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WB-Zuständigkeit, Wahlrecht DU vs Entlassung

Begonnen von Plattschi89, 20. Juni 2025, 16:37:43

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Plattschi89

Zitat von: F_K am 23. Juni 2025, 14:47:26Glaubst Du, die Vorgesetzten / Kameraden haben hier "Spass gehabt"?

Die Situation hat sicherlich ALLE Soldaten belastet.

Da muss ich Dir widersprechen. Ich glaube nicht, dass die DVs und der Truppenarzt da sehr belastet von waren. Die machen doch weiter Karriere, während der Kamerad jetzt im Ausland sitzt, denkt, er sei der letzte Versager und seines Lebens nicht mehr froh wird. Könnt Ihr Euch das vorstellen, wie das für ihn ist, immer zu hören ,,die Bundeswehr braucht und nimmt doch jeden" etc.?

Die nun überdeutlich gewordene Argumentation mit der Nichteignung sehe ich (und ich glaube er auch) ja ein, aber den Ablauf der Sache halte ich nach wie vor für ein Unding. So geht man nicht mit Untergebenen um. Wie bereits geschrieben, rechtlich kann man es so machen, aber ich für meinen Teil könnte danach nicht mehr in den Spiegel schauen. Der § 55 (4) SG hat meines Eindrucks nach klar strafenden Charakter. Das zeigt sich ja allein schon daran, dass nach einer Entlassung nach seinen Maßgaben grundsätzlich keine Wiedereinstellung möglich ist und auch eventuell eine Rückzahlung von Ausbildungskosten gefordert werden kann. Das zeigt die Schärfe des Paragraphen, der ja (soweit ich weiß) in der Regel auch erst nach mehrmaligem Nichtbestehen von Lehrgängen oder Ausbildungsabschnitten greift.

Es wird immer wieder die fehlende Selbstkritik erwähnt. Er hat gekämpft und alles gegeben. Wir hatten Leute am Standort, die nicht einmal vernünftig lesen konnten und da wurde nie die Frage nach Nichteignung gestellt. Und es gab auch nie ein Gespräch mit ihm, in dem man ihm mal den Widerruf nahegelegt hätte. Damit habe ich dann auch mal den OFw (OA) konfrontiert, der dann auch nur meinte ,,das muss er selber wissen, wir zwingen ja niemanden dazu". Das ist einfach so unfassbar selbstgerecht. In der GA und auch SGA wird doch den Rekruten das ganze Denken abgenommen (,,Gehirn an der Wache abgeben" etc.), aber da sollte er komplett autonom eine fundamentale Entscheidung treffen. Finde ich schwierig...

@tdn Danke für die Rückmeldung! Es würde mich bei ROAs adW interessieren, die vorher keinen GWD absolviert habe, das wäre ein interessanter Fall.

@wolverine Ehrlich gesagt beginne ich mich massiv über Ihre Posts zu ärgern. Erst die Sache mit der Eingabe (wo Sie Unrecht hatten) und jetzt gehen Sie mich in meinem Berufsverständnis an. Jemanden als ,,Belastung" für andere zu beschreiben ist ein Angriff auf dessen Persönlichkeit. Stellen Sie sich mal vor, was los wäre, wenn ich einen Schüler als ,,Belastung für seine Klasse" bezeichne. Dann kann ich mir einen neuen Job suchen (zurecht). Klar haben Menschen unterschiedliche Befähigungen, aber dieses essentialisierende ,,Gefährdung und Belastung" ist ein klarer Angriff auf die Persönlichkeit und das Wesen des Kameraden. Ich verstehe Ihre Trennung von Person und Fähigkeiten nicht. Sind Sie der Auffassung, dass es sich hierbei um zwei vollständig voneinander separierte Entitäten handeln würde? Wenn der Kommandeur ihn als Mensch geschätzt hätte, hätte man das dann auch zumindest in die Stellungnahme hereinschreiben können, um dieser ihre Schärfe zu nehmen.

