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Versetzung

Begonnen von seestern, 20. Oktober 2009, 13:52:06

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seestern

sehr geehrte leidensgenossen,
ich bin nun seit dem 01.07.09 anhänger des Fallschimjägerzuges in Pfullendorf und
habe mich für satte 12jahre verpflicheten lassen. Mein Anliegen an sie bezieht sich auf meinen künftigen werdegang in der bundeswehr. derzeit bin ich auf springerlehrgang in altenstadt. und genau da liegt eigentlich schon das problem, ich habe meinen sprung verweigert und werde nun pflichtversetzt. meine frage an sie, könnte ich jetzt in eine truppengattung wechseln die ich mir selber aussuche oder habe ich da keinen einfluss drauf. habe mich über verschiedene laufbahnen informiert und bin zu dem entschluss gekommen das ich mich entweder zum  Flugabwehrraketenfeldwebel bei der luftwaffe, fluggerätemechaniker oder feldjägerfeldwebel bei der streitkräftebasis ausbilden lassen würde. da habe ich interesse dran, dies würde mir spass machen.
wäre das überhaupt möglich, hat jemand in diesen dingen ahnung,einfluss oder erfahrungen gemacht.
wäre für hilfreiche antworten sehr dankbar

mfg

wolverine

Man kann es nicht oft genug klarstellen und damit auch andere etwas davon haben:
Zitat von: seestern am 08. Februar 2009, 11:17:20
Bin mir jetzt 100% sicvher und will unbedingt Fallschirmjägerfeldwebel werden.

Und zur Frage: Nein - man kann sich seine zukünftige Verwendung nicht aussuchen. Genau so wenig wie seinen Standort. Man kann Wünsche äußern und entschieden wird dann nach Eignung und Bedarf. Fluggerätemechaniker dürfte zudem Fachdienst sein Haben Sie eine entsprechende Ausbildung? Und woher wissen Sie denn jetzt, das Ihnen das Spaß machen wird? Oder sind Sie sich da nur wieder "100% sicher"?
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snake99

Oh, da hat Wolverine wohl Ermittlungen aufgenommen ;)

@seestern
In Anbetracht des Postings vom 8.2. und ihres heutigen würde ich nun auch kritisch fragen, ob sie sich überhaupt sicher sind, generell als SaZ in der Bw bleiben zu wollen? Vielleicht wäre ein Widerruf der Verpflichtung sinniger, als wieder was neues in der Bw zu beginnen und dann erneut festzustellen, dass es schon wieder nicht passt ... Sie müssen zugeben, dass eine solche Frage durchaus berechtigt ist ...
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mailman

Trennung

Ohne Worte

http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/versetzung-19794/msg167516/#msg167516

Trennung Ende.


Du wußtest aber schon das man als Fallschirmjäger möglicherweise mal in die Verlegenheit kommt einen Fallschirmsprung zu machen?

seestern

Die Sache ist doch die,
ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,
ausserdem, herr wolverin, kann man sich nie sicher sein ob einem es gefällt wenn man es nicht ausprobiert,
es gibt etliche verwendungen in der bundeswehr und ob ich nun ein wiederrufsrecht hätte oder nicht täte
auch nicht mehr zur sachlage  da ich generell in der bundeswehr tätig bleiben will aber in anderer weise und truppengattung,
man hat immer leicht reden wenn man genau das gefunden wofür man einfach geboren ist,
aber danke trotzdem
wenn es nun doch einige gibt die  mir hilfreiche antworten posten könnten oder selber erfahrungen gemacht haben dann könnt ihr mir gerne schreiben,

danke im voraus

seestern

Sehr geehrter herr mailman,

nein , NATÜRLICH NICHT !!!
war mir natürlich nicht klar das man dies tuhen müsste,

mein gott

bitte hilfreiche antworten und nicht so´n mist

StOPfr

Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:41:48
bitte hilfreiche antworten und nicht so´n mist
Eine gewisse Zurückhaltung wird hier sehr geschätzt! Also bitte locker bleiben.
Über entsprechende Reaktionen muss man sich allerdings nicht wundern, wenn man 100% sicher war. Nur als Tipp für die Zukunft.

