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Reserveoffizier (ungedient)

Begonnen von Paul84, 15. Dezember 2023, 10:55:33

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

seltsam_

Zitat von: F_K am 19. Dezember 2023, 07:05:13
Zusatzfrage:

Stehen hier überhaupt mehr als 28 Tage RDL im Jahr im Raum?

Bei ROA adW und einem Fernlehrgang pro Jahr ist dies nicht notwendig ...
Wie hier auch schon häufig gerne einmal vorausschauend gedacht, ging die Betrachtung über die Ausbildungsphase hinaus in den Zeitraum, in dem der Dienstherr auch diesen Reserveoffizier einsetzen möchte/kann/will.

seltsam_

Zitat von: KlausP am 19. Dezember 2023, 10:30:24
Wie waren noch mal die Fragen des TE?  ::)
Ich weiß nicht wieso, aber mich dünkt, dass die Bemerkung mit geringer Wahrscheinlichkeit zu einer RDL herangezogen zu werden, so denn die Ausbildung stattfindet, hat eine nicht unwesentliche Bedeutung für die vom TE bzgl. der Gehalts gestellten Frage. Im Zweifelsfall ist keine RDL mit keinem Gehalt durch die Bw verbunden.

MikeEchoGolf

Eben, wo liegt überhaupt der Mehrwert als ROA a.d.W. bei dem Gehalt für die Bw!?
Wenn er Fachexpertise mitbringt, dann ist der Weg über den Seiteneinstieg (CIR) doch der richtige Weg.

F_K

An den TE:

Ggf. schon jetzt darum "kümmern", an einer ASA (allgemeine soldatische Ausbildung) teilzunehmen - dies ist eine Grundausbildung in Kurzform - wird, je nach Bundesland, auch in Wochenendform durchgeführt.

Dies ist unabhängig vom weiteren Weg (ROA adW oder Seiteneinstieg) notwendig.

@ Alle:
Meine erste Aussage zur Wirtschaftslichkeitprüfung von Angestellten ist oberhalb von 28 Tagen RD im Jahr UND oberhalb eines gewissen Einkommens nicht ganz exakt gewesen. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Für die Mehrzahl der Fälle hat es aber keine Relevanz, weil nur wenige (auch bei engagierten Res) über 28 Tage im Jahr üben, oft ein solches Formular nicht versandt wird (bei RD kleiner als 28 Tage, auch wenn im Jahr schon geübt) und oft auch bei höheren Einkommen das monatliche (Netto) Gehalt niedriger ist.

Natürlich abhängig vom Familienstand, Anzahl Kinder "auf der Karte" und anderen persönlichen Faktoren (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, tarifliche Sonderzahlunng, Tarifgeld A / B, ...)

Viel Erfolg.

Paul84

Danke an alle für die wertvollen Informationen.

Ich werde vor allem den Seiteneinstieg im Auge behalten, sobald dort geeignete Stellen ausgeschrieben werden. Und evtl. im Mai mir dann auch den ROA adW noch einmal überlegen bzw. vor einer Bewerbung das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem BAPersBw besprechen und dann schauen, ob eine Bewerbung überhaupt sinnvoll ist.
Da die Bundeswehr ein großer und guter Kunde des Unternehmens ist, wo ich arbeite und ich in Projekten bereits mit Kollegen der Bundeswehr zu tun hatte, denke ich, dass meine Fachexpertise tatsächlich im Seiteneinstieg wertvoll sein könnte. Aber das muss natürlich jemand anderes bewerten und überhaupt erst einmal in dem Bereich eine Stelle ausschreiben.
Wird auf jeden Fall ein langer und ungewisser Weg.

Paul84

Mittlerweile sind einige Stellen für den Seiteneinstieg online (für mich nicht passend, gibt mir aber eine Orientierung, was gefordert wird).

Mir sind drei Fragen noch nicht ganz klar:

1. Muss mein Arbeitgeber mich freistellen für die Zeit des Reservedienstes oder kann er sich auch weigern.
2. Wie viel Zeit pro Jahr verbringt man als Seiteneinsteiger auf dem Dienstposten? In der Ausschreibung stehen Ausbildungsmodule, die man in 3-5 Jahren durchlaufen muss. Abgesehen von den Ausbildungsmodulen - wie viele zusätzliche Tage ist man am Dienstposten? Wie sieht so ein durchschnittliches Jahr aus bzgl. Tage?
3. Gehalt: Zahlt die Bundeswehr mir mein Gehalt weiter oder werde ich als Seiteneinsteiger mit einem bestimmten Dienstgrad eingestellt und erhalte dann Sold wie jeder andere Soldat auch mit entsprechenden Dienstgrad für diese Zeit? Betrifft das auch Beiträge in die Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung?