F_K

Oh man - natürlich und selbstverständlich sind Mensch / Person / Menschenwürde von den Fähigkeiten eines Menschen zu trennen - ein bewegungsunfähiger Mensch im Wachkoma ist ein Mensch mit Menschenwürde - aber ohne Fähigkeiten.

Hoffentlich unstreitig ist ein Mensch mit Selbstmordgedanken und Zugriff zu Waffen eine Gefährdung für sich (und damit schnell auch für Andere).

Die BW "nimmt" eben nicht jeden.

Ein Soldat, der die Tätigkeiten Einzelschütze nicht zeitgerecht erledigt, belastet seine Gruppe / den Zug - dies hat mit Menschenwürde nichts zu tun.

Plattschi89

Gut, in dem Punkt sind wir dann unterschiedlicher Meinung. Ich denke, dass kann dann jeder selbst entscheiden, ob man jemanden in so einer Situation (ohne Notwendigkeit) so bezeichnen darf. Das hat halt auch etwas mit individuellen Werte- und Moralvorstellungen zu tun.

Im Übrigen ist es für mich ableistisch, jemanden im Wachkoma als ,,Menschen ohne Fähigkeiten" zu beschreiben.

schlammtreiber

Zitat von: Plattschi89 am 23. Juni 2025, 15:38:29ob man jemanden in so einer Situation (ohne Notwendigkeit) so bezeichnen darf.

Weshalb denn "ohne Notwendigkeit"? Wenn der Soldat wie beschrieben mit der Waffe (fehl)hantiert hat, dann ist das Urteil "Gefährdung für sich und andere" eventuell doch in der Sache zutreffend? Und ein Vorgesetzter muss das dann auch klar benennen können, um diese mögliche Gefährdung von den Soldaten abzuwenden.

Ich würde hier nicht unbedingt böse Absicht oder unmenschliche Rücksichtslosigkeit unterstellen wollen, eventuell fällt oder fiel es einfach unter "Pflicht zur Wahrheit in dienstlichen Belangen"?
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F_K

@ Plattschi:

Eine rein sachliche Beschreibung eines Sachverhaltes ist eben keine Bewertung der Person.

Die Person im Wachkoma kann keinen Rucksack packen, keine Pistole bedienen und ist als Soldat nicht geeignet - und diese sachliche Feststellung ist nicht diskriminierend.

Ein Antrag auf Entlassung ist keine Wertung der Person, sondern eine sachliche Beschreibung der Gründe - genau wie Du geschrieben hast, dass Dein Freund zwei linke Hände hat.

Plattschi89

Ja, den Punkt beginne ich besser zu verstehen und sehe ihn auch ein.

Allerdings finde ich, dass der Kommandeur dann auch mehr auf seine Ausdrucksweise hätte achten müssen bzw. auch dem Kameraden die Stellungnahme erklären können. So wie ich es verstanden habe, wurde ihm der Antrag mehr oder weniger in die Hand gedrückt und er hat ihn (aus für mich nachvollziehbaren Gründen) auch sehr persönlich genommen. Eben als Versuch, ihn möglichst schlecht darzustellen, um ihn loswerden zu können. Hier wird ja auch immer wieder geschrieben, dass er potentiell eine Gefährdung für andere gewesen sei. Sie/Ihr könnt ihn nicht kennen, aber ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass er niemals bewusst jemanden gefährdet hätte.

Warum schreibt der Kommandeur nicht einfach etwas in dem Stil:

,,Der von mir menschlich geschätzte OG ROA [Name] zeigte in der SGA ausgeprägte Unsicherheiten, die auf seine motorische Unbeholfenheit zurückgehen. Beispiele hierfür sind die Interaktion mit Handwaffen oder der Umgang mit Ausrüstungsgegenständen unter Zeitdruck.

Auch wenn es mir in Anbetracht meiner Wertschätzung des Kameraden, insbesondere wegen seines freundlichen und stets höflichen Umgangs mit anderen Ausbildungsteilnehmern und Vorgesetzten, schwerfällt, muss ich aus rein fachlichen Gründen als Disziplinarvorgesetzter um eine Entlassung des Soldaten nach § 55 (4) SG bitten. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn die Möglichkeit einer Anstellung von Herrn [Name] als ziviler Mitarbeiter der Bundeswehr mit ihm besprochen werden könnte."


