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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Begonnen von LwPersFw, 06. November 2024, 15:00:18

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LwPersFw

ZDFheute

"Was Deutschland vom "Neuen Wehrdienst" hält" , 11.09.2025

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/neuer-wehrdienst-pistorius-musterung-wehrpflicht-wer-ist-betroffen-100.html


Text und Videos komplett lesen bzw. ansehen... dann Kommentar schreiben...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Semper Communis
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uffz-ad SL

Die Wehrpflicht wird kommen, das ist nur die Vorstufe, aber dann auch der Zivil -Dienst, was der allgemeinen Bevölkerung auch zugute kommt. Das ist nur jetzt ein Thema, das fast 3 Generationen sich keinerGedanken gemacht hat, zu meiner Zeit wurde das  bei jeder Party/Familienfest ein normales Thema.

Mit freundlichen Grüßen
🙋

LwPersFw

ARD/MDR

"Bundeswehr: Jugend an die Waffe

Die Bundeswehr kämpft um Nachwuchs – mehr als 60.000 Soldatinnen und Soldaten werden dringend gesucht.
Jung sollen sie sein, um Deutschland im Ernstfall zu verteidigen.
Noch hofft die Bundeswehr, dass sich genug Freiwillige zum Dienst melden.
"Exactly" beleuchtet, wie der neue Wehrdienst dabei helfen soll und welche Kritik das auslöst."


https://www.ardmediathek.de/video/exactly/bundeswehr-jugend-an-die-waffe/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC81MzA0NTYtNTEwNDA0



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


LwPersFw

",,Nachgefragt" mit Verteidigungsminister Boris Pistorius

Boris Pistorius ist höchster Vorgesetzter aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Mit ,,Nachgefragt"-Moderatorin Frau Hauptmann Janet Watson spricht er über seine Pläne für den Neuen Wehrdienst und dessen Bedeutung für Deutschland."

https://www.bundeswehr.de/de/mediathek/nachgefragt-neuer-wehrdienst-5994340

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

"Liveübertragung: Donnerstag, 9. Oktober, 11.20 Uhr

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen ,,neuen attraktiven Wehrdienst" schaffen.
Ihr dazu angekündigter Gesetzentwurf ,,zur Modernisierung des Wehrdienstes" (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz)
steht am Donnerstag, 9. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages.
Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Im Anschluss soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden.
Bei den weiteren Beratungen soll der Verteidigungsausschuss die Federführung übernehmen."


Quelle: bundestag.de
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

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LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 30. September 2025, 06:22:24"Liveübertragung: Donnerstag, 9. Oktober, 11.20 Uhr

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen ,,neuen attraktiven Wehrdienst" schaffen.
Ihr dazu angekündigter Gesetzentwurf ,,zur Modernisierung des Wehrdienstes" (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz)
steht am Donnerstag, 9. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages.
Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Im Anschluss soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden.
Bei den weiteren Beratungen soll der Verteidigungsausschuss die Federführung übernehmen."


Quelle: bundestag.de


Die 1. Beratung wurde, auf Grund der medial bekannt gewordenen Einsprüche der CDU, von der Tagesordnung genommen.


-------------------

Der Bundesrat hat in der BR-Drucksache 441/1/25 vom 06.10.2025

"Empfehlungen    V - AIS - Fz - In
der Ausschüsse


zu Punkt ... der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)"


u.a. empfohlen:

"Zu Artikel 18 Nummer 1 (§ 3 Nummer 5 Buchstabe f EStG)

7. Artikel 18 Nummer 1 ist zu streichen.


Begründung:

Die in Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzentwurfes vorgesehene Einkommensteuerbefreiung
für Zuschüsse nach § 31b Soldatengesetz-E
(Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung einen durchgehenden
Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben, wird nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 auf Antrag ein einmaliger
Zuschuss – maximal 3 500 Euro – für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Sinne der Fahrerlaubnis-
Verordnung gewährt) kann aus steuersystematischen Erwägungen heraus nicht mitgetragen werden.

Sollte die Zuschussgewährung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Bundeswehr
als Arbeitgeber liegen, bedarf es für die Steuerbefreiung keiner gesetzlichen Regelung.
Hier handelt es sich hingegen um eine Onboarding-Maßnahme, die die Personalgewinnung
unterstützt und somit primär dem Bereich der Vergütungen und nicht dem Ersatz von
beruflich entstandenem Aufwand dient.
Es besteht die Gefahr von Berufungsfällen und Rechtsstreiten.
Durch den Verzicht auf den neuen Buchstaben f in § 3 Nummer 5 EStG ist die Änderung in Buchstabe e entbehrlich."



Und schon kommen die Bedenkenträger aus ihren Löchern...  >:(
Jeder weiß wie schwer es die Bw haben wird das von allen geforderte Personal zu gewinnen...
Aber dann wird sich Gedanken um ein paar Kröten im Steuersäckel gemacht...
Hier sollte man mal das Mindset der Verantwortlichen Politiker und Beamten hinterfragen...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bunkerfunker

Man diskutiert das falsche Thema. Ob der Führerschein-Zuschuss nun steuerfrei oder doch als Einkommen zu versteuern ist, wird kaum einen Unterschied machen. Wenn der neue Wehrdienst glaubwürdig sein soll, dann gehört die Idee mit dem Führerschein-Zuschuss in der Form, wie sie vorgeschlagen wurde, sowieso in den Mülleimer, weil sie eine Mogelpackung ist. Stattdessen soll dann einfach mehr Geld gezahlt werden.

