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Verfahren gegen Soldaten mit AfD-Parteibuch?

Begonnen von kopper, 15. Oktober 2021, 03:21:57

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BulleMölders


Maj a.D.

Zitat von: BulleMölders am 10. März 2022, 10:26:37
Allerdings ist das Urteil noch nicht Rechtskräftig.

Das ist natürlich formal zutreffend. Allerdings stellt der Beschluss dennoch einen deutlichen Fingerzeig dar. Somit kann der Staatsdiener (egal ob in Uniform oder nicht) mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass da etwas "auf einen zukommt".
Jeder einzelne MUSS m.E. daher für sich eine Bewertung treffen, wie eine Mitgliedschaft in der AfD (egal ob nur passiv, als Mandatsträger oder Funktionär innerhalb der Parteistruktur) sich auf sein Dienstverhältnis und seine dienstliche Tätigkeit auswirkt. Gerade in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten wird das (meiner Meinung nach  zurecht) sicher schnell(er) zu einem Problem werden.

Derbozz

Zitat von: F_K am 10. März 2022, 09:49:23
Eben - was für viele ja immer schon offensichtlich war / ist - es gibt verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD - ist nun gerichtlich bestätigt.

... da muss man sich ja nur Reden der AfD im BT anhören.

Nein das ist falsch, die AfD darf jetzt offiziell als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet werden, die Einstufung mit "verfassungsfeindliche Tendenzen" also der Flügel der bis dato als "gesichert extremistischen Bestrebung" galt, wurde durch das Gericht untersagt.

Somit ist nun die gesamte AfD ein Verdachtsfall, aber die "klar verfassungsfeindliche Tendenz" der (Teil-)AfD wurde gekippt.

F_K

Ja, weil sich der Flügel "aufgelöst" hat.

Die Personen, die Mitglieder des Flügels gewesen sind, sind aber weiterhin Mitglied der AfD - während weniger extreme prominente Mitglieder aus der Partei gedränkt werden / worden sind.

Warten wir auf Rechtskraft und die nächsten Berichte - ich sehe meine Einschätzung bestätigt.

Deepflight

Unabhängig davon ob eine Parteizugehörigkeit für sich genommen rein rechtlich jetzt schon ein Problem wird, entsteht das Problem alleine aus dem Parteiprogramm.
Denn egal ob die "Bösen" jetzt nur ein angeblich aufgelöster Flügel waren oder nicht, im gesamten Programm finden sich Punkte, die mit der FDGO nicht vereinbar sind. Punkt.

Das mag rein formaljuristisch zwar als Meinungsfreiheit durchgehen, darauf kommt es aber im Zweifel garnicht an. Denn als Staatsbeamter hat man einen Diensteid geleistet der es erfordert, dass man für die FDGO einsteht.
Und hier befindet man sich bei einer "Rechts-/Links-Außen-Partei"  regelmäßig sehr schnell in den Bereich, wo Zweifel entstehen können.
Nicht alleine aufgrund der Parteizugehörigkeit, aber doch aufgrund der Dinge, für die diese Partei so steht. Das gibt dann zuerst bei der SÜ Probleme und steigert sich nach dem grad der Nicht-Verfassungsmäßigkeit der Partei.

Persönlich geht für mich eine Mitgliedschaft in einer extremen / extremistischen Partei egal welcher Coleur garnicht als Soldat, wenn selbiger sich nicht dauernd und erkennbar gegen diese extremen Elemente in der Partei zu Wort meldet. Und selbst da erwarte ich das man dann mit der Parteizugehörigkeit irgendwann Schluss macht  wenn es nix bringt.

Im aktuellen Fall hier schliesse ich mich den vorrednern an, da wird mehr dranhängen als "nur" eine Mitgliedschaft. Und sollte dem so sein hoffe ich auf schnellstmöglichen Rauswurf, denn ich brauche niemanden neben mir der nicht bereit ist, sich vollends für die FDGO einzusetzen. Punkt.

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