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Impfung bei privaten Reisen

Begonnen von Marinierter, 15. Oktober 2024, 16:47:13

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dunstig

Wie gesagt, da bin ich ja deiner Meinung, dass die Bundeswehr nur die vorgegebenen Regelungen umsetzt. Muss man nicht gut finden, aber ist dann eben so.

Nur dass wenn einem das nicht passe, man eben nicht zur Bundeswehr dürfe, sehe ich dann doch ein wenig anders - bzw. die Aussage eher polemisch. Eben weil sich vorab niemand mit diesen Feinheiten auseinandersetzt. Machen ja schon die wenigsten aktiven Soldaten.

Und meiner eingeschränkten anekdotischen Evidenz nach spielen diese Festlegungen sowie die teils willkürliche Umsetzung dieser Regelungen dann aber für den ein oder anderen schon eine (untergeordnete) Rolle, wenn abgewogen wird, als BS zu bleiben oder sich umzuorientieren.

Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50
Mal ne frage aus reiner Neugier: ich finde es ja gut und richtig, dass Soldaten Impfungen für private Reisen selbst zahlen müssen.
Aus Interesse: Darf ich fragen wieso? Ich kann ja die Trennung zwischen Dienst/Privat nachvollziehen, aber nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen haben dies scheinbar als sinnvoll erachtet und erstatten zumeist 100% der Kosten, obwohl es nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zählt. Bei Soldaten kommen dann ja noch solche Themen wie Pflicht zur Gesunderhaltung sowie Duldungspflicht für den Basisimpfschutz hinzu. Zumindest für mich spüre ich da eine gewisse Ambivalenz in der Thematik.

Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50
Aber davon unabhängig: wer konkret macht denn die Impfung? Muss man sich dafür einen zivilen Arzt suchen?? Man hat ja schließlich keinen anderen Arzt als den Truppenarzt?
Auch das hat sich in unserem SanZ von Zeit zu Zeit geändert. Anfangs wurde noch geimpft, dann irgendwann garnicht mehr. Irgendwann gab es ein Rezept, womit ich als Selbstzahler den Impfstoff in der Apotheke abholen konnte und konnte mich dann im SanZ impfen lassen. Irgendwann ging auch das nicht mehr und bin vollständig als Selbstzahler zum zivilen Arzt gegangen. Da wurde dann selbst vorab vom SanZ die Leistung der Impfberatung, welche Impfungen denn für die geplante Reise sinnvoll wären, verweigert.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium

@dunstig:
Hat halt alles Vor- und Nachteile. Kaum ein ziviler Arbeitgeber ist so entspannt, wenn es um Arzttermine in der Arbeitszeit geht. Da heißt es dann Urlaub/ Überstunden nehmen oder sonst was. Als Soldat muss man teils lange zu einem BWK fahren (wobei man als Truppenarzt eigentlich auch zum zivilen Arzt überweisen kann idR), aber man bekommt sogar die Fahrtkosten für medizinische Behandlung erstattet. Wäre mir neu, dass das eine Krankenkasse im zivilen macht...

Und @justice:
Impfberatung darf erfolgen, das Impfen für private Reisen oder Ausstellen von Privatrezepten eigentlich nicht. Denn theoretisch könnte das Ausstellen von Rezepten und Behandeln ohne dienstlichen Zweck als Nebentätigkeit ausgelegt werden und ohne Genehmigung dann Dienstvergehen, wissen wir ja alle... Deshalb hält man sich als TrArzt normalerweise mittlerweile sehr zurück, was sowas betrifft.

Habe aber letztens mal im Kollegenkreis rumgefragt und die meisten waren der Meinung, dass sie SoldatInnen auch für private Reisen impfen dürfen. Die Chancen stehen also somit hoch, dass man die Impfungen als Soldat trotzdem bekommt, wenn der San Bereich nicht gut informiert ist  ;D

justice005

@dunstig: Warum ich es richtig finde, dass der Soldat die Impfungen selbst zahlen muss? Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt. Und man kann es auch nicht mit einer Krankenkasse vergleichen. Bei einer Krankenkasse zahle ich Beiträge und die Krankenkassen konkurrieren miteinander, auch im Hinblick auf Service etc.
Es gibt wirklich keinerlei Grund, warum der Staat als Arbeitgeber aus Steuergeldern seinen Mitarbeitern Impfungen für Privatreisen bezahlen sollte. Das ist wirklich abstrus. Kein Arbeitgeber tut dies. Und man darf nicht vergessen, dass der Soldat für seine Gesundheit keinen Cent bezahlen muss. Da wird man ja wohl als absolutes Minimum verlangen können, dass eine medizinische Leistung auch irgendwie notwendig sein muss. In der Tat wäre ich selbst überhaupt gar nicht erst auf die Idee gekommen, dass sowas der Staat bezahlen müsste.

