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Truppenausweis

Begonnen von MartinCH, 28. November 2022, 06:57:53

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MartinCH

Guten Morgen,
ich habe zwei Fragen zum Truppenausweis bzw. der Ausweispflicht gegenüber der Polizei: Ich bin seit im Oktober im FWD und war am Freitag im Dienstanzug im Auto auf der Heimfahrt. Dabei bin ich in eine Fahrzeugkontrolle der Polizei geraten. Dem Beamten habe ich wie üblich Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere gezeigt. Dann wollte er noch meinen Truppenausweis sehen. Bin ich verpflichtet der Polizei den Truppenausweis vorzulegen oder muss ich das nur bei Feldjägern? Nachdem ich jetzt bereits zwei Monate bei der Truppe bin habe ich bisher noch keinen "richtigen" Truppenausweis. Ich habe immer noch den unterschriebenen, abgestempelten Einberufungsbescheid als vorläufigen Truppenausweis. Ist das normal das man so lange auf einen richtigen Ausweis warten muss?

Angemon84

ZitatNachdem ich jetzt bereits zwei Monate bei der Truppe bin habe ich bisher noch keinen "richtigen" Truppenausweis. Ich habe immer noch den unterschriebenen, abgestempelten Einberufungsbescheid als vorläufigen Truppenausweis. Ist das normal das man so lange auf einen richtigen Ausweis warten muss?
Wurden schon Passbilder in Uniform gemacht? Erst wenn diese vorliegen, wird der Truppenausweis an die entsprechende Druckerei weitergeleitet. Und dort kann es bis zum Druck ca. zwei Wochen dauern.

F_K

Natürlich weisen sich (uniformtragende) Beamte / Soldaten auf berechtigte Anforderung von Behörden aus - genau dazu dient ja der EDTA (ersatzweise halt mit Ersatzbescheinigung).

BulleMölders

Auch der Polizei gegenüber sind Sie verpflichtet sich als Soldat auszuweisen, wenn diese es von Ihnen verlangt. Wie soll die Polizei den prüfen können, ob Sie berechtigt sind den Dienstanzug zu tragen? Oder ob hier eventuell eine Straftat vorliegt?
Außerdem sollte diese Frage ja wohl im Unterricht über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit durch den DV geklärt worden sein.

MartinCH

Ich war halt ein wenig genervt von dem Beamten weil der etwas kritisch auf meinen "vorläufigen" Truppenausweis reagiert hat, weil es halt nur ein gestempeltes Blatt Papier ist. Fotos sollen bei uns nächste Woche gemacht werden. Kann es sein, dass der Truppenausweis erst ausgestellt wird wenn man Gefreiter wird? Ansonsten müsste man ja im Januar nach der Beförderung ja bereits wieder einen neuen Ausweis erhalten.

Prüft die Polizei ob ich berechtigt bzw. korrekt den Dienstanzug trage? Ich habe ja schon während der GA gehört das die Feldjäger darauf achten, dass man korrekt gekleidet ist und nicht mit Dienstkleidung auf eine Party geht ;-) Aber der Polizei kann es doch egal sein ob ich jetzt erlaubt im Dienstanzug nachhause fahre oder in zivil.

thelasofust

Der Truppenausweis wird auch schon als Soldat, Schütze usw. ausgestellt. Nicht erst als Gefreiter.

"Früher" als er noch aus Papier war, gab es da extra Felder wo die Beförderungen und Einheiten eingetragen und gestempelt wurden. Wie das beim elektronischen ist weiß ich nicht.

Die Polizei wird natürlich anhand des TA prüfen ob man die Uniform tragen darf. Ob er korrekt getragen ist, wird die Pol nicht immer prüfen können, allerdings kann man ja die Feldjäger hinzuziehen.

Beuteberliner

Für den EDTA gibt es Aufkleber mit Dienstgraden, die dann nach Beförderungen aufgeklebt werden.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, sich auf Verlangen gegenüber Polizeibeamten auszuweisen. Hierzu dient in erster Linie der Personalausweis (ID-Karte), die von jedem erwachsenen Bundesbürger mitzuführen ist. ERSATZWEISE können Polizeibeamte auch andere Ausweisedokumente akzeptieren, die staatlich ausgegeben sind, um sich als die Person zu legitimieren, die man vorgibt zu sein. Das kann der Führerschein sein, aber eben auch ein Dienstausweis (wie unser Truppenausweis).

