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Wehrsolderhöhung in Petition anhängig

Begonnen von Beisitzer Grundwehrdienst, 30. Januar 2007, 21:49:07

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Beisitzer Grundwehrdienst

Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,

derzeit ist eine Petition beim Deutschen Bundestag anhängig, die sich mit der überfälligen Wehrsolderhöhung beschäftigt. Natürlich befürworte ich jeden Vorstoß in Richtung mehr Sold für alle Berufs- und Zeitsoldaten. Jedoch hoffe ich Ihr zeichnet trotzdem mit. Wäre bei einer öffentlichen Diskussion sehr wichtig

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=374

Zur Information - wir fordern 2 Euro mehr (wirkt sich auch auf Zivildienstleistende aus) an Tagessatz, der derzeit 8,18 Euro durchschnittlich beträgt. Ich bitte um eure Unterstützung.
Es grüßt euch in kameradschaftlicher Verbundenheit

A. Ahammer
Beisitzer der GWDL/FWDL
Bundesvorstand Deutscher
BundeswehrVerand eV

Für Rückfragen: andreas.ahammer@dbwv.de

Andi

Schöne Idee, nur leider die falsche Klientel für eine öffentliche, zur Mitzeichnung vorgesehene Petition, da das Petitionsrecht der Soldaten eingeschränkt ist. Dementsprechend ist es Soldaten nicht gestattet gemeinschaftliche Petitionen - um so eine handelt es sich hier - einzureichen. Jeder Soldat, der diese Petition unterstützen will müsste vielmehr diese Petition selber einreichen.

Aber vielleicht finden sich ja genug Angehörige und "Nicht-Soldaten".

Gruß Andi
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McKenzie

Wenn ich das richtig verstanden habe betrifft dies nur GWDL, FWDL und Zivis !?!
ist das soweit korrekt ?
Greetz

edit:/ vllt sollte erstmal der Sold in den alten und neuen Bundesländern angeglichen werden !?!

schlammtreiber

Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 30. Januar 2007, 21:49:07
Zur Information - wir fordern 2 Euro mehr (wirkt sich auch auf Zivildienstleistende aus) an Tagessatz, der derzeit 8,18 Euro durchschnittlich beträgt.

*seufz*

Euch ist klar, dass die Presse Euch zerreissen wird?

"Ganz Deutschland muss sparen - Soldaten fordern 25% Gehaltserhöhung!!!"
Semper Communis
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McKenzie

naja, nu lass ma die kirche im dorf ... sind nur knapp 20% :P
außerdem sollten sie dazu auch den jetzigen sold für GWDL beachten, welcher ja relativ gering ausfällt, 2€mag wirklich ein wenig viel sein, aber man braucht ne verhandlungsbasis ;)
es gibt immerhin auch leute die nebenher ausgaben oder sogar ne familie zu ernähren haben, da sollte ein Pflichtdienst ans vaterland schon entsprechend vergütet werden.

schlammtreiber

Zitat von: McKenzie am 31. Januar 2007, 09:16:35
naja, nu lass ma die kirche im dorf ... sind nur knapp 20% :P

Wenn man den erhöhten Sold als 100% betrachtet. Nimmt man allerdings den augenblicklichen Sold als 100%, ergeben sich (knapp) 25%  ;)
Semper Communis
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McKenzie

ach verdammt  :-X hast recht, denkfehler

aber etwas sollte man berücksichtigen:

GWDL sind (militärisch) ungelernte "arbeitskräfte"
wieviel verdient ein ungelernter arbeitnehmer in der freien wirtschaft ?
außerdem gibts für GWDL unter der woche meines wissen verpflegung um sonst.
ganz zu schweigen von der unterkunft, dazu wird auch noch der weg zur arbeit bezahlt.

wer ins länger macht geht möglicherweise auch noch ins ausland, dafür gibs extra schotter,
beklagen dürfte sich demnach eigentlich niemand.

ich weis nich genau wieviel nen normaler GWD9'er an sold bekommt, aber ich halte das schon teils für gerechtfertigt. "viel" mehr geld wär unangebracht.

mib

Zitat von: Andi am 31. Januar 2007, 00:25:18
Schöne Idee, nur leider die falsche Klientel für eine öffentliche, zur Mitzeichnung vorgesehene Petition, da das Petitionsrecht der Soldaten eingeschränkt ist...

Nur aus Interesse:
Welches Gesetz (Paragraph?) schränkt tatsächlich das Petitionsrecht von Soldaten (Wehrpflichtigen) ein??
Hab da auf die Schnelle nichts gefunden...
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Huey

Art. 17a GG..

Allerdings ist das Petitionsrecht nur insoweit eingeschränkt, als es das Recht gewährt, Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen.... (siehe dazu §1 Abs 4 WBO).

mib

Art. 17a GG schränkt ja keine Rechte ein. Er sagt nur aus, dass durch Gesetze eingeschränkt werden KANN (obendrein nur für Angehörige der Streitkräfte [...] während der Zeit des Wehrdienstes [...] )

Ja, §1 WBO könnte so ein Gesetz sein, bezieht sich doch aber ganz klar nur auf 'dienstliche Beschwerden' (auf dem Dienstweg / bei Vorliegen eine Beschwer) nicht aber auf Petitionen beim Bundestag.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Andi

Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 13:23:51
Ja, §1 WBO könnte so ein Gesetz sein, bezieht sich doch aber ganz klar nur auf 'dienstliche Beschwerden' (auf dem Dienstweg / bei Vorliegen eine Beschwer) nicht aber auf Petitionen beim Bundestag.

Von "dienstlichen" Beschwerden steht in dem entsprechenden Satz aber nichts - ebensowenig in den Kommentaren im "Schnell/Ebert".
Genau diese Diskussion habe ich auch mit meinem Rechtslehrer damals geführt und musste mich ihm dann irgendwann beugen. Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren.
Vielleicht hat wolverine ja noch andere Kommentierungen.

Gruß Andi
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wolverine

Das Problem mit Petitionen ist, dass der einzige Anspruch darin besteht, dass man sich mit ihr befasst! Egal ob sie bereits unzulässig ist (weil Verbandseingabe) oder man sie zuläßt: Es wird sich mit ihr höchstens befasst und dann ist die Frage,m ob ein politischer Wille besteht, mehr Geld auszugeben. Aber warum nicht versuchen?!
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mib

@Andi:

Dann wendet der Petitionsausschuss des Bundestages die WBO an und weist die Petition als unzulässig zurück, oder was passiert wenn Soldaten das jetzt doch einfach machen?
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Andi

Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 16:32:45
@Andi:

Dann wendet der Petitionsausschuss des Bundestages die WBO an und weist die Petition als unzulässig zurück, oder was passiert wenn Soldaten das jetzt doch einfach machen?

Keine Ahnung...hab noch nie eine Petition - geschweige denn eine gemeinschaftliche - an den petitionsausschuss gesendet. ;)

Gruß Andi
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mib

Und worüber ging dann die Diskussion mit Deinem Rechtslehrer die Du oben zum Thema eingebracht hast? Welche Argumente sind da gefallen zum Thema Anwendbarkeit der WBO (oder anderer Gesetze) in diesem Fall?
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.