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GWD-Gehalt als Ungelernter und als Fachkraft

Begonnen von McKenzie, 06. März 2007, 07:23:08

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McKenzie

so leute, erstmal vorweg
1. bin lange genug hier und JA, ich habe die suchfunktion benutzt  :P
2. ich bin nicht geldgeil und will nicht nur wegen knete zum bund  ::)

Ich hab da mal eine Frage,
für den GWD9 gibt es ja eine bestimmte Vergütung/Entschädigung ...
Nun würde mich mal interessieren ob ich gerechter weise auch beim GWD als gelernter facharbeiter in einem höheren Dienstgrad eingestellt werde und möglicherweise auch noch anspruch auf höhere Besoldung habe.
Ich habe momentan einen auf 6mon. befristeten Arbeitsvertrag aus dem ich für den GWD ausscheiden muss. (an dieser stelle nochmal danke an das zuständige kwea)
In diesem Arbeitsverhältnis bekomme ich netto ca 1100€, im gegensatz zu einem ungelernten Schulabgänger engehen mir also einige monate volles Gehalt. Es währ also nur gerecht wenn ich mehr bekommen würde, zumal ich für meine freundin und mich gern eine wohnung in nähe ihrer uni mietem würde in der ich dann am WE wohne.

würde mich freuen wenn mir jemand auskunft geben kann. wenn ich SAZ bin ises mir ja klar, aber ob das auch für GWD gilt weis ich nicht.

Greetz McKenzie

wolverine

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McKenzie

und was für ein Dienstrgad bin ich wenn ich GWD mache ? auch das selbe wie alle anderen ?
an sich machen ja alle das selbe, und meist auch nicht das was sie vorher irgendwann mal gelernt haben ... daher ist es eigentlich klar das man als ungelernter bezahlt wird, was aber nicht heisst das das fair ist ... zumindest wenn man aus einem bestehenden arbeitsverhältnis raus gezogen wird.

madu

Es geht doch gar nicht darum, ob jemand aus einem gut bezahlten, weniger gut bezahlten oder gar nicht bezahlten Arbeitsverhältnis "gerissen" wird. Es geht darum, seinen Grundwehrdienst zu leisten und fertig. Wie geschrieben, machen alle das Gleiche und sind alle ungelernt.

Zitatzumal ich für meine freundin und mich gern eine wohnung in nähe ihrer uni mietem würde in der ich dann am WE wohne

Das verstehe ich jetzt nicht ganz, wolltestd du damit sagen, dass du, trozt Arbeitverhältnis, dir eine Zweitwohnung für´s Wochenende genommen hättest?

Außerdem ist das wohl ein ganz privates Problem.

Punktum, als GWDL machen alles das Gleiche und bekommen alle das Gleiche!
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Onkel Tom

Na dann wollen wir mal!

Den Gedanken den GWDL aufgrund ziviler Kenntnisse mit höherem Dienstgrad einzustellen, finde ich interessant und durchaus nachvollziehbar.
Dieser ist jedoch, ganz klar nicht relevant. Der Grundwehrdienst ist für alle gleich und bezieht sich auf die Vermittlung militärischer Grundlkenntnisse. Und da waren/sind alle ungelernt. Die SaZ erhalten im ürbigen den höheren Dienstgrad im vorab, nicht für ihre Tätigkeit in der Grundausbildung, sondern weil sie für spätere Verwendung Fachwissen einbringen.

Da Du so auf den bestehenden Arbeitsvertrag anspielst, lege Einspruch gegen den Einberufungsbescheid ein und lass Dich zurückstellen. Ein befristeter Arbeitsvertrag stellt einen wesentlichen Grund dar. Wird der Arbeitsvertrag verlängert, gibt es einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Es erfolgt keine Schlechterstellung durch den Grundwehrdienst. Wird dieser nicht verlängert, kann die Arbeitslosigkeit überbrückt werden.

Noch ein Wort zur Wohnung. Die Miete kann durch die USB übernommen werden, wenn das Mietverhältnis bereits 1 Jahr vor der Einberufung bestanden hat. Da Deine Freundin mit im Mietvertrag stehen wird, noch 50%.

Onkel Tom

McKenzie

#5
ZitatEs geht doch gar nicht darum, ob jemand aus einem gut bezahlten, weniger gut bezahlten oder gar nicht bezahlten Arbeitsverhältnis "gerissen" wird. Es geht darum, seinen Grundwehrdienst zu leisten und fertig. Wie geschrieben, machen alle das Gleiche und sind alle ungelernt.

es geht mir nicht darum aus was für nen job man kommt, sondern darum das man aus einem bestehenden arbeitsvehältnis gezogen wird ... dabei geht mir geld flöten und das wichtigste ist die berufserfahrung ... ich muss mich nach dem gwd mit 1monat berufserfahrung bewerben.