Nun kommt es auf die umstände der Situation an, in der man von der Polizei aufgefordert wird, sich auszuweisen. Trägt man die Bundeswehruniform oder erweckt man den berechtigten Eindruck, eine solche zu tragen, dann ist die Polizei auch berechtigt, nach dem Dienstausweis zu fragen, um eine missbräuchliche Verwendung und damit Straftat durch das widerrechtliche Tragen der Uniform auszuschließen. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass dies im Rahmen einer verdachtsunabhängigen, allgemeinen Verkehrskontrolle so vorkommt. Jedenfalls habe ich in Jahrzehnten Dienstzeit davon noch nichts gehört.

F_K

@ Hinweis:

Es gibt in DEU grundsätzlich KEINE Pflicht, einen Personalausweiss mitzuführen - es gibt eine Pflicht, einen Personalausweis zu haben (aber halt irgentwo- nicht "am Mann").

Selbstverständlich darf ein Soldat den Dienstauszug "auf einer Party" tragen - dies ist genau die Uniform, die für Feiern (meistens) angemessen ist.

MartinCH

Dann würde ich ja nächste Woche nach den Bildern hoffentlich bald einen richtigen Ausweis bekommen. Der gestempelte Einberufungsbescheid sieht schon etwas wie selbstgebastelt aus ;-)

Mit "Party" meinte ich eigentlich damit z.B. abends in die Disco zu gehen ;-)

Das jemand freiwillig den Dienstanzug missbräuchlich anzieht kann ich mir kaum vorstellen. Ich finde den DA völlig aus der Zeit und unbequem. Habe das nur für meine Eltern gemacht weil sie halt so stolz darauf sind das ich als Soldat diene. Von ein paar Nachbarjungs habe ich mir noch dumme Kommentare über meine "Outfit" anhören dürfen als ich aus dem Auto gestiegen bin. Habe heute Sonderurlaub, morgen geht es zurück zur Truppe, dann wieder im Feldanzug. Sieht cooler aus ;-)

KlausP

Zitat... Hierzu dient in erster Linie der Personalausweis (ID-Karte), die von jedem erwachsenen Bundesbürger mitzuführen ist. ...

Nö. Jeder Bürger ab vollendetem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen Personalausweis zu haben. Von Mitführen steht im Personalausweisgesetz nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beuteberliner

Danke für die Information.

Gleichwohl habe ich die Pflicht, mich auf Verlangen der dazu Befugten (hier Polizei bei einer Verkehrskontrolle) mit entsprechenden Legitimationsdokumenten auszuweisen. Und um diese Frage gibg es.

thelasofus

In der Regel wird man einen Führerschein haben wenn man ein Fahrzeug führt, der reicht ersatzweise aus. Ansonsten gibt es von der Polizei eben die Auflage am nächsten Tag den Ausweis vorbeizubringen oder man fährt nach Hause mit der Polizei.


Bei mir hat immer der Führerschein ausgereicht, auch wenn ich zu Fuß war.


F_K

Nochmal:

Wer ein KFZ führt, muss Führerschein und Fahrzeugpapiere mit sich führen (ist eine Owi, kann zu Problemen führen).

Ein Personalausweis muss besessen, aber NICHT geführt werden.

Ein Führerschein ist KEIN Ausweisdokument.

VictorBravo

Zitat von: BulleMölders am 28. November 2022, 07:58:14
Auch der Polizei gegenüber sind Sie verpflichtet sich als Soldat auszuweisen, wenn diese es von Ihnen verlangt. Wie soll die Polizei den prüfen können, ob Sie berechtigt sind den Dienstanzug zu tragen? Oder ob hier eventuell eine Straftat vorliegt?

Dem ist eben nicht so. Per se ist man als Soldat (ob in Uniform oder nicht) nicht verpflichtet, sich ggü. der Polizei als Soldat auszuweisen. Dafür muss es eine Rechtsgrundlage geben. Dies gilt auch (ich denke, dass dies hier der Fall war) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

F_K

@ Victor Bravo und Alle

Bitte immer im Zusammenhang LESEN, VERSTEHEN, und ggf. einfach mal "googlen".

Im Rahmen der Verkehrskontrolle (siehe oben) sind Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuweisen (lernt jeder Fahrschüler, die Frage ist Teil der Prüfungsfragen).

Ein Personalausweis wird und darf dort (erstmal) nicht gefordert werden.

Wird Uniform getragen, ist die Berechtigung dazu, auf Anforderung der Polizei, nachzuweisen (um halt einen Straftatbestand auszuschließen, dafür ist die Polizei da, siehe entsprechende Polizeigesetze der Länder).

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