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Kündigung

Begonnen von Cookie, 11. Februar 2007, 18:41:13

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Cookie

Hallo,


mich interessiert jetzt einmal, wie es eigentlich mit der Kündigung als Berufssoldat bzw. SaZ aussieht? Geht das einfach so, oder muss man als SaZ solange machen wie man verpflichtet ist und wie ist es als BS???


mfg Cookie

Cookie

Was ich eben vergessen habe:


Klingt doof, aber wie ist es, wenn man BS ist und ein Jahr nicht dienen will und was anderes machen will, kann man sich irgendwie beurlauben lassen? Bestimmt nicht, oder?

Timid

Zitat von: Cookie am 11. Februar 2007, 18:41:13Geht das einfach so, oder muss man als SaZ solange machen wie man verpflichtet ist und wie ist es als BS???

Dazu finden sich einige Textstellen im Soldatengesetz.

Prinzipiell kann ein Zeit- oder Berufssoldat natürlich Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis stellen. Bei einem Zeitsoldaten kann dies auf Grund "besonderer Härte" geschehen, bei Berufssoldaten muss, so eine Fachausbildung oder ein Studium erfolgte, eine bestimmte Dienstzeit nach Ende der Ausbildung/des Studiums (mindestens dreifache Dauer der Ausbildung, maximal 10 Jahre) verstrichen sein.
Und bei allen derartigen Vorgängen kann (und wird) sich die Bundeswehr die Kosten der Ausbildung/des Studiums durch den zu entlassenden Soldaten erstatten lassen ...

Zitat von: Cookie am 11. Februar 2007, 18:45:27Klingt doof, aber wie ist es, wenn man BS ist und ein Jahr nicht dienen will und was anderes machen will, kann man sich irgendwie beurlauben lassen? Bestimmt nicht, oder?

Bestimmt nicht ;)
Es gibt Ausnahmen (Verwendungen etwa bei den Nachrichtendiensten, Mandate für Bundes- oder Landtag), aber "einfach so" wird da nichts drauß ...
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wolverine

"Urlaub mit oder ohne Geld- und Sachbezüge" und wie immer auf Antrag.
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Cookie

Zitat
Und bei allen derartigen Vorgängen kann (und wird) sich die Bundeswehr die Kosten der Ausbildung/des Studiums durch den zu entlassenden Soldaten erstatten lassen ...

Wie hoch wären bei sowas die Kosten bei einer Entlassung?

mfg Cookie

wolverine

#5
Bei einem Studium der Medizin höher als bei einem Führerschein C1E. ;)
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Cookie

Na da wäre ich jetzt ja nicht drauf gekommen  ;D


Mir wären Zahlen lieber...


mfg Cookie

Lady Aleya X

Zitat von: Cookie am 12. Februar 2007, 12:52:35
Mir wären Zahlen lieber...

He ho!

Was Wolverine damit jetzt wohl sagen wollte ist das man pauschal keine Zahlen nennen kann ;) Es hängt davon aus was du alles für Ausbildungen (Führerscheine, Studium etc.) du bei der Bundeswehr gemacht hast. Kannst dir aber sicherlich ausrechnen das es schon in die tausender gehen wird.

Gruß Aleya

Timid

Da es im Soldatengesetz in den entsprechenden Paragraphen um FACHausbildungen geht, werden damit meiner Ansicht nach solche "Kleinigkeiten" wie ein Führerschein nicht gemeint sein, sondern nur RICHTIGE Ausbildungen (im ZAW-Rahmen o.ä.). Und da geht es weniger um ein paar tausend Euro, sondern wohl eher um Beträge im 5-stelligen Bereich, bei Offizieren eher um 6- (Studium) bis 7-stellige (Luftfahrzeugführer) Beträge.

Aber Wolverine kann da vielleicht eher was zur Unterscheidung militärische Ausbildung - Fachausbildung sagen.
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Lady Aleya X

He ho!