Zitat
Zitatzumal ich für meine freundin und mich gern eine wohnung in nähe ihrer uni mietem würde in der ich dann am WE wohne

Das verstehe ich jetzt nicht ganz, wolltestd du damit sagen, dass du, trozt Arbeitverhältnis, dir eine Zweitwohnung für´s Wochenende genommen hättest?

nein, aber ich brauche die kaution die ich über die 6 monate verdient hätte, danach fange ich eine laufbahn als saz an, dafür dann die wochenendwohnung.

ZitatDie SaZ erhalten im ürbigen den höheren Dienstgrad im vorab, nicht für ihre Tätigkeit in der Grundausbildung, sondern weil sie für spätere Verwendung Fachwissen einbringen.

ich weis, hab auch nix anderes behauptet

ZitatDa Du so auf den bestehenden Arbeitsvertrag anspielst, lege Einspruch gegen den Einberufungsbescheid ein und lass Dich zurückstellen. Ein befristeter Arbeitsvertrag stellt einen wesentlichen Grund dar. Wird der Arbeitsvertrag verlängert, gibt es einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Es erfolgt keine Schlechterstellung durch den Grundwehrdienst. Wird dieser nicht verlängert, kann die Arbeitslosigkeit überbrückt werden.

ich habe widerspruch eingereicht, ende dezember, antrag auf rückstellung etc.
kwea hat den dann am 09.01. weiter gereicht an die wehrverwaltung ost
dort wurde er am 20.01. bearbeitet
dieses wochenende wurde mir dan mitgeteilt das der antrag abgelehnt wurde.
der sachbearbeiter war lutstig drauf, meine "naja, sie sind doch im öffentlichen dienst, das ist doch sicher kein problem ihre 6monate übernahme im anschluss an den GWD zu bekommen"

muss ich dazu noch was sagen ? wo lebt der denn ? das geld für die 5 monate ist von dem institut wo ich arbeite ausgegeben bevor ich überhaupt den GWD antrete. die einberufung verschieben geht nichtmehr, frist ist vorbei ... dank dem KWEA
warum zur hölle können die nicht 2quartale abwarten um die jungen leuten heutzutage ein wenig berufserfahrung sammeln zu lassen wenn sie die möglichkeit haben ? noch dazu wenn sie sich gern länger verpflichten möchten. ich kapier das nicht

ich hoffe jetzt ist alles verständlich geschildert

Onkel Tom

Dann gibt es keine Möglichkeit mehr. Der E-Bescheid ist rechtskräftig und damit der Dienstantritt bindend.

Alles andere musst Du mit dem bisherigen Arbeitgeber klären.
Viel Glück

Onkel Tom

Andi

Zitat von: McKenzie am 06. März 2007, 10:44:25
die einberufung verschieben geht nichtmehr, frist ist vorbei ... dank dem KWEA

Die Allgemeine Wehrpflicht und den daraus resultierenden Grundwehrdient gab es schon bevor deine Eltern überhaupt an deine Zeugung gedacht haben und - oh Wunder - auch bevor du irgendeinen Schulabschluss gemacht hast und von jemandem eingestellt wurdest. Wenn hier jemand irgendetwas versäumt hat, dann du.

Zitatwarum zur hölle können die nicht 2quartale abwarten um die jungen leuten heutzutage ein wenig berufserfahrung sammeln zu lassen wenn sie die möglichkeit haben ?

??? Gegenfrage: Wieso lässt du sich irgendwo einstellen, wenn du genau weißt, dass du Wehrpflichtig bist? Bzw. warum regst du dich darüber auf, dass du eingezogen wirst? Wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat, dann du - du hast dich nämlich nicht gekümmert, sondern offensichtlich erst angefangen zu planen, als der Einberufungsbescheid im Briefkasten lag. Klingt in meinen Ohren etwas unbedarft - und ungefähr so, als wenn ich das Verteidigungsgefecht erst vier Stunden nachdem mich der Feind angegriffen hat beginne.

Zitatnoch dazu wenn sie sich gern länger verpflichten möchten. ich kapier das nicht

Wer hat dich daran gehindert bereits vor deiner "Karriereplanung" mit dem Kreiswehrersatzamt Kontakt aufzunehmen?