Dass die (unentgeltliche) Impfung allen Ernstes als verbotene Nebentätigkeit angesehen werden könnte, ist allerdings wohl auch abstrus. Den WDA oder das TDG will ich sehen, der daraus ein Dienstvergehen konstruiert. Das ist abwegig.

Pericranium

So wurde mir das zumindest erklärt, als ich noch ein SanOA war und gefragt habe, wieso mich der Truppenarzt nicht für private Reisen impfen will  :D
Na gut, dann könnte man dem Truppenarzt einen Strick draus drehen, weil er dienstliche Material für private Zwecke verwendet?! Wenn es keinen dienstlichen Grund hat, die Soldaten privat zu impfen.

Und zum Thema noch:
Gerade was die zahnärztliche Versorgung betrifft, ist man durch die uTV zig mal besser dran als jeder zivile Bürger. Hier rennen SoldatInnen rum mit Kronen/ Veneers im Wert von 15k-20000€, für die sie selbst nur 500-1000€ Zuzahlung leisten mussten.

Frittenbude

#19
Ich bin einen Monat zu spät um hier aktuell zu antworten, aber nach dem durchlesen dieses Beitrags, möchte ich meine Erfahrung und Meinung mitteilen:

Vorab möchte ich sagen, dass auch ich das so sehe, wie bereits von einigen erwähnt wurde: es gibt kein pauschales besser oder schlechter. am Ende ist es wohl in vielen Bereichen eine persönliche Präferenz.

Ich sehe das meiste so wie @dunstig.
Seit dem ersten Tag habe ich es gehasst und für absolut kontraproduktiv gehalten, dass man immer - egal was ist - direkt am 1. Tag um 7 zum nächsten SAN Bereich muss. (Natürlich nicht in akuten Notfällen).
Wenn ich morgens aufwache und es mir hunde-elend geht, mein Körper einfach nur absolute Ruhe will um sich gesund zu schlafen oder aber einfach mal die bekannte Scheißerei habe (kann ich als Reizdarm Patient ein Lied von singen), dann ist es einfach nur alles andere als hilfreich, erstmal 45 Minuten zum San-Bereich fahren und dort am besten noch 2 Stunden warten zu müssen. Vorausgesetzt man kommt (bei Standortfremder Kaserne)ohne Parkmarke in die Kaserne, denn die ist ja wichtiger als der Truppenausweis, ansonsten darf man in seinem erbärmlichen Leid-Zustand noch ein paar KM durch eine Kaserne spazieren, weil das offensichtlich gut für die Genesung ist.

Solche Aussagen wie "wem das nicht passt, darf halt nicht zur BW" ist leider - entschuldigt den Ausdruck - typisches BW-Bullshit-Bingo.
Auch hier bin ich bei @durstig: mir kann keiner erzählen, dass er sich vor der Entscheidung zur BW zu gehen groß über das Gesundheitssystem der BW groß erkundigt hat. Ich würde auch sagen, dass man auch heute noch nicht online alles mit öffentlich zugänglichen Mitteln herausfindet.

Zitat von: F_K am 16. Oktober 2024, 10:55:13
.. und der Arztbesuch für Soldaten findet IN der Dienstzeit statt, inklusive Übernahme der Fahrkosten.
Zitat von: Pericranium am 25. Oktober 2024, 22:55:32
Als Soldat muss man teils lange zu einem BWK fahren (wobei man als Truppenarzt eigentlich auch zum zivilen Arzt überweisen kann idR), aber man bekommt sogar die Fahrtkosten für medizinische Behandlung erstattet. Wäre mir neu, dass das eine Krankenkasse im zivilen macht...
Ja, weil die BW das so will und mir vorschreibt, wo ich hinzufahren habe. Ein ziviler Arbeitgeber sagt mir nicht, zu welchem Facharzt in mehreren Stunden Entfernung ich fahren muss. Und im Neukrank-Fall muss ich zivil, wie schon geschrieben, erst am 3. Tag überhaupt aus dem Bett, was unweigerlich zur Genesung beiträgt, wenn man halt nur mal 1-2 Tag nen fiebrigen Kopf hat.