Das ist doch ein diametraler Unterschied zur ursprünglichen Stellungnahme! Mein Beispiel wird der damaligen Situation viel besser gerecht. Was ich damit sagen möchte: Wir haben doch alle eine Wahl und gerade als Bataillonskommandeur auch eine Verantwortung. Ich erkenne keine Notwendigkeit für die Schärfe der Stellungnahme (hatte er eventuell Angst, dass BAPersBw von einer Entlassung absehen würde, wenn er nicht diese Schärfe reinbringt?).

F_K

@ Plattschi:

Eine klare, deutliche Sprache zur Vermeidung von Fehlinterpretationen ist gerade im Militär zwingend notwendig.

Ein Entlassungsantrag ist kein Empfehlungsschreiben für eine zivile Anstellung - so eine Äußerungen hat dort nichts verloren.

Emotionslos - ein Soldat, der seine Handwaffe nicht bedienen kann, gefährdet sich und andere, insbesondere im Einsatz - und dabei ist unerheblich, warum die Bedienung nicht "funktioniert".

Ein psychisch labiler Soldat gefährdet ggf. sich und andere.

Plattschi89

Gut, ich glaube, dass wir da nicht mehr weiterkommen. Du hast grundsätzlich andere Vorstellungen von Umgangsformen in Streitkräften im Vergleich zu mir. Das sind so die Momente, wo ich sehr froh bin, nicht mehr dabei zu sein und auch überlege, einen KDV-Antrag zu stellen. So eine Reduzierung von Menschen (!) auf ,,Funktionieren" in Kombination mit der Zurückweisung von Empathie, das ist mir zutiefst zuwider. Ich glaube, dass gerade wir uns in Deutschland in Anbetracht der Geschichte die Frage stellen müssen, ob ein solches bedingungsloses Funktionieren der richtige Weg ist. Hätten zwischen 1939 und 1945 deutsche Soldaten weniger ,,funktoniert" und mehr Fragen gestellt, wäre das sehr, sehr gut gewesen.

Natürlich kann ein DV so eine Bitte (es ist keine Empfehlung) abgeben. Oder fängt er sich dann ein Diszi wegen ,,übermäßiger Fürsorge"? (Ironie off)

F_K

Militärische Personaldinge werden der "zivilen BW Seite" nicht zugänglich gemacht.

So eine Anmerkung in einem Antrag wäre also nicht nur sachfremd, sondern nutzlos.

Ansonsten - nun noch die "Nazikeule"?

Das Prinzip der Auswahl von geeignetem Personal gibt es übrigens universell - dass ist keine BW Geschichte.

Ralf

Zitat von: Plattschi89 am 23. Juni 2025, 17:15:39Gut, ich glaube, dass wir da nicht mehr weiterkommen. Du hast grundsätzlich andere Vorstellungen von Umgangsformen in Streitkräften im Vergleich zu mir. Das sind so die Momente, wo ich sehr froh bin, nicht mehr dabei zu sein und auch überlege, einen KDV-Antrag zu stellen. So eine Reduzierung von Menschen (!) auf ,,Funktionieren" in Kombination mit der Zurückweisung von Empathie, das ist mir zutiefst zuwider. Ich glaube, dass gerade wir uns in Deutschland in Anbetracht der Geschichte die Frage stellen müssen, ob ein solches bedingungsloses Funktionieren der richtige Weg ist. Hätten zwischen 1939 und 1945 deutsche Soldaten weniger ,,funktoniert" und mehr Fragen gestellt, wäre das sehr, sehr gut gewesen.

Natürlich kann ein DV so eine Bitte (es ist keine Empfehlung) abgeben. Oder fängt er sich dann ein Diszi wegen ,,übermäßiger Fürsorge"? (Ironie off)
Nun schlägst du aber mit deinen whataboutism über die Strenge, Kamerad!

Deswegen schließe ich hier.
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