Laut meines Wissens und meiner Erfahrung werden auch diese "Kleinigkeiten" zum Teil zurück verlangt. Auch wenn diese wohl weniger ins Gewicht fallen als Studium und ähnliches.

Und 5 bzw. höherstellige Zahlen gehören auch zu den tausendern..

Gruß Aleya

graueEminenz

was gilt denn bei ner kündigung als härtefall? kann ich z.b. nachdem ich bei nem auslandseinsatz durch nen streifschuss verwundert wurde kündigen, weil ich schiss hab das mir mehr passiert und ich deswegen jetzt pazifist werde?

Lady Aleya X

He ho!

Unter Härtefälle fällt meines Wissens beispielsweise, wenn ein Mitglied deiner Familie schwer Pfelgebedürftig ist und der Rest der Familie sich ohne deine Hilfe nicht mehr um ihn/sie kümmern kann. Und ähnliche bzw. andere Fälle.
Bei dem Auslandseinsatz wäre ich mir nicht so sicher, ich glaube dann würdest du nur einen anderen Posten bekommen und den Rest deiner Dienstzeit dort ableisten, so mir zumindest ein bekannter Fall.

Gruß Aleya

Timid

Das Soldatengesetz, § 55 besagt dazu:
(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Also ziemliche Auslegungssache seitens der Verwaltung. Aber eine Kriegsdienstverweigerung (nichts anderes wäre ja letztlich der geschilderte Fall) dürfte darunter fallen.

Zitat von: Lady Aleya X am 12. Februar 2007, 15:11:37Laut meines Wissens und meiner Erfahrung werden auch diese "Kleinigkeiten" zum Teil zurück verlangt. Auch wenn diese wohl weniger ins Gewicht fallen als Studium und ähnliches.

Das ist dann eben die Frage - bezeichnet Fachausbildung alle Ausbildung (Erwerb einer ATN), oder eine Ausbildung ("Lehre" oder vergleichbares)?

ZitatUnd 5 bzw. höherstellige Zahlen gehören auch zu den tausendern..

Ich würde sagen, das sind Zehntausender ...  ;)
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Andi

#13
Zitat von: graueEminenz am 12. Februar 2007, 15:17:00
was gilt denn bei ner kündigung als härtefall? kann ich z.b. nachdem ich bei nem auslandseinsatz durch nen streifschuss verwundert wurde kündigen, weil ich schiss hab das mir mehr passiert und ich deswegen jetzt pazifist werde?

Das wäre dann eher ein Grund für einen KDV-Antrag. ;)

Und ja, auch die (anteiligen) Kosten für militärische Ausbildung können (wie auch Kosten von Fachausbildungen) eingefordert werden - ein muss gibt es nicht. Wenn ich die 6 Jahre Offizierausbildung (OffzAusbildung, Studium) grob überschlage würde ich sicherlich auf einen Betrag zwischen 50000 und 100000 € kommen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Lady Aleya X

Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Das ist dann eben die Frage - bezeichnet Fachausbildung alle Ausbildung (Erwerb einer ATN), oder eine Ausbildung ("Lehre" oder vergleichbares)?

Ich denke da wird alles gesondert behandelt, pauschal kann man das nicht direkt sagen. Ausserdem ist es sicher auch ein wenig von der länge der abgeleisteten Dienstzeit abhängig. Ergo ich habe keine direkte Ahnung ;)

Zitat von: Timid am 12. Februar 2007, 15:26:55
Ich würde sagen, das sind Zehntausender ...  ;)

So und nun rate mal was in diesem Wort auch steckt? Es heißt doch Zehntausender
Ich habe es ja extra so offen gelassen weil ich im Vergleich zu Andi keine direkten Zahlen hatte sondern
nur angeben konnte das es auf jedenfall in mehrere tausend gehen wird. Aber gut, schluß damit von mir aus
hast du recht wenn es dir weiterhilft;)

Gruß Aleya

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