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Truppenausweis

Begonnen von MartinCH, 28. November 2022, 06:57:53

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thelasofus

Die DB legt das auch in Ihren Beförderungsbedingungen fest, die man automatisch akzeptiert wenn man den Zug betritt.

Es gibt sicher keine Lösung für alles, es kommt sicher auf die Kontrolle usw. Wenn man bei einer Verkehrskontrolle den Eindruck erweckt kein Soldat zu sein oder ähnliches, so wird sicher nach dem Ausweis gefragt.

ZitatEin Führerschein ist KEIN Ausweisdokument.

Reicht aber oft in der Kontrolle aus und ist sicher besser als gar nix.

ZitatWenn die Fotos dann gemacht sind, heisst das noch nicht das ein Truppenausweis beantragt/erstellt wird?

"früher" wurden die Ausweise ja noch händisch erstellt udn gestempelt, da ging das schneller mittelerwiele dauert es eben.


KlausP

Wenn die Fotos in der GA-Einheit erst in der achten Dienstwoche gefertigt werden ist das für mein Verständnis etwas spät. Zu meiner Zeit als Spieß war das immer so in der zweiten oder dritten Woche. Dann hat das noch mal gut drei Wochen gedauert, bis die Truppenausweise fertig waren (Fotograf brauchte Zeit für das Entwickeln und Versenden, S1-Abteilung brauchte Zeit, die Dinger für bis zu 200 Rekruten zu schreiben ...). Das der Rekrut nicht drei Tage nach Dienstantritt den Truppenausweis bekommt dürfte jedem einleuchten, zumal der eben nicht mehr vom Perser geschrieben wird. Personalausweis dauert auch ,,ein  paar Tage".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

VictorBravo

Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 14:55:40
Wenn das Bahnpersonal also das Vorzeigen des eTA/vorl. TA verlangen kann, sollte dieses Recht auch ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle haben, wenn der Kontrollierte Uniform trägt, unabhängig von irgendeinem Verdacht.

Meine Güte ... jetzt wird noch ein ganz anderes (falsches) Fass aufgemacht.

Bahnpersonal wird in keiner Weise hoheitlich tätig. Hier handelt es sich um eine zivilrechtliche Sache.

Und es bleibt dabei: Kein Polizist, darf verdachtsunabhängig den TA verlangen.

VictorBravo

Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 15:58:49
Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 14:55:40
Wenn das Bahnpersonal also das Vorzeigen des eTA/vorl. TA verlangen kann, sollte dieses Recht auch ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle haben, wenn der Kontrollierte Uniform trägt, unabhängig von irgendeinem Verdacht.

Meine Güte ... jetzt wird noch ein ganz anderes (falsches) Fass aufgemacht.

Bahnpersonal wird in keiner Weise hoheitlich tätig. Hier handelt es sich um eine zivilrechtliche Sache.

Und es bleibt dabei: Kein Polizist darf verdachtsunabhängig den TA verlangen.

F_K

Offtopic:

@ VB:

Ich bin ja bei Dir - Verdachtsunabhängig ist es nicht zulässig - hat der PVB aber einen Verdacht, darf er es verlangen - und die Anforderungen an einen Verdacht sind halt gering ..

VictorBravo

Zitat von: F_K am 28. November 2022, 16:12:01
Ich bin ja bei Dir - Verdachtsunabhängig ist es nicht zulässig - hat der PVB aber einen Verdacht, darf er es verlangen - und die Anforderungen an einen Verdacht sind halt gering ..

Dann haben wir aneinander vorbeigeredet.

SolSim

Off
Mann Mann Mann... wie eine Einzelperson jeden Thread kapert und sich von der Ausgangsfrage so weit entfernt ist schon unglaublich peinlich.
Echt unglaublich.


Zur Ausgangsfrage des TE. Ja, es kann auch in Einzelfällen etwas länger dauern, bis man den Truppenausweis ausgehändigt bekommt.

LwPersFw

Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 15:58:49

Und es bleibt dabei: Kein Polizist, darf verdachtsunabhängig den TA verlangen.


Wie wäre es, wenn Sie die Rechtsnorm benennen die dies kategorisch ausschließt.



Diese beispielsweise genannten Normen schließen es nicht aus:

"Polizei und Bundeswehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16. September 1957, Az. IC1-2531/34-30

( ... )

Die Soldaten unterliegen wie alle anderen Staatsbürger den allgemeinen Gesetzen und unterstehen in Strafsachen grundsätzlich der allgemeinen Gerichtsbarkeit.
Sie haben daher wie alle anderen Staatsbürger die Gesetze zu achten und den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten, die diese in Ausübung ihres Dienstes erteilen.

( ... )

Einzelne Soldaten sind als im Dienst befindlich nur dann anzusehen, wenn es die Umstände (z.B. Postenstehen) eindeutig erkennen lassen oder wenn sie einen Ausweis darüber vorzeigen können. (...)"





PolGNRW

"§ 12 (Fn 25)
Identitätsfeststellung

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt (...)"


Der Truppenausweis ist dabei nicht von des Ausweispapieren ausgenommen.
Warum auch.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

VB ist schon zuzustimmen.

Da der Staat ein positives Menschenbild haben muss, darf er nicht "grundlos" seinen Bürgern repressive Maßnahmen durch die Polizei aussetzen.

Deswegen darf die Polizei nicht völlig ohne Begründung durchführen.

Er bedarf einer Straftat, eines Verdachtes oder einer Gefährdung - damit es einen Anlass für Maßnahmen gibt.

F_K

Ergänzung:

Der von mir gepostete Link enthält Fallbeispiele - da der Eingriff "Identitätsfeststellung" relativ "klein" ist, ist die Begründung nicht so schwer - aber OHNE Verdacht geht es nicht.

(Hier reicht es aber, wenn sich der PVB innerlich sagt - ich finde das verdächtig, keine Kaserne weit und breit ... - dass schaue ich mir an ..)

VictorBravo

Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Wie wäre es, wenn Sie die Rechtsnorm benennen die dies kategorisch ausschließt.

PolGNRW

"§ 12 (Fn 25)
Identitätsfeststellung

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt (...)"


Sehr gut! Da hätten wir ja schon die geforderte Norm.
"Angaben zur Person" meint im Sinne des PolG, dass man mündliche Auskunft über seine Person gibt und "mitgeführte Ausweispapiere" meint entweder Reisepass oder Personalausweis.


Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Der Truppenausweis ist dabei nicht von des Ausweispapieren ausgenommen.
Warum auch.

Doch ist er. Der TA ist kein Identitätsnachweis i.S.d. PaßG - das sind nur Personalausweis und Reisepass. Nochmal: Es muss zumindest einen Anfangsverdacht geben. Ansonsten begibt sich der PVB auf dünnes Eis.

wolverine

Hatten wir das Thema Diskriminierung schon? Ist es verdachtsbegründet, eine Uniform der Deutschen Bundeswehr zu tragen? Oder ist es dieser Gruppe zu peinlich, daraus ein unzulässiges "profiling" abzuleiten? Fragen über Fragen ...
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Für das unberechtigte Tragen einer Uniform benötigt man eine Uniform - dazu ist jede Uniform geeignet - wenn man das Tragen oder die Uniform vor Ort als "merkwürdig" ansieht, könnte man einen Verdacht haben - den man mit dem TA ausräumen könnte.

MartinCH

Also ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht das sich aus meiner "einfachen" Frage eine solche Juristerei entwickelt. Ich hab gar kein Problem damit einen Truppenausweis vorzuzeigen. Bei mir hat der Polizist sich nur so merkwürdig verhalten weil ich eben nur das gestempelte Papier hatte. Und sein Auftreten hat mich ein wenig genervt. Naja, und ehrlich gesagt sieht der "vorläufige" Truppenausweis ja wirklich aus wie selbstgedruckt :-) Den kann man ja wirklich fast selber machen :-( Meiner sieht halt auch schon etwas gebraucht aus :-) Wenn ich den richtigen Ausweis habe zeige ich den auch gerne vor. Bin ja auch Stolz bei der Truppe zu sein.

BulleMölders

Damit wäre die Frage ja geklärt.
Mal schauen ob nun hier wieder Ruhe einkehrt, ohne den Beitrag zu schließen.

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