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Tauglichkeitsuntersuchung für Wehrübung/ Reservedienstleistung

Begonnen von Interesse 1977, 11. November 2015, 10:05:11

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Tommie

@ Interesse1977:

Ihr "Berater" scheint wohl selbst keine Ahnung zu haben ;) ! In dem Moment, wo Sie der Arbeitsagentur einen Heranziehungsbescheid zu einer Reservedienstleistung zukommen lassen, endet von Gesetzes wegen Ihr Bezug von Arbeitslosengeld! Das ist erst einmal Fakt! Und mit dem Ende des Bezuges von Leistungen von der Arbeitsagentur wird auch automatisch eine Abmeldung bei GKV/PflVers und Rentenversicherung vollzogen. das hat der "Berater" keinen Einfluss darauf, das erfolgt digital!

Und wenn die RDL weniger als sechs Wochen dauert, "lebt der Bezug von ALG I danach im vereinfachten Verfahren wieder auf", bei einer RDL von mehr als sechs Wochen müssen Sie einen erneuten (kompletten!) Antrag auf ALG stellen! Eine Anrechnung von Leitungen aus der RDL als "Zuverdienst" ist nicht möglich und wird auch nicht stattfinden! dafür sorgt schon  die Abteilung Leistungsbezug in Ihrer lokalen Arbeitsagentur!

Und dass es da niemanden gibt, der so etwas schon gemacht hat, halte ich auch für ein Gerücht ;) ! Die Arbeitsagentur hat dafür sogar EDV-Programme, in die man nur die Daten einpflegen muss!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Was ist also zu tun?

- G Akte beschaffen / hinterhertelefonieren,
- Untersuchung im KC erfolgreich absolvieren
- WÜ / RDL antreten.
- Meldung an Arbeitsagentur

Die WÜ / RDL "unterbricht" ja nur die Arbeitslosigkeit / die Fortbildung und beendet diese nicht.

Interesse 1977

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 12:15:22
Die WÜ / RDL "unterbricht" ja nur die Arbeitslosigkeit / die Fortbildung und beendet diese nicht.

Das stimmt nur theoretisch.
In der Praxis sieht es so aus, dass ich durch die RDL den Status "arbeitslos" verliere und somit die Grundlage für die Umschulung entfällt.
Und zwar genau deswegen:

Zitat von: Tommie am 04. Dezember 2015, 11:28:43
In dem Moment, wo Sie der Arbeitsagentur einen Heranziehungsbescheid zu einer Reservedienstleistung zukommen lassen, endet von Gesetzes wegen Ihr Bezug von Arbeitslosengeld!

Ich muss dann zwei neue Bildungsgutscheine beantragen, für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung selber.
Das wurde mir von der Arbeitsagentur auch so zugesagt.

Zitat von: KlausP am 04. Dezember 2015, 11:30:29
Der Arbeitsagent ist also einer von der kompetenten Sorte, wie mir scheint.  :D

Er hat jetzt begriffen, was er soll...  ;D ;D

Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass die Untersuchung auf Tauglichkeit unmittelbar in der ersten Woche der RDL am Standort erfolgen soll.
Das mit der G-Akte ist wohl tatsächlich nicht so leicht...  :D :D

FW d.R.

Tommie

Zitat von: Interesse 1977 am 14. Dezember 2015, 07:56:35Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass die Untersuchung auf Tauglichkeit unmittelbar in der ersten Woche der RDL am Standort erfolgen soll.
Das mit der G-Akte ist wohl tatsächlich nicht so leicht...  :D :D

Das kann allerdings auch gewaltig ins Auge gehen ;) ! Denn wenn zum Beginn der RDL die G-Akte nicht vorliegt, werden Sie nicht eingestellt werden können und die RDL ist schneller vorbei, als sie angefangen hat!

Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 14. Dezember 2015, 09:02:52
Das kann allerdings auch gewaltig ins Auge gehen ;) ! Denn wenn zum Beginn der RDL die G-Akte nicht vorliegt, werden Sie nicht eingestellt werden können und die RDL ist schneller vorbei, als sie angefangen hat!

Ja, das ist mir klar.
Nur habe ich keine Möglichkeit, das Ganze weiter zu beeinflussen.
Ich halte Euch diesbezüglich weiter auf dem Laufenden...
FW d.R.

Interesse 1977

FW d.R.

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