Thema Impfungen:
Ich habe bisher, wahrscheinlich aus Unwissenheit der Ärzte, jede Impfung bekommen, die ich wollte. Ich bin seit 10 Jahren regelmäßig in Süd-Ost-Asien und habe ohne diskutieren zu müssen die Tollwut-Impfung(en) bekommen. Mein Sani hat sogar jedem, der in den Urlaub fliegen wollte, entsprechend der Staaten-Empfehlung vom RKI die fehlenden Impfungen rausgesucht, wenn nötig bestellt und den Arzt das Impfblatt unterschreiben lassen.

Jetzt zu:
Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45
@dunstig: Warum ich es richtig finde, dass der Soldat die Impfungen selbst zahlen muss? Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
Doch, eigentlich gibt es die Notwendigkeit und den Zusammenhang:
Was ist denn, wenn ich z.B. nach Bali fliege, wo ca. jeder 2. Straßenhund und Affe sowie jede Fledermaus Tollwut hat und ich mir das dort durch nen Hundebiss auf der Straße oder am Strand oder vom Affenbiss im Tempel einfange?
Das ist jetzt nur ein Beispiel und man kann sich natürlich dann vor Ort Not-impfen lassen und braucht so oder so eine weiter Injektion nach einem Biss (hat jedoch deutlich mehr Zeit dazu), aber es reicht, um den Gedanken zu verstehen.
Davon abgesehen, dass Tollwut ohne Impfung eine Letalitätsrate von 100% hat, kann man auch lange Zeit zur Nachbehandlung im Krankenhaus landen.

Natürlich hat die Bundeswehr ein großes Interesse daran, dass das nicht passiert. Klar gibt es einige Dienstposten die unwichtiger sind oder leicht ersetzt werden können, aber es gibt auch diejenigen, die der Einheit ein Riesen-Problem werden, wenn sie lange ausfallen.

Jetzt weiß ich schon, dass als nächstes "Pflicht zur Gesunderhaltung" kommt. Ja, dann dürfte man aber nur noch die Hälfte der Freizeitaktivitäten machen, die der normalo so macht.
Pflicht zur Fürsorge gibts ja eben auch, nur leider wird die in meiner Wahrnehmung meist nur für Verbote aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen gepflegt.
Reisen in solche Gebiete also verbieten? Unmöglich.
Soldat geht Pflicht zur Gesunderhaltung nach, indem er sich schlau macht und meldet, dass er ne Impfung braucht für seine Pläne. Dann müsste Bund eigentlich mit Pflicht zur Fürsorge kommen und ihm die Impfung geben.

edit: durch Wiederholungen wird es nicht besser, zumal das hier nicht das Thema ist, deswegen das am-Thema-vorbeigehende Gemaule gelöscht.

Pericranium

@Frittenbude:
Eigentlich wollte ich Ihnen richtig antworten, aber nachdem ich Ihnen neusten Thread und die Beitragshistorie gesehen habe, spare ich mir die Mühe lieber...

HubschrauBär

@Frittenbude
Mit der Argumentation könnte man dann ja vom Dienstherren auch erwarten, dass er Sicherheitsausrüstung für private Sportaktivitäten oder "Schutzausrüstung" vor Geschlechtskrankheiten bereitstellt.

Eine private Reise bleibt Privatvergnügen. Wie sich dort jeder selbst absichert kann grundsätzlich nicht das Problem des Dienstherren sein.

