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Grundwehrdienst und eine offene sache!

Begonnen von HerrRezvan, 28. Februar 2007, 20:51:37

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wolverine

Einfach erst ´mal abwarten. Da alles ordnungsgemäß gemeldet ist, kann man "Bw-technisch" sowieso nichts mehr verbessern. Wenn man Glück hat, wird das Verfahren sogar noch eingestellt (evtl. mal den Anwalt dahin "stoßen" - § 153 StPO, 153 a StPO aber weiss er auch sicher selbst) Hier besteht natürlich nur eine Chance, wenn es wirklich eine Ersttat war. Also ruhug Blut und gucken was kommt!
Zudem kann auch mangelhafte Orthographie ein Einstellungshindernis sein. Hier sollte man evtl. auch etwas unternehmen.
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sliderbp

Öhm...wo steht denn das er die Sache gemledet hat. Hat er doch gar nicht...im gegenteil er schreibt doch irgendwo das er einfach hofft es kommt nicht raus.

Junge, du bist verpflichtet alle Verfahren gegen dich unverzüglich zu melden denn du unterliegst der Wehrüberwachung.
Alle Änderungen der Angaben die du beim KWEA gemacht hast sind meldungspflichtig.

Laienhaft ausgedrückt.

Huey

Ruhig, Brauner...

Wenn ich richtig lesen kann, hat er das ganze bei der Musterung angegeben.

Bei Dienstantritt (im Wehrdienst) muss er ohnehin noch Fragebögen ausfüllen, in denen er sinngemäss angeben muss, ob gegen ihn derzeit ein Strafverfahren läuft oder ob Veränderungen seit der Musterung eingetreten sind.

Da ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen/schreiben (da bereits Soldat-gilt das SG).

Alles weitere bleibt abzuwarten...

Nur: Wer einmal eine Straftat begeht, gehört bestraft-egal ob es "das erste und einzige" Mal war oder nicht....

Oder soll man jeden Vergewaltiger beim ersten Mal laufen lassen?

Das Fahren ohne Fahrerlaubniss ist wörtlich ausgesprochen eine grob fahrlässige Bedrohung anderer-denn du hast die erforderliche Qualifikation zum Führen eines Kfz im öffentlichen Strassenverkehr noch nicht nachgewiesen.

Sei froh, das dabei niemand zu schaden gekommen ist, und warte das, was kommt, einfach ab..

StOPfr

Zitat von: Huey am 03. März 2007, 16:12:56
Ruhig, Brauner...
Wenn ich richtig lesen kann, hat er das ganze bei der Musterung angegeben.
Nein, hat er leider nicht, denn er schreibt, dass er bei der Musterung insofern die Wahrheit gesagt hat, weil das da noch nicht passiert war...
Unabhängig davon hast Du aber Recht, denn spätestens beim Dienstantritt kommt die Wahrheit auf den Tisch.
Die Einschätzung zum "Fahren ohne Fahrerlaubnis" teile ich. Wer Andere grob fahrlässig gefährdet, muss Zweifel an seiner Eignung zur Führung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Kauf nehmen und die Konsequenzen tragen.
Dass hier, anders als beim zitierten Beispiel Vergewaltigung, "Ersttäter" etwas besser wegkommen als Wiederholungstäter, ist manchmal ärgerlich, aber immer dann erträglich, wenn niemand geschädigt wurde. Dann reicht der erzieherische Wert einer Geldstrafe oder ein Führerscheinentzug aus. Und dann ist die Strafe als Warnschuss vor den Bug durchaus hilfreich fürs Leben.
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