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Bessere Einstellungsmöglichkeiten nach der Wehrreform?

Begonnen von GAST83, 06. Januar 2011, 11:53:52

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Rollo83

Bei einigen Lehrgangsteilnehmern kam es mir vor als wenn sie nicht mal freiwillig dort waren.
Also ich hab mir das ganze schon alles etwas anders vorgestellt als ich es jetzt so erfahren habe.
Generell ist die Bundeswehr irgendwie total anders als vor ca 5 Jahren wo ich meinen Wehrdienst geleistet hab und das liegt nicht daran das ich jetzt einen Dienstgrad habe.

KlausP

Was soll ich da sagen? Die Bundeswehr ist irgendwie anders als vor 4 1/2 Jahren, als in den Ruhestand gegangen (worden  ;D) bin.  ::) ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Ja, die Bundeswehr ist definitiv anders geworden. Das war aber auch früher so. Ich erinnere einfach nur an die diversen "Heeresstrukturen" seit Mitte der 1970er Jahre. Und noch wieder anders wird die Bundeswehr in Zukunft werden.

Aber zurück zum Thema: Rollo, womit begründen Sie eigentlich Ihre Annahme "Weniger BS = mehr längerdienende SaZ?"

Das Gegenteil wird der Fall sein: "Weniger BS = Mehr normal dienende SaZ". Der SaZ 12/13 wird der Regelfall für Offz/Fw bleiben, denn damit lassen sich mit einigen Einschränkungen sämtliche Dienstposten besetzen, die aus guten Gründen eine Begrenzung im Verwendungsalter haben (und die auch in den Einsätzen mit masse benötigt werden). Wir haben als Laufbahnziel bei den OffzTrDst damit die ZgFhr-/Stabsebene abgedeckt, heißt: die Masse verlässt als OLT, die leistungsstärksten SaZ 13 als Hptm die Truppe. Bei den Feldwebeln haben wir damit die Förderung zum HptFw als Laufbahnziel abgedeckt. An anderer Stelle habe ich auch bereits gesagt, dass es bei den Msch bei der regelverpflichtungsuzeit von 4 Jahren verbleiben wird. Nur ein geringer Prozentsatz besonders hervorgehobener OSG-DP wird weiterhin für SaZ 8 geöffnet bleiben, danach ist dann Schluss.

Den SaZ 20-Gedanken, woher er auch immer stammt, hat zumindest im Ministerium niemand ernsthaft als Option weiterverfolgt, da damit eine ganze Menge anderer Fragen tangiert würde (die Änderung des SG wäre da wohl noch das, was am Einfachsten zu erreichen wäre). Denn da greifen noch andere Regelungen, insbesondere Versorgungsregelungen aus dem öffentlichen Dienstrecht, mit dem die Bundeswehr konform gehen muss, ein.

@ Wolverine: Sie haben Recht, um diesen Wasserkopf abzubauen müssen Sie die BS erst einmal aus dem aktiven Dienst verabschieden, das wird nur über längere Zeit möglich werden und mit einer erneuten gesetzlichen Regelung, die auch noch finanziell attraktiv sein muss. Wir werden sehen. Auf jeden Fall werden sehr viele DP kW geschlüsselt werden!

KlausP

Die "Idee" mit den SaZ 20 kommt da her:

ZitatSoldatengesetz § 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr
    hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte
    Zeit von mindestens drei Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu
    einer Dienstzeit von 25 Jahren. ...

Aber wer hat den Gesetzgeber das so dort reinschreiben lassen?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

ZitatAber zurück zum Thema: Rollo, womit begründen Sie eigentlich Ihre Annahme "Weniger BS = mehr längerdienende SaZ?"

Das wäre meine logische Schlussfolgerung gewesen wenn SAZ 20 eingeführt wird, das es auf Kosten der BS stellen gehn wird.

wolverine

Z20 wird nicht eingeführt; das gibt es doch schon lange. Evtl. wird davon mehr Gebrauch gemacht um Nachwuchsmangel auszugleichen oder längere Qualifizierungszeiten besser zu amortisieren. Aber das ist bisher alles Spekulatius.
Und wie immer: Nicht umsonst wurde der Begriff "Latrinenparole" im militärischen Sprachschatz geboren. Ist auch in Ordnung und gehört mittlerweile zur Tradition. Aber darauf sollte man nicht seine Berufs- und Lebensplanung stützen.
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KlausP

ZitatZ20 wird nicht eingeführt; das gibt es doch schon lange.

