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Trennungsgeld

Begonnen von Micha88, 27. August 2022, 16:31:46

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LoggiSU

Hast Du mal über TG nach §3 TGV (auswärtiger Verbleib unter der Woche) nachgedacht?
Ist deutlich stressfreier und Du bekommst Trennungsgeld, eine Unterkunft gestellt und alle 2 Wochen eine Familienheimfahrt bezahlt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Micha88

Hey :)

Nein. Habe ich noch nicht dran gedacht. Bin auch schon zu lange raus.

Was genau bedeutet eine Unterkunft gestellt?
Kann ich mir dann eine Wohnung mieten ?

LoggiSU

Sofern am Standort keine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, kannst Du einen monatlichen Mietzuschuss bis zur Höhe der ortsüblichen Obergrenze (sog. TÜG-Liste) beantragen und Dir dann vor Ort eine Wohnung/Zimmer suchen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

funker07

Vorrang hat eine angemessene Gemeinschaftsunterkunft. Was angemessen ist, hängt wohl u.A. von deinem Dienstgrad ab. Hab da aber keine Erfahrungswerte.
Sollte kein Platz für dich sein, lass dir einen Negativbescheid ausstellen, der besagt, dass keine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung steht.

Dann zahlt der Dienstherr einem TG-Empfänger einen Mietzuschuss gemäß Tabelle. Damit kannst du Warmmiete und Strom für eine Wohnung am Standort finanzieren. Zuschuss natürlich nur bis zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Wohnung musst du dir selbst suchen, kannst aber je nach Standort nen Makler nutzen. Es gibt auch ne Wohnungsfürsorge, die mal bessere und mal schlechtere Wohnungen in der Übersicht hat. Die Fahrt zwischen Wohnung und Kaserne geht auf deine Kosten.

Damit wirst du dann zum Wochenendpendler (§3: Tägliche Heimfahrt nicht zumutbar).
Fahrtkosten bekommst du alle 2 Wochen (aber flexible Termine), dazu bis zu 6 Tage Sonderurlaub, wenn die Strecke über x Kilometer ist (glaube es waren 150km und betrifft dich nicht, bin mir aber gerade nicht sicher).
Dazu n paar Euro Trennungstagegeld für Verpflegungsmehraufwand.

FoxtrotUniform

Ich habe zwar ,,nur" 130km, nutze jedoch auch ein TG Wohnung und pendle in der Regel an den Wochenenden. Die Entfernung erlaubt bei wichtigen Ereignissen auch unter der Woche mal nach Hause zu fahren und ebenfalls, dass die Familie zu Besuch kommt.

Täglich so eine Strecke macht besonders im Jahr 2022 keinen Spaß in jeglicher Hinsicht.

Ich würde im Rahmen der 3+5 Regel das auswärtige Verbleiben empfehlen und unter der Woche am Standort (egal ob Stube oder Wohnung) eine Unterkunft beziehen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)


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