Danke!


xnos

Moin!

1) Du wirst hierzu zwei Antworten erhalten:

- Gegen den Willen des Arbeitgebers wird die Bundeswehr dich nicht heranziehen.

- Bis zu 30 Werktagen bzw. 42 Tagen inkl. den Wochenenden (6 Wochen) pro Kalenderjahr kannst du OHNE die Zustimmung deines Arbeitgebers Dienst leisten (z.B. ,,Die Reserve" [A2-1300/0-0-2]: 2054).
Du informierst deinen Arbeitgeber über eine beabsichtigte Übung und reichst die Heranziehung unverzüglich nach Erhalt gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz ein.
Sofern du über die oben genannten Zeiträume pro Kalenderjahr Dienst leisten möchtest, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Was sagt denn dein Chef zum Reservedienst bzw. würde dieser dein Engagement fördern?

2) Vorbereitende ASSA-Module je 10 Tage, ROA-Modul 1, 2 und 3 je 13 Tage, dann musst du noch 24 Tage im vorläufig höherem Dienstgrad Dienst leisten - davon mindestens 12 zusammenhängend. Soviel Zeit muss zur Verfügung stehen, um die Ausbildung überhaupt abschließen zu können. Alles weitere hängt von dir, deinem Arbeitgeber und deinem Beorderungstruppenteil ab.

3) Ich kann nicht sagen, wie es konkret in deinem Fall hinsichtlich deines Gehalts und einer Wirtschaftslichkeitprüfung aussehen würde... Die Mindestleistung entsprechend des Dienstgrades wird es bei deinem Jahreseinkommen nicht geben. Ansonsten noch Prämie und ab dem 15. Tag einen Zuschlag zum längeren Dienst (70 Euro pro Tag; max. 700 €).

Korrekturen und Ergänzungen sind erwünscht!

D1987

Zitat von: Paul84 am 03. Januar 2024, 10:04:29

1. Muss mein Arbeitgeber mich freistellen für die Zeit des Reservedienstes oder kann er sich auch weigern.

Lass mich hierauf mal eingehen, aus meinen Beiträgen sollte ersichtlich sein, dass ich in einer Personalabteilung tätig bin. Hier ist immer zu unterscheiden zwischen: Recht haben und Recht bekommen. Natürlich muss der Arbeitgeber dich freistellen bis zu den genannten Tagen. In der Realität kann ich dir davon abraten hier etwas gegen den Willen des Arbeitgebers durchzuziehen. Heißt: Vorab klären mit deiner Führungskraft.
Da du selber Führungskraft zu sein scheinst (so lese ich dein Jahresgehalt) oder zumindest fachlich verantwortlich, denk dir immer: "Wie würde ich das finden, wenn einer meiner Leute sich einfach verabschiedet ohne es abgeklärt zu haben", dann weißt du schon, was hier das Vorgehen sein sollte --> Schonmal vorfühlen und abklären, denn ohne die wohlwollende Duldung oder gar Zustimmung wird das Thema Reserve vermutlich schwierig.
30 RDL Tage im Jahr sind halt nämlich auch über 10% zusätzliche Abwesenheit, zusätzlich zu 30+ normale Arbeitstage und durchschnittliche 15 Tage Abwesenheit durch Krankheit. Das wären in Summe 75 Tage Abwesenheit bei rund 240 möglichen Arbeitstagen. Mal kurz drüber nachdenken, dass ist nämlich insgesamt dann 1/3. Und bevor du jetzt antwortest, dass du keine Krankheitstage hast, man geht im Schnitt von 15 pro Jahr pro Mitarbeiter aus und es kann auch dich treffen.

seötsam_

Zitat von: Paul84 am 03. Januar 2024, 10:04:29
3. Gehalt: Zahlt die Bundeswehr mir mein Gehalt weiter oder werde ich als Seiteneinsteiger mit einem bestimmten Dienstgrad eingestellt und erhalte dann Sold wie jeder andere Soldat auch mit entsprechenden Dienstgrad für diese Zeit? Betrifft das auch Beiträge in die Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung?

Danke!
Es ist hier zu unterscheiden, ob es sich um einen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst handelt oder aber der Reserverdienstleistende in einem Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt bzw. selbstständig ist.