Deshalb hab ja den betreffenden Teil des § 40 SG nochmal als Zitat reingestellt.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Dann zeigen Sie uns doch bitte einmal auf, um welches Mengengerüst es sich bei den bestehenden SaZ 20 heute handelt!
Trennung: Das Ziel der bevorstehenden Veränderung ist die nahezu Verdoppelung der Zahl von Sold, die in den Einsatz gehen können, Und dort brauchen wir mit Masse die unter 40jährigen!

Ich wiederhole nochmals: Den SaZ 20 wird es nicht zuletzt aus versorgungsrechtlicher Sicht nicht als Regel geben!

KlausP

Sie haben geschrieben:

ZitatDen SaZ 20-Gedanken, woher er auch immer stammt, hat zumindest im Ministerium niemand ernsthaft als Option weiterverfolgt, da damit eine ganze Menge anderer Fragen tangiert würde (die Änderung des SG wäre da wohl noch das, was am Einfachsten zu erreichen wäre)

Aus diessm Grund habe ich den entsprechenden Paragraphen aus dem SG zitiert, welches in diesem Fall nicht geändert werden muss.

Dass es den SaZ 20 bisher nicht in Größenordnungen gibt, steht auf einem anderen Blatt. Zum Einen hat der SaZ 20 kaum mehr Vergünstigungen zum DZE (BFD, Übergangsgebührnisse) als ein SaZ 12 und zum Anderen werden diesbezügliche Anträge (sogar schon SaZ 15 - Anträge) durch die SDBw zum großen Teil abschlägig beschieden. Um bei dem Beispiel von @Rollo83 zu bleiben: Bei einem DE mit 18 geht der Soldat als SaZ 20 mit 38 Jahren. Damit liegt er ja genau in dem Altersspektrum, wie Sie es angesprochen haben, auch wenn er mit 20 eintritt, passt es unter Umständen noch.
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miguhamburg1

Ebendrum, es gibt den SaZ 20 als Gesetzesmöglichkeit, aber de facto können Sie diese mit de Lupe suchen, weil der prozentuale Anteil dieser Personen im unteren einstelligen Bereich liegt. Zum EInen liegt dies an der mangelnden Attraktivität, die sich aber auch nicht wirksam steigern ließe. Zum Anderen betrifft das Gesetz nur Offz, und was sollen wir mit so viel mehr H A 12 oder A13, die den BS, die diese DP für Ihren Verwendungsaufbau brauchen?

KlausP

Ziffer (1), Satz 1. betrifft eben nicht Offiziere:
Zitat1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Also ich wollte nur nochmals anmerken das auf meinem FwLhg wirklcih recht viele schon als SAZ 17 unterwegs waren.
Alleine in meiner Inspektion mehrere.Die Kameraden sind im 8. Dienstjahr Fa geworden und wurden auf SAZ 17 verlängert.
Ist ja nun nicht so weit weg von den SAZ 20.

Flip25

Guten Abend zusammen :)

Ich habe eine Frage zu der Wehrreform. Ich wollte dazu kein eigenes Thema
eröffnen und hoffe ihr verzeiht mir wenn ich die Frage hier stelle :P ;)

Kurz zu meiner Lage: Ich habe mich erfolgreich als SAZ 12 Fw im Truppendienst
zum 1.10.2011 beworben. Der Einplaner hat mich ersatzweise zu den PzGren (möchte Jäger werden)
gesteckt, da es momentan keinen freien Jägerposten gibt.
Er sagte das er ca. bis März-April spätestens Mai Zeit habe mir eine freie Stelle zu suchen.

Mir wurde immer wieder gesagt das es zu Schließungen und Personalabbau kommt und ich damit rechnen muss das es nichts mit den Jägern wird. Dessen bin ich mir bewusst, ABER es heißt auch die BW soll Einsatzfähiger werden und und und. Ich kann und will mir nicht vorstellen das es große Einschnitte in dem Bereich leichte Infanterie gibt!?

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage ;)

Ich habe in einer Loyal Ausgabe gelesen: "...Der Heeresinspekteur spricht von sechs zusätzlichen Jägerbataillonen..."

Gibt es zu diesem Statement schon nähere Informationen? ???

MFG Flip

Andi

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