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Absage mit Datum zum frühesten Wiedereintritt

Begonnen von Robin_F, 03. August 2012, 00:32:43

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Robin_F

Zitat von: KlausP am 03. August 2012, 12:30:19
Bleibt noch die "Kleinigkeit" Ihres KDV-Antrags mit den vorgeschobenen Gewissensgründen gewissen Gründen.

Ist schon längst zurückgezogen und wieder aberkannt worden....Nur wenn es zur Vorstellung beim ZngW kommt werd ich es wohl dem ansässigen Psychologen erklären müssen.

Andi

@vale: Du hast keinen KDV-Antrag gestellt, sondern vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Nicht verwirren lassen. ;)

@Robin_F: Äh, google mal nach der Bedeutung von "ansässig". ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

ZitatEine Kopie des Schreiben, auf der ich meine Unterschrift geleistet habe, habe ich nicht bekommen.

Nee, das weiss ich als ehemaliger Spieß einer AGA-Kompanie selber. Aber Sie haben eine schriftliche Entlassungsverfügung von Ihrem Disziplinarvorgesetzten bekommen.

ZitatEntlassungsverfügung

Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des xx.xx.2011 aus der Bundeswehr, weil Sie ...... (und dann kommt die Begründung)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

vale

@ KlausP
Sämtliche Unterlagen(kein einziges Blatt bezüglich BW weggeschmissen) durchforstet. Keine Kopie.

Danke meinerseits für klare Antworten und ehrliche Meinungen. Wünsche allen ein schönes Wochenende.

Robin_F

Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:36:14
@vale: Du hast keinen KDV-Antrag gestellt, sondern vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Nicht verwirren lassen. ;)

@Robin_F: Äh, google mal nach der Bedeutung von "ansässig". ;)

Gruß Andi

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/ans%C3%A4ssig%20in
Sry....:D ;)

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