Wolverine hat eine Frage gestellt (Fachdienst) deren Beantwortung auch für entsprechenden Rat wichtig ist. Ansonsten sind in seinem Statement Hinweise für das weitere Verfahren enthalten. 
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wolverine

Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:39:20
Die Sache ist doch die, ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,

Nichts ist sicher! Wenn es eine deartige "Pflicht" gäbe, könnten Sie mir - und auch paar anderen Interessierten - auch die Rechtsgrundlage nennen! Ob in der SLV, im SoldG, einer ZDV, einem Erlass oder VMBl - wahrscheinlich bleibt das hier offen. Wenn man Sie also versetzt, dann weil man Sie in Ihrem Verband schlicht nicht gebrauchen kann (wg. nicht bestandenem Sprungschein). Das könnte zu einem Entlassungsverfahren wg. Nichteignung oder eben einer Versetzung führen. Und das ist das Letzte, was ich hier beitrage - zumindest solange bis Sie gelernt habe sich zu benehmen!
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seestern

mir wurde klar und deutlich mitgeteilt das ich nun versetzt werde und nichts von
Zitat von: wolverine am 20. Oktober 2009, 15:18:42
Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:39:20
Die Sache ist doch die, ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,

Entlassungsverfahren wg. Nichteignung führen. Und das ist das Letzte, was ich hier beitrage - zumindest solange bis Sie gelernt habe sich zu benehmen!

benehmen ? hab ich mich denn nicht benommen,sorry

mailman

Jeder Zeitsoldat kann in den ersten 4 Dienstjahren entlassen werden z.b. wegen charakterlicher Nichteignung.
Steht auch im Soldatengesetz.

Und mich würde es nicht wundern wenn so ein Verfahren eingeleitet wird. Den was will man mit einem Fallschirmjäger der nicht springt.

zonjo

sry, aber das muss ich hier jetz einfach einwerfen, auch wenn es sich nicht gehört:

zitat von meinem vorgesetzten (ehemaliger Oberfeldwebel bei den heeresfliegern): Fallschirmjäger sind sowieso verückte leute, die springen aus einem FUNKTIONIERENDEN flugzeug xD
- Der letzte Winter -
Der Ewigkeit entgegen

miguhamburg1

Die Frage ist hier doch eindeutig: Wen bezeichnen Sie hier als Leidensgenossen??? Meinen Sie alle, die sich verpflichten lassen für den Dienst bei der Bundeswehr? Die von irgendwelchen marodierenden Schanghaiern unter Waffengewalt gezwungen werden, einen 12-Jahres-Vertrag bei den bewaffneten Streitkräften zu unterschreiben???

Dies erst einmal vorab, da mit diesen Formulierungen eine gewisse Weinerlichkeit Ihrerseits zumindest leider naheliegt...

Was mit Ihrem weiteren Werdegang ist, kann ohne weitere Informationen so nicht beantwortet werden.

Denn: Befinden Sie sich auf Eignungsübung oder gewissermaßen in der Probezeit, dann werden Sie wohl entlassen, weil Sie sich für die von Ihnen zumindest ja mit ausgewählte Verwendung FschJgFw aufgrund Ihrer Sprungverweigerung definitiv keine Eignung besteht.

Im anderen Fall müssen Sie einen Versetzungsantrag a.d.D. an die SDBw richten, in dem Sie Ihren bevorzugten Verwendungswunsch angeben, wobei Sie sich schon überlegen sollten, ob Ihre Reise zur Luftwaffe oder zur SKB gehen soll.

zonjo

Um noch etwas weiter auf Ihren Eröffnungsbeitrag einzugehen...
Ich bezweifle dass Sie sich haben "verpflichten lassen", sprich, dass Sie dazu GEZWUNGEN wurden, weiterhin der Bundeswehr zu dienen!?
Es wird wohl eher so ein, dass Sie sich bereiterklärt haben, weiterhin der Bundeswehr zu dienen!?
Dieselbe Formulierung hatte unsere hiesige Zeitung letzte Woche auch gebracht, als diese einen Artikel über junge Soldaten bei der Bundeswehr gebracht hatte -.-

*spitzfindig sei*
- Der letzte Winter -
Der Ewigkeit entgegen

ulli76

Bei Fragen zum weiteren Werdegang in konkreten Fällen empfehle ich mal grundsätzlich das Gespräch mit den Vorgesetzten und dem S1.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Zitat von: seesternHallo zusammen,
es geht darum das ich nun seit 01.07.09 bei den fallschirmjägern bin und mir es überhauptnicht gefällt,
ich will unbedingt so schnell wie möglich die truppengattung wechseln,
nun bin ich aber SaZ 12,
mir wurde intern geflüstert das die einzige chance wäre für mich dort heraus zu kommen in dem ich mich weigere zu springen im springerlehrgang, ...

Zitat von: seestern... ich habe meinen sprung verweigert und werde nun pflichtversetzt.

@seestern

Auch wenn andere User dieses Forums es ggf. anders sehen mögen, kommt ihre Sprungverweigerung dem eindeutigen Vorsatz nach!
Wäre ich ihr Diziplinarvorgesetzter würde ich daher ernsthaft prüfen, sie vorzeitig aus dