV bei
Beschwerden sorgfältig ermitteln und dann auch zu guten Entscheidungen kommen.

Anyway: Beim Angeln sagt man: Der Köder muss dem Fisch schmecken. Und offenbar schmecken vielen Soldaten eben Eingaben aus den beschriebenen Gründen besser als Wehrbeschwerden. Das könnenwir kritisieren, wie wir wollen.

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