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Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?

Begonnen von KalleM, 13. Oktober 2021, 19:35:51

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2Cent

Mir wäre nur wichtig das es einfache rechtliche Regeln gibt die jeder versteht.....keine Ahnung was da sinnvoll ist..... 7 Tage bevor man Waffe trägt.... 3 Tage vor dem Dienst.... Xy Wert im Blut.....momentan sieht es so aus als würde man Vorgesetzte und auch Untergebene da einfach mal hängen lassen und abwarten was passiert.

Anonymaus

Wieso hängen lassen? Die Lage ist für alle Soldaten glasklar: der Konsum von Canabis im außer Dienst ist Tabu.

InstUffzSEAKlima

Derzeit ist die Situation für (angehende) Soldaten auch klar: Konsum bisher illegal und strafverfolgt. Künftig wird es aber durchaus ein Problem, wenn Soldaten bis vor Dienstantritt im nun legal zulässigen Umfang hin und wieder konsumieren und bei den Untersuchungen am Anfang dann der Nachweis entsprechender Substanzen bzw. deren Abbauprodukten erfolgt. Rechtlich hat sich der Soldat ja im zulässigen Rahmen verhalten, allerdings dürfte den wenigsten klar sein, dass auch lange nach dem letzten Konsum noch Nachweise möglich sind und bei der Bw hier von der Rechtslage im zivilen Bereich abweicht.

Der erwähnte "soziokulturelle" Aspekt mag eine Rolle spielen und auch dass mglw. der Alkoholkonsum in den letzten Jahren rückläufig ist, ebenso das Tabakrauchen, aber dennoch hat man es sehenden Auges toleriert, wenn Soldaten mit deutlich erkennbarem Restalkohol Fahr-/Bedientätigkeiten vornahmen bzw. Waffenumgang hatten.

Daher sollte man nicht das eine tolerieren und das andere mit der bisher praktizierten Härte sanktionieren, obgleich sich hier eine Änderung der Rechtslage außerhalb der Bw eingestellt hat.

LwPersFw

Zitat von: 2Cent am 29. Februar 2024, 21:17:17

Mir wäre nur wichtig das es einfache rechtliche Regeln gibt die jeder versteht.....


Bis das neue Gesetz in Kraft tritt ... gilt für jeden Soldaten uneingeschränkt:

A1-2630/0-9802, Belehrung die JEDER Soldat unterschreibt:

"1. Strafrechtliche Folgen

Soldatinnen und Soldaten machen sich nach dem Betäubungsmittelgesetz unter anderem strafbar,
wenn sie unbefugt Betäubungsmittel herstellen, erwerben, besitzen, veräußern oder abgeben.
Zu den Betäubungsmitteln gehören auch sogenannte ,,weiche" Drogen, wie Haschisch und
Marihuana sowie aufputschende Drogen, zum Beispiel Ecstasy. Bei Zuwiderhandlung sind
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.

Fälle des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sind von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten an die Staatsanwaltschaft abzugeben.

2. Disziplinare Folgen

Sowohl der unbefugte Besitz auch von nur geringfügigen Mengen als auch der erstmalige beziehungsweise der wiederholte Konsum
von Betäubungsmitteln (betrifft jede Art illegaler Drogen) innerhalb und außerhalb des Dienstes verstoßen gegen das Verbot der
A1-2630/0-9802, Nr. 406. Jedes für sich stellt bereits ein Dienstvergehen dar und zieht in der Regel ein
truppendienstliches beziehungsweise gerichtliches Disziplinarverfahren nach sich.


3. Dienstrechtliche Folgen

Der Missbrauch von Betäubungsmitteln kann während des Freiwilligen Wehrdienstes zur Entlassung führen. Während der Probezeit,
das heißt während der ersten sechs Monate, können Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) zum 15. oder zum Letzten eines
Monats nach § 58h Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG) entlassen werden. Für die Dauer des gesamten Freiwilligen Wehrdienstes
kann die Entlassung beziehungsweise ein Ausschluss von der Dienstleistung auch auf § 58h Abs. 1 i.V.m. §§ 75, 76 SG gestützt werden.

Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit führt der Betäubungsmittelmissbrauch in den ersten vier Dienstjahren – auch ohne
vorhergehenden ausdrücklichen Hinweis – nach ständiger Rechtsprechung in der Regel zu einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG."




Wenn das Gesetz in Kraft ist ... wird es hier sicherlich Anpassungen geben ...

Bis dahin ... Was gibt es an diesen Regeln nicht zu verstehen ?

Und die Vorschrift verliert nicht in allen Ausführungen ihre Gültigkeit --- nur weil z.B. der Besitz legal wird.