Was ausdrücklich nicht vorgesehen ist:
- Wehrdienstleistende haben während der Dienstzeit Fahrstunden und die Prüfung ab.
- Der Bund stellt deshalb zusätzlich Fahrlehrer ein und besorgt zusätzliche Fahrzeuge.
- Der Bund übernimmt alle Kosten des Führerscheinerwerbs.
- Wer keinen Führerschein braucht oder möchte, bekommt die 3.500 € ausgezahlt.

Was stattdessen vorgesehen ist:
- Die Fahrstunden sind in der Freizeit bei einer privaten Fahrschule zu absolvieren. Fahrprüfung ebenfalls alles zivil.
- Der Bund stellt dafür weder Fahrlehrer noch beschafft er Fahrzeuge.
- Der Bund übernimmt einen fixen Zuschuss (3.500 €), aber nicht die ggf. höheren Kosten des Führerscheinerwerbs.
- Wer keinen Führerschein braucht oder möchte, geht leer aus.

Gleichzeitig möchte die Bundeswehr aus den Wehrdienstleistenden aber auch Reservisten gewinnen und nimmt gern ihre Fahrkenntnisse an. Bei jeder Bw-Bewerbung wird ja nach dem Führerschein gefragt.

Würde man dieses System fortführen, dann könnte man ja auch die Sanitätsausbildung während der Dienstzeit streichen und den Wehrdienstleistenden einen Zuschuss für einen längeren Erste-Hilfe-Kurs beim DRK etc. zahlen. Denn diese Fähigkeiten kann man ja auch sowohl zivil als auch militärisch nutzen. Oder man bezahlt einen Zuschuss auf die vertiefende Schießausbildung bei Schützenvereinen. Oder man zahlt einen Zuschuss für einen privaten Selbstverteidigungskurs oder eine Drohnen-Schulung.

Das nur zur Verdeutlichung, was hier probiert wird: Die Bundeswehr will Aufgaben, die sie selbst zu erledigen hätte, an die Privatwirtschaft auslagern. Das ist grundsätzlich auch kein Problem. Bedenklich finde ich nur, wenn das dann als tolles Geschenk vermarktet wird, wenn es doch eigentlich zu wichtigen Fähigkeiten zählt.

F_K

@ Bunkerfunker:

Wer DIENSTLICH bei der BW einen Führerschein benötigt (weil als MKF vorgesehen), wird zum entsprechendem Lehrgang kommandiert.

Dies gilt nach wie vor - seit Bestehen der BW.

Der hier diskutierte Vorschlag ist also als "goodie" gedacht, als zusätzlicher Anreiz (für einen PRIVATEN FS, der eben dienstlich nicht notwendig ist.).

Also bitte keine Behauptungen aufstellen, die sachlich nicht zutreffen.

Bunkerfunker

Wenn es nur ein "Goodie" ohne Nutzen für die Bw sein soll, dann verstehe ich nicht, warum es einfach in Geld ausgezahlt wird. Gründe dagegen:
- Subvention der Fahrschulen
- Subvention der Automobilindustrie

F_K

@ Bunkerfunker:

Dein Verständnis spielt hier keine Rolle - einfach die Begründung für den Gesetzentwurf lesen, alternativ dass, was LwPersFw in Kenntnis des Entwurfes geschrieben hat.

Es IST als Goodie im Rahmen der Personalwerbung gedacht - so ist der Entwurf begründet - genauso, wie sonstige Prämien, die ja schon gesetzlich geregelt sind, in Geld ausgezahlt werden.

LwPersFw

Zitat von: Bunkerfunker am 08. Oktober 2025, 15:47:57Wenn es nur ein "Goodie" ohne Nutzen für die Bw sein soll, ...


Weil die Lage auf dem Arbeitsmarkt auch den Arbeitgeber Bundeswehr zu solchen Maßnahmen zwingt.
Genauso wie es in der zivilen Wirtschaft inzwischen keine Seltenheit mehr ist...
Da bekommen Azubi's auch Goodie's ... von denen man als Lehrling vor Jahren nur träumen konnte...
... in der Hoffnung das z.B. der Handwerker-Lehrling dann auch in der Firma als Geselle bleibt...

Und der schlichte Nutzen für die Bw soll sein: bis 2031 zumindest die geplanten SaZ-kurz ( 6 bis 23 Monate ) zu gewinnen... und so die Zahl der Reservisten zu erhöhen...

Den nostalgische Glauben, dass ich Freiwillige für die Bundeswehr nur über das appellieren an demokratische Werte gewinne, kann man haben...
... ist aber fern jeder Realität, unter den aktuellen demographischen und gesellschaftlichen Bedingungen ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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