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Besoldung FlGerBedFw KZO

Begonnen von Devtones, 21. November 2012, 15:52:26

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Rollo83

Ja die Pflegeversicherung schließt man privat ab und nein es gibt keinen Zuschüsse. Wieso auch ?
Aber mal im ernst das kostet nen paar Mark im Monat. Ich zahl für meine Anwartschaft und Pflegepflicht ca 25€ und das ist schon teuer.

Devtones

Weil in der Tabelle steht, dass die 98,76 € auf das Grundgehalt angerechnet werden. Das heist für mich so viel wie, dass das ganze nur auf dem Papier steht. Mir werden 98,76 € als Mehrgehalt angerechnet die versteuert, mir aber nicht ausgezahlt werden.

Rollo83

OK, ich versteh was sie meinen.
Da ich noch nie für meine Stube gezahlt habe bin ich mir jetzt nicht sicher aber so wie sie das schreiben ist das glaub ich nicht.  Ich meine die 98€ werden vom brutto abgezogen.
Muss ja eigentlich denn wenn man ü 25 Jahre ist und sich vom wohnen befreien lässt hat man ja auch mehr Knete in der Tasche.

Tommie

Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!

Warum warten Sie denn nicht einfach die erste Abrechnung ab? Vorher sind doch alle Berechnungen vollkommen spekulativ!

Devtones

Ich habe das ganze jetzt mal mit diesem Rechner: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ausgerechnet und mich dabei auf die Angaben der von euch geposteten Seite (A3,1= 1897.27 € monatliches Grundgehalt) berufen.

Soweit sind all meine Fragen damit geklärt, vielen danke für die ganze Hilfe.

Andi

Zitat von: Tommie am 21. November 2012, 17:43:50
Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!

Nö! Der Anrechenbetrag gemäß BBesG wird vom Brutto abgezogen (das ausgezahlte Brutto in der Bezügeabrechnung ist dann auch bereits um den Anrechenbetrag gemindert und entspricht nicht mehr den Sätzen in der Tabelle) - hiermit wird pauschal ein Entgeld für die Unterkunft bezahlt. Der Soldat ist darüber hinaus aber evtl. durchaus verpflichtet den etwaigen durch diesen extrem niedrigen Kostensatz anfallenden geldwerten Vorteil nachzuversteuern. Die Wehrbereichsverwaltung hat da keine Aktien drin.

Gruß Andi
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Tommie

OK, dann kommt die eventuelle Versteuerung geldwerten Vorteils erst später ;) ! Ich dachte, dass der Betrag im Sinne einer klassischen VgV zu entrichten wäre, was dann sao passieren würde, wie ich es beschrieben habe!


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