Also abwarten ... und sich u.a. an das Verbot des Konsums halten.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

LwPersFw ist natürlich zuzustimmen - Gesetze müssen in Kraft treten.

WENN diese in Kraft getreten sind, ändert sich in diesem Fall natürlich die Einstufung dieses einen Rauschgiftes, es ist dann kein Betäubungsmittel mehr - d. h. die Belehrung hat dann für dieses eine Rauschgift eine andere Bedeutung.

SolSim

Noch muss der Bundesrat ja noch zustimmen. Und dieser möchte ja schneidend in der letzten Märzwoche noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.


F_K

Aktueller Sachstand:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-bundesrat-102.html

SolSim

Zitat von: Nikkesy am 22. März 2024, 13:52:49
Zitat von: SolSim am 01. März 2024, 14:36:46

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

bezos

Zitat von: LwPersFw am 17. August 2023, 18:59:30
Zitat von: anon am 17. August 2023, 18:01:13
Danke Marcel85 für den Textverweis!

Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?


Siehe die Ausführungen des BVerwG

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007

In Verbindung mit

"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt."


Letztlich wird man abwarten müssen in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird...

... und wie die Bw dann konkret verfährt.

Ggf. auch die zukünftige Rechtsprechung zum Thema.

Es wird lediglich die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aufgeführt wird, wenn es um den Konsum außer Dienst geht, unter anderem mit mit der Begründung:
"da einem  solchen außerdienstlichen  Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr  innewohnt".

Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).

Dass man hier also überhaupt mal eine Pflichtverletzung verwirklicht gesehen hat, finde ich verwunderlich. Außer die Soldaten in den Fallbeispielen waren alle Stabsoffiziere...

Inwiefern eine solche Pflichtverletzung regelmäßig aber weiterhin vorliegen soll, wenn der Konsum zukünftig legal wird, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.


Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Ich dachte, das sei relativ schnell herausgefunden, allerdings führte mich die Recherche im Grunde auch nur bis zu diesem Beitrag.

Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.

Nikkesy

Zitat von: SolSim am 22. März 2024, 15:39:17
Zitat von: Nikkesy am 22. März 2024, 13:52:49
Zitat von: SolSim am 01. März 2024, 14:36:46

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P

Ralf

ZitatIch frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Was hat man denn so alles unterschrieben?
ZitatHintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.
Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Zitat von: Ralf am 22. März 2024, 19:10:57
Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.

Da fühle ich mich gleich ertappt. Wir diskutieren auch eifrig, allerdings mit dem Blickwinkel ob ein Gericht die Einschränkung für Soldaten kassieren wird. Insgesamt halte ich von der Legalisierung nur eins: Abstand!
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: bezos am 22. März 2024, 18:11:27

Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).


Das ist falsch.

Bsp. hier... betroffen ein Mannschaftssoldat

https://www.bverwg.de/de/180620U2WD17.19.0

"...hat er gegen die nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG bestehende Pflicht verstoßen, auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen sich so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

"...verletzte die Pflicht des Soldaten aus § 17 Abs. 2 Satz 3 SG, nicht durch außerdienstliches Verhalten die Achtung und das Vertrauen, die seine Stellung als Oberstabsgefreiter erfordert, ernsthaft zu beeinträchtigen."

"...Außerdienstliche Verhaltensweisen können jedoch auch dann, wenn sie nicht im disziplinarrechtlich relevanten Umfang strafbar sind, dem in § 17 Abs. 2 Satz 3 SG enthaltenen außerdienstlichen Wohlverhaltensgebot widersprechen. Denn ein Soldat muss sich insbesondere dann in seinem privaten Verhalten mäßigen, wenn dabei ein besonderer Bezug zur Dienstausübung, d.h. zu seinem militärischen Auftrag, zu seinen Kameraden oder zur Bundeswehr besteht "

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

Zitat von: Nikkesy am 22. März 2024, 19:05:02
Zitat von: SolSim am 22. März 2024, 15:39:17
Zitat von: Nikkesy am 22. März 2024, 13:52:49
Zitat von: SolSim am 01. März 2024, 14:36:46

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P

Weil ganz einfach die Zeit bis zum 01.04 kaum ausreichend ist. Selten wurde ein Gesetz innerhalb einer Woche gezeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem es den Bundesrat durchlaufen hat. Und bis zum 01.04 sind es nur 4 Werktage.
Jetzt laufen bis dahin noch ein paar bürokratische Prozesse im Hintergrund, die auch Zeit benötigen. Deshalb halte ich es für denkbar, dass dieser Prozess auch erst ein oder zwei Wochen nach Ostern abgeschlossen sein kann.

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