dunstig

@justice, Danke für deinen Beitrag, die Ansicht ist für mich nachvollziehbar, auch wenn ich sie nur bis zu einem bestimmten Punkt teile. Mir ist auch bewusst, dass meine Ansicht bzgl. der utV durchaus kontrovers gesehen wird und dies häufig auch von den individuellen Bedürfnissen bzgl. notwendiger Versorgung abhängt. Und da ich gerade einen sehr frischen Eindruck von beiden Seiten habe, ist das Fazit für meinen Fall doch eher eindeutig. Deswegen war es bei der Pro/Contra Abwägung ob BS oder nicht, definitiv kein Punkt auf der Pro Seite.
Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45
Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
Da gehe ich im Prinzip voll mit, aber wo ziehst du dann die Grenze? Gibt es z.B. eine dienstliche Notwendigkeit, einen unerfüllten Kinderwunsch zu behandeln? Oder warum wird an so vielen anderen Stellen das Prinzip "Vorsorge ist besser als Nachsorge" gefahren, hier aber nicht? Wir hatten ein Team (alle U30), die jedes Jahr für drei Tage mit zwei Dienst-Kfz ins BWK (Strecke einfach 160km) gependelt sind, um sich allen möglichen Vorsorge-Untersuchungen zu unterziehen. Wenn ich mir anschaue, was da auf allen Seiten an Kosten entstehen, ist das für den Staat scheinbar in Ordnung, auch wenn in dem Alter keine dieser Untersuchungen durch die GKV vorgesehen ist. Dann muss man sich nur mal anschauen, was mitunter so unter dem Deckmantel des betrieblichen Gesunheitsmanagements getrieben wird.
Ich finde die Grenze daher an dieser Stelle etwas fragwürdig gezogen. Natürlich ist eine Reise erst einmal Privatvergnügen. Das sind andere gesundheitliche Dinge aber auch. Und die werden dennoch übernommen. Und dennoch hat man hier auch eine Abwägung aus Pflicht zur Gesunderhaltung, Fürsorgepflicht und unverhältnismäßige Kosten und unabsehbare Folgeauswirkungen bei Erkrankung ggü. Schutzimpfung.

ZitatBei einer Krankenkasse zahle ich Beiträge und die Krankenkassen konkurrieren miteinander, auch im Hinblick auf Service etc.
Mit Service, bzw. dem niedrigschwelligen Zugang zu ebendiesem, ist es bei der utV wirklich nicht weit her. ;D Es mag sein, dass dieser Aspekt durchaus der konkurrierenden Situation entspringt. Dennoch wird hier auch der Aspekt reinspielen, dass es erheblich günstiger ist, zig Leuten die Impfung zu bezahlen, als auch nur einen Erkrankten zu behandeln, der am besten deswegen noh aus der Lohnfortzahlung rausfällt.

ZitatKein Arbeitgeber tut dies.
Sonst heißt es doch auch immer, dass die Bundeswehr kein normaler Arbeitgeber ist. ;) Unter o.g. Pflichten kann man das dennoch durchaus differenziert sehen, auch wenn ich deine Ansicht nachvollziehen kann. Dass dies kein Arbeitgeber tut, ist in dieser Pauschalität jedoch nicht richtig, mir sind ein paar bekannt. Vornehmlich aber welche, die eh ständig Mitarbeiter in entsprechende Länder entsenden und der Betriebsarzt die Impfungen vorrätig hat und der AG dem restlichen Personal anbietet, dieses Angebot ebenfalls zu nutzen. Als Nachweis muss lediglich eine Bestätigung über den zeitnahen Aufenthalt im betroffenen Land erbracht werden.

ZitatDass die (unentgeltliche) Impfung allen Ernstes als verbotene Nebentätigkeit angesehen werden könnte, ist allerdings wohl auch abstrus. Den WDA oder das TDG will ich sehen, der daraus ein Dienstvergehen konstruiert. Das ist abwegig.
Das erscheint mir ebenfalls sehr abstrus.

Zitat von: Pericranium am 26. Oktober 2024, 08:42:10
Und zum Thema noch:
Gerade was die zahnärztliche Versorgung betrifft, ist man durch die uTV zig mal besser dran als jeder zivile Bürger.
Auch wenn ich deinen Punkt sehe, ist auch das in dieser Pauschalität nicht richtig. Kann dir gerne meine persönlichen Versicherungsbedingungen zitieren ;)
Aber ja, in dem Punkt, dass die utV schon wirklich gute Leistungen erbringt, stimme ich ja größtenteils zu und würde sie irgendwo zwischen GKV und PKV (hier natürlich sehr vom individuellen Tarif abhängig) ansiedeln. Es gibt aber eben auch vereinzelt Punkte, in denen sie deutlich hinter der GKV abfällt. Das hängt dann aber auch sehr an individuellen Bedürfnissen. Was ich aber eher noch kritischer sehe, ist der angesprochene Zugang zu den Leistungen bzw. das System um die Leistungen drumherum. Aber das brauche ich nicht nochmal wiederholen. Das habe ich ja schon ausgeführt und Frittenbude hat nochmal ein paar Punkte aufgegriffen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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