Im Falle des öffentlichen AG wird das Gehalt für den Zeitraum der sechs Wochen (Verpflichtung des AG), wie weiter beschrieben weitergezahlt. Diese gilt auch für die zu entrichtenden Sozíalabgaben. Sollte die Einkommenshöhe niedriger sein, als dem Dienstgrad bei der Bw entsprechend, so besteht die Möglichkeit, die Mindestleistung zu beantragen, so dass hier der Differenzbetrag durch die Unterhaltssicherung gezahlt wird. Weiterhin gilt die abgeleistete Dienstzeit bei der Zugehörigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen.

Bei einem Angestellten der Privatwirtschaft besteht die Möglichkeit. den Verdienstausfall geltend zu machen. Ersterer macht dieses über die Arbeitgeberbescheinigung und den Nachweis des Einkommens im entsprechenden Antrag geltend. Der Reserverdienstleistende erhält dann durch die Unterhaltssicherung eine entsprechende Zahlung, die den Lohn-/Gehaltsausfall ausgleicht. Die notwendigen Sozialangaben werden durch den BUND nachentrichtet, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe der gezahlten Unterhaltssicherung/Lahon-/Gehaltausfall, sondern auf den Betrag des durchschnittlichen Einkommens aller Arbeitnehmer. Das kann zu (erheblichen) Nachteilen führen.

Beim Selbstständigen wird unterschieden, ob dieser den Betrieb weiterführt oder aber ruhen lässt. Lässt er ihn ruhen, kann er den Ersatz des entgangenen Einkommens zzgl. der Betriebskosten, die durch das Ruhen des Betriebes entstehen, beantragen. Entscheidet er sich für die Weiterführung, so kann er sich die Aufwendungen für die Einstellung einer Ersatzkraft erstatten lassen.

Für alle gilt, die Reservedienstleistenden erhälten eine dienstgradabhängige Prämie (früher Wehrsold und Verpflegungsgeld), die durch Verpflichtungsprämien ergänzt werden können. Details dazu findet man im Unterhaltssicherungsgesetz.

Paul84

Danke für eure Antworten, die sehr hilfreich sind.

Natürlich würde ich das mit meinem Manager besprechen, sobald es realistisch wird. Vermutlich gibt es bei uns im Konzern dazu eh allgemeine Richtlinien (habe ich gerade angefragt).

Aber eine Sache ist mir noch nicht klar: wer entscheidet, wie viele Tage ich im Jahr leiste? Ist das meine Entscheidung, d.h. ich teile der Bundeswehr mit z.B. "2025 kann ich 15 Tage". Oder andersherum: die Bundeswehr gibt vor z.B. "2025 brauchen wir dich für 28 Tage". Oder ganz anders?

F_K

@ Paul:

Es ist freiwillig, Du sagst, wie viel möglich ist - die BW, ob sie dich braucht.

KlausP

Das können Sie vom Termin und vom Zeitrahmen mit Ihrer Beorderungsdienststelle abstimmen. Lediglich bei Lehrgängen an Ausbildungseinrichtungen ist man da gebunden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StefanD

Die 28 Tage wurden mir auch vom einen S1 StFw im letzten Oktober so gesagt. Er meinte, da ich selbstständig sei, ist es "normalerweise" nicht möglich länger als 28 Tage in RDL zu sein. Es geht viel mehr darum, dass Personal "kostengünstig" sein muss und er gegenüber seinen Vorgesetzten begründen muss, warum er jemanden mit "hohem Gehalt" nimmt, statt jemanden der "günstiger" ist.

Die Erklärung war jetzt aus dem Gedächtnis heraus und vereinfacht. Erinnerungen können aber täuschen.

panzerjaeger

Zitat2) Vorbereitende ASSA-Module je 10 Tage, ROA-Modul 1, 2 und 3 je 13 Tage, dann musst du noch 24 Tage im vorläufig höherem Dienstgrad Dienst leisten - davon mindestens 12 zusammenhängend. Soviel Zeit muss zur Verfügung stehen, um die Ausbildung überhaupt abschließen zu können.

On Top kommt auch noch die "Dienstpostenausbildung" deren Dauer von der Verwendung abhängig ist.
Bei mir z.B. sind das 4 Wochen am Stück an der Pionierschule in Ingolstadt.
Auch diese Ausbildung ist Voraussetzung für den endgültigen, höheren Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

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