Andi
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powle

der Mietvertrag muss übrigens nur 6 Monate vorher bestehen.

McKenzie

@powle: davon war nicht die rede, bezahlen tuh ich meine miete schon selbst

@andi: ich habe mich mehr als fristgerecht mit dem kwea in verbindung gesetzt, lange bevor mein einberufungsbescheid da wahr, sogar vor meiner musterung, ich habe sogar selbstständig die musterung beantragt weil ich ewig keinen bescheid bekommen hab ... glaub mir ich habe mich sehr bemüht alles in die richtigen bahnen zu leiten.
fakt ist aber das das kwea ewig gebrauhcht hat für diversen pappierkram, widersprüche abgelehnt hat und ich von verscheidenen leuten im kwea verschiedene auskünfte bekommen habe, einer sagt "is alles klar, machen sie sich keine sorgen, da kann man sie bis oktober zurück stellen" und tippelt das in den pc ein, dann, die Frist ist fast vorbei, heist es per einschreiben 01.04. antreten ... dann geht das gehetze los, rumtelefonieren, briefe schreiben, und dann, 3monate nach dem brief erst antwort ... und das nichtmal von selbst sondern erst nachdem ich ewig rumbohren musste. gegen die aussage des bearbeiters von vor 3monaten, ist die rückstellung doch nicht genehmigt worden ... darauf haben mein arbeitgeber und ich uns nun mal verlassen, damit kann ja niemand rechnen, hab auch noch andere sachen während meiner ausbildung zu tun als denen den ganzen tag hinterher zu telefonieren, zumal prüfungszeit war

also unterstell mir bitte nicht das ich mich nicht gekümmert habe, denn das mach ich seit der musterung.

Timid

Zitat von: McKenzie am 06. März 2007, 15:06:09einer sagt "is alles klar, machen sie sich keine sorgen, da kann man sie bis oktober zurück stellen" und tippelt das in den pc ein,[...]
gegen die aussage des bearbeiters von vor 3monaten, ist die rückstellung doch nicht genehmigt worden ... darauf haben mein arbeitgeber und ich uns nun mal verlassen,

Tipp für die (nicht nur) militärische Zukunft: Regel solche Sachen niemals nur am Telefon! Lass dir das IMMER schriftlich bestätigen! Denn was Person X am Telefon gesagt hat, ist im Zweifelsfall absolut irrelevant, da nicht nachweisbar. Hättest du hingegen die Auskunft seinerseits schriftlich, könntest du bei einer Beschwerde o.ä. mit "handfesten Beweisen" aufwarten, und nicht nur mit der nicht belegbaren Aussage "der hat aber damals gesagt, dass ...".

Zitatdamit kann ja niemand rechnen

Wieso nicht?
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jepoleon

Zitat von: powle am 06. März 2007, 14:22:37
der Mietvertrag muss übrigens nur 6 Monate vorher bestehen.

Zitat von: McKenzie am 06. März 2007, 15:06:09
@powle: davon war nicht die rede, bezahlen tuh ich meine miete schon selbst

klar, hier:

Zitat von: Onkel Tom am 06. März 2007, 09:44:01
Noch ein Wort zur Wohnung. Die Miete kann durch die USB übernommen werden, wenn das Mietverhältnis bereits 1 Jahr vor der Einberufung bestanden hat. Da Deine Freundin mit im Mietvertrag stehen wird, noch 50%.

Onkel Tom

und da du dich eh nach deinem GWD als SAZ verpflichten willst spielt es doch keine rolle, ob du im april oder oktober anfängst, wenn du dann am wochenende bei deiner freundin nahe der uni wohnen willst, was machst du dann mit deiner wohnung? behalten wäre sinnlos
dideldidu

McKenzie

nein, ich "plane" eine wohnung zu nehemen, und an sich habe ich auch nichts dagegen meinen dienst früher zu beginnen und mich direkt aus der truppe zu bewerben, allerdings hätt ich das lieber früher gewusst und mich vor allem finaziell drauf vorbereiten wollen, die rechtslage wegen wohnung beim GWD kenn ich zu genüge ;)

Huey

1. Was willst du jetzt eigentlich (von uns wissen)?
2. Schreib doch mal verständlich, worum es dir eigentlich geht.

McKenzie

danke huey, aber hat sich jetzt alles geklärt
wolt nur wissen ob die besoldung während des GWD von der vorbildung abhängig ist, ist sie nicht, also ist alles klar

thx