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Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln

Begonnen von Mudi, 21. August 2019, 13:38:29

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Plattschi89

Aus Interesse: Warum soll dich denn nach einem DU-Verfahren der Öffentliche Dienst erledigt haben? Im Hinblick auf die Polizei kann ich das nachvollziehen, aber nach einem DU-Verfahren in der Bundeswehr ist man doch nicht automatisch für beispielsweise eine Stelle in einer Kommunalverwaltung disqualifiziert?

Den Punkt mit dem (bzw. damals der) Wehrbeauftragten kann ich voll bestätigen. Ich habe da ebenfalls mit eine Eingabe, die Personalangelegenheiten betraf, sehr schlechte, unbefriedigende Erfahrungen gemacht.

SolSim

Sie dürfen bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass Sie sich als SaZ für eine bestimmte Zeit verpflichtet und einen Eid abgelegt haben.

Im Einzelfall kann der Dienstherr ihrem Begehren folgen, muss es aber nicht.

Drum prüfe, wer sich zeitlich bindet.

Ralf

ZitatDen Punkt mit dem (bzw. damals der) Wehrbeauftragten kann ich voll bestätigen. Ich habe da ebenfalls mit eine Eingabe, die Personalangelegenheiten betraf, sehr schlechte, unbefriedigende Erfahrungen gemacht.
Es gibt halt auch Personalentscheidungen, die laufen korrekt und sachgerecht. Da gibt es eben nichts dran nachzubesseren. Nur weil einem der Wunsch nicht erfüllt wird, ist doch eine Entscheidung nicht schlecht oder die Erfahrung schlecht?!  ::)
Und die WB ist nicht dafür da, alle glücklich zu machen, sondern für strukturellen Nachbesserungsbedarf oder aber auch Ungerechtigkeiten, also Wahrung der Grundrechte.
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F_K

Bleiben wir beim Thema:

"Aktive" Soldaten haben EINEN Dienstherrn, können also KEINEN zweiten Dienstherrn haben.

Ein "Wechsel" zu einem anderen Dienstherren (hier Polizei) geht also nur NACH der Entlassung aus dem Dienstverhältnis als Soldat.

Eine "Raubernennung" (die früher mal möglich war) ist rechtlich nun nicht mehr möglich.

Aufgrund politisch gewolltenm Personalaufwuchs sind Verkürzungen der Dienstzeit NICHT gewollt, haben keinen dienstlichen Zweck - sind also, bis auf seltene Ausnahmen, unmöglich.

Ralf

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