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Schießen nur noch mit SÜ2

Begonnen von Chr1z, 13. Februar 2025, 11:01:08

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Chr1z

Hallöchen an alle, aktiven Soldaten.

Mein Sohn befindet sich aktuell in seiner Grundausbildung. Seine SÜ1 ist bestanden.
Er weiß, das die SÜ1 Voraussetzung für die Schießausbildung ist.
Seit gestern wird in seiner AGA Einheit, von Seiten der Ausbilder, davon gesprochen, das seit neustem nur mit SÜ2 geschossen werden darf.
Die Ü2 wurde sowohl bei Ihm, als auch bei nahezu 80% seiner Mitstreiter, nicht eingeleitet.
Jetzt ist er natürlich verängstigt, das er seine AGA noch einmal machen muss, da er am Schießen nicht teilnehmen darf.
Zusätzlich würde die Abänderung der Scheißberechtigung sicherlich auch mindestens 50% der gestandenen Soldaten betreffen, welche jetzt nicht mehr Schießen dürften.

Vielleicht befindet sich hier ein S2, welche dazu eine Aussage treffen kann.

Ist es eine "Finte" oder ist die Ü2 wirklich Voraussetzung für die Schießausbildung ?

PS : Ist auch für mich relevant, da ich als Widereinsteller meine SÜ2 bei der Einplanung direkt anstoßen würde, da sie ja eine entsprechende Vorlaufzeit hat :)

F_K

Einfach mal nachfragen, wer von den Ausbildern eine Ü2 hat ...

Es ist eine Latrinenparole, mehr nicht.

Al Terego

Seit wann wird denn überhaupt eine Ü für die Teilnahme am Schießen benötigt? Da würde ich doch gerne mal die Quelle genannt bekommen.

LwPersFw

Zitat von: Al Terego am 13. Februar 2025, 12:27:43

Da würde ich doch gerne mal die Quelle genannt bekommen.


GAIP 21-06-00 Einfache Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der Einstellung von Soldatinnen und Soldaten (Soldateneinstellungsüberprüfung)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

C4r15

Grundsätzlich finde ich es gut, das jeder Soldat eine gewisse Art der Überprüfung durchlaufen muss. Dient ja auch zum Schutz der gesamten Truppe.

@LwPersFw : Gilt die GAIP noch bzw. kannst du einfach nur sagen : Jop Ü2 oder Nein Ü1 reicht aus.

LG

panzerjaeger


F_K

Anmerkung:

UNbeorderte Res können bei DVags OHNE SÜ weiterhin am Schießen teilnehmen.

BEorderte Res haben durch den BeordTrT eine entsprechende SÜ.

Innerhalb der UNbeorderten ResArbeit darf allerdings keine AUSbildung an (neuen) Waffen erfolgen - eben weil keine SÜ vorliegt.

Extrembeispiel: Ein "lebenserfahrener" Reservist, der noch an P1 / G3 ausgebildet ist, darf im Rahmen der UNbeorderten ResArbeits nicht an P8 / G36 ausgebildet werden - und ohne Ausbildung darf natürlich auch kein scharfer Schuss erfolgen.

(Deshalb wurden auch die Formulare für Anmeldung zur DVag entsprechend angepasst, es werden entsprechende Erklärungen verlangt).

Al Terego

Ok, also keine Auswirkungen auf ,,Bestandspersonal". Das hätte dann aber auch zum Chaos geführt, wenn hier jeder eine Ü1 zur Teilnahme am Schießen benötigen würde

KlausP

Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Al Terego:

Was ist "Bestandspersonal"?

Die Regelung ist jetzt schon einige Zeit (Jahre?) so gültig - insoweit gibt es jede Menge aktiver Soldaten die seid dem eingestellt wurden, ebenso wie es viele Soldaten gibt, die nunmehr Reservisten sind - und für diese gilt die Regelung genauso, wie für ALLE Reservisten, die RDL / DVag ableisten wollen.

(Ja, ebenso gibt es viele Soldaten, die VOR der Regelung eingestellt worden sind, und die noch aktiv sind ... )

@ KlausP

"Latrinenparolen" gibt es überall - Beispiel: "Angeblich" werden die 7 Monate im FWDL HSch "automatisch" verlängert, wenn man die ATB / ATN wegen Krankheit oder ähnlichem nicht erhält ... so die Aussage der Ausbilder.

C4r15

Zitat von: KlausP am 13. Februar 2025, 15:23:56
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!

Danke für die Rückmeldung :)
Werde ihm gleich Mal schreiben.

Das was dort seit Januar alles schon vorgefallen ist, hat bereits dazu geführt, das fast 50% aus seiner Inspektion gekündigt haben.

Dort wird vieles gelebt, aber leider viel falsches.
Ich sage meinem Sohn immer wieder "Halt den Dreck einfach aus", da er auch bereits 2x kündigen wollte.

Da ich weiß, wie das Leben in der Stammeinheit dann läuft rede ich ihm immer gut zu, obwohl ich bei den dort herrschenden Bedingungen auch bereits gekündigt hätte.

Sie können einfach froh sein, das sich die jungen Leute nicht trauen Eingaben zu machen, da sie Angst haben um ihre Laufbahnen usw.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 13. Februar 2025, 14:19:03
Anmerkung:

UNbeorderte Res können bei DVags OHNE SÜ weiterhin am Schießen teilnehmen.

BEorderte Res haben durch den BeordTrT eine entsprechende SÜ.

Innerhalb der UNbeorderten ResArbeit darf allerdings keine AUSbildung an (neuen) Waffen erfolgen - eben weil keine SÜ vorliegt.

Extrembeispiel: Ein "lebenserfahrener" Reservist, der noch an P1 / G3 ausgebildet ist, darf im Rahmen der UNbeorderten ResArbeits nicht an P8 / G36 ausgebildet werden - und ohne Ausbildung darf natürlich auch kein scharfer Schuss erfolgen.

(Deshalb wurden auch die Formulare für Anmeldung zur DVag entsprechend angepasst, es werden entsprechende Erklärungen verlangt).

Hier geht es nicht um Reservisten  !!!

Hier geht es um Soldaten in der Grundausbildung!

Und für diese gelten die Vorgaben aus dem Soldatengesetz:

§ 37 Absatz 3
§ 58b Absatz 2


Auszug Drucksache 18/10009

"Die Hinnahme der Einstellung einzelner Bewerberinnen und Bewerber in die Bundeswehr, deren Sicherheitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Dienstantritts zwar läuft, aber noch nicht abgeschlossen ist, ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung, zu verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten an Kriegswaffen ausgebildet werden, insoweit noch vertretbar, als insbesondere organisatorisch sichergestellt wird, dass die Ausbildungsabschnitte der allgemeinen Grundausbildung, die eine umfassende Waffenausbildung beinhalten, erst bei Vorliegen belastbarer Ermittlungsergebnisse durchlaufen werden dürfen. "


Und im Gesetz steht einfache SÜ ... Also SÜ 1.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

alpha_de

Zitat von: C4r15 am 13. Februar 2025, 16:12:49
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2025, 15:23:56
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!

Danke für die Rückmeldung :)
Werde ihm gleich Mal schreiben.

Das was dort seit Januar alles schon vorgefallen ist, hat bereits dazu geführt, das fast 50% aus seiner Inspektion gekündigt haben.

Dort wird vieles gelebt, aber leider viel falsches.
Ich sage meinem Sohn immer wieder "Halt den Dreck einfach aus", da er auch bereits 2x kündigen wollte.

Da ich weiß, wie das Leben in der Stammeinheit dann läuft rede ich ihm immer gut zu, obwohl ich bei den dort herrschenden Bedingungen auch bereits gekündigt hätte.

Sie können einfach froh sein, das sich die jungen Leute nicht trauen Eingaben zu machen, da sie Angst haben um ihre Laufbahnen usw.
Die 50% bezweifle ich, da diese Kündigungen gemeldet werden müssen und das sofort zu Nachfragen führen würde. Auf einen vernünftigen Umgang wird sehr großer Wert gelegt, dein Sohn sollte wissen, wie er ggf. reagieren kann. Außerdem sollte es eine Vertrauensperson geben.

F_K


alpha_de

Ich habe es dir mittlerweile mehrfach gesagt... wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten (und das war die freundliche Formulierung).

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