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7h Zugfahrt für eine Unterschrift?

Begonnen von D_s, 12. Mai 2024, 23:05:37

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D_s

Moin zusammen!

Bin schon länger krankgeschrieben und mein DU Verfahren nähert sich nun endlich dem Ende.
Allerdings gibt es eine Sache, die mich schon sehr lange sehr belastet... und will auch nicht weiter mit meinem PersFw darüber diskutieren.

Nun hat mein PersFw mich für morgen einbestellt, dass ich ein Empfangsbekenntnis meines DU Verfahrens seitens BAPersBw unterschreiben soll und dazu persönlich vorstellig sein müsste.

Mein Heimatort, an dem ich mich seit der Krankschreibung aufhalte, befindet sich ca. 200km vom Dienstort entfernt.
Mit dem Zug bräuchte ich knapp 3.5h Stunden in die Kaserne.


Meine Frage... ist es überhaupt zweckmäßig und fürsorglich dem Soldaten gegenüber wegen einer Unterschrift sich 7h in den Zug zu setzen?
Wurde bereits zwei Mal wegen Unterschriften zum DU Verfahren einbestellt und fühle mich wirklich verarscht... wenn es keine Minute dauert und der Prozess erledigt ist...

Würden die Züge wenigstens pünktlich sein oder seine Anschlüsse wenigstens erreichen können, so dass man dann nicht noch zusätzlich mit Wartezeit gestraft wird, wäre es vielleicht noch OK?!

Es gibt so viele Angelegenheiten wie z.B. Beförderungen oder Verlängerungen die telefonisch eröffnet werden können... warum nicht auch sowas?

Würde mich freuen, wenn hier jemand das so ähnlich sieht wie ich oder sehe ich das große ganze einfach nicht?


InstUffzSEAKlima

Natürlich mag das umständlich erscheinen, aber solche Aktionen gehören eben auch dazu. Ich bin auch schon im Urlaub wegen 2 Minuten für eine Impfung in den SanBereich des Standortes gefahren oder für eine Unterschrift beim BFD-Berater.

D_s

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Mai 2024, 06:47:31
Natürlich mag das umständlich erscheinen, aber solche Aktionen gehören eben auch dazu. Ich bin auch schon im Urlaub wegen 2 Minuten für eine Impfung in den SanBereich des Standortes gefahren oder für eine Unterschrift beim BFD-Berater.

Mir gehts ja nicht darum, dass ich da hin muss, sondern warum man mich für mindestens 7h mit dem Zug fahren lässt, anstatt es per Post oder Mail zu verschicken oder gar mir telefonisch eröffnen zu lassen  :'(

Wären es <2h hin und zurück, wäre es sicherlich nervig, aber durchaus im Rahmen

Ralf

Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Eine Beförderung wird dienstlich bekannt gegeben - dies geht, im Ausnahmefall, auch telefonisch.

Ein Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.

Ob "Anderes" möglich ist? Dazu hat Ralf einen Hinweis gegeben.

MikeEchoGolf

ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein

D_s

Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

LwPersFw

Zitat von: D_s am 13. Mai 2024, 07:35:10
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

D_s

Zitat von: LwPersFw am 13. Mai 2024, 08:00:22
Zitat von: D_s am 13. Mai 2024, 07:35:10
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.

Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)

Ralf

ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.
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Nina P

Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!

D_s

Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.

Danke!
Das wollte ich hören... habe gerade mit dem Sozialdienst gesprochen und dieser meinte, ich soll mich ans BAPersBw direkt wenden...
ich komm mir jetzt schon dumm vor... aber ich will einfach, dass es verstanden wird und nicht einfach "stumpf ist Trumpf" spielen

Ralf

Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:38:51
Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!
Nein, dass muss nicht "er selbst wissen", sondern der Truppenarzt stellt fest, ob jemand reisefähig ist.
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Nina P

Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!

F_K

Anmerkung:

- Befehl ist Befehl
- KzH ist NICHT gleich Reiseunfähigkeit
- Welche Zustellform zulässig ist bzw. genutzt wird, legt der Ersteller des Dokumentes fest.