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Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?

Begonnen von Gibna, 08. Januar 2023, 18:45:10

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LwPersFw

Zitat von: Gibna am 16. Januar 2023, 11:18:02

Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....
Gibt es keine Möglichkeiten mehr ...



Zitat von: Ralf am 08. Januar 2023, 18:56:28

Einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung SG § 40 (7) (nicht Entlassung) kann stattgegeben werden, wenn kein dienstl. Interesse an einem Verbleib besteht.


Ob es klappt müssen Sie dann abwarten ... zuerst müssen Sie dies mit Ihrem Chef besprechen ... unterstützt dieser Ihr Anliegen ... sollte dieser vor Antragstellung die Chancen mit Ihrem Personalführer im BAPersBw ausloten...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gibna

Zitat von: Gibna am 16. Januar 2023, 11:18:02
Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....
Gibt es keine Möglichkeiten mehr um nur wenigstens früher aus dem Laden zu kommen?
Kdv Antrag wird bei mir wohl abgelehnt,da ich zur Wehrpflichtig den schon eingereicht hatte und kurz darauf zurück gezogen habe...

Kann man eigentlich ein zweites mal zum verweigerer anerkannt werden?
War damals vor 18 Jahren die erste Anerkennung und direkt danach zurück gezogen,da ich als Zivi keine Stelle gefunden habe...

thelastofus

Warum nicht?

Das Gewissen kann sich ja (wieder) ändern. Entschieden wird es aber durch die zuständige Stelle. Letzendlich ist es auch ein Grundrecht.

Wenn es auch nicht für sowas gedacht ist/war. Aber das muss jeder selbst mit seinem Gewissen ausmachen.

F_K

Anmerkung:

Die Bearbeitungszeiten werden bei Soldaten wohl in Monaten gemessen - und bei der "Vorgeschichte" gibt es wohl TATSACHEN, die zu Recht Zweifel an einer Gewissensentscheidung wecken - gerade im Hinblick auf die jüngere "Geschichte".

Gibna

Zitat von: F_K am 17. Januar 2023, 19:56:08
Anmerkung:

Die Bearbeitungszeiten werden bei Soldaten wohl in Monaten gemessen - und bei der "Vorgeschichte" gibt es wohl TATSACHEN, die zu Recht Zweifel an einer Gewissensentscheidung wecken - gerade im Hinblick auf die jüngere "Geschichte".

Welche Vorgeschichte in jüngerer Zeit ist gemeint?

Ich hab so ziemlich alle Möglichkeiten ausgereizt...ich werde jetzt noch ein Antrag auf Entlassung abgeben,egal ob es klappt oder nicht,nur möchte ich das man sieht das ich raus will.

Und wie sieht es aus mit einem Antrag auf Waffenfreien Dienst ,nach KDV Einreichung,gibt's das noch?

KlausP

Was damit gemeint ist? Ihre mehrfachen ,,Gewissensänderungen" (die Anführungszeichen sind Absicht!) vermutlich. Sie stellen einen KDV-Antrag, den Sie zurückziehen weil es keine Stelle ,,gleich über die Straße" gibt. Dann gehen Sie als Wiedereinsteller zur Bw und weil Ihnen der Laden nun nicht mehr gefällt entdecken Sie Ihr ,,Gewissen" erneut? Merken Sie selber wie glaubwürdig das ist, oder?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatUnd wie sieht es aus mit einem Antrag auf Waffenfreien Dienst ,nach KDV Einreichung,gibt's das noch?
Das ist doch völlig egal, denn das ist ja unabhängig von deiner neuerlichen "Gewissensentscheidung".
Und damit will ich dieses Trauerspiel hier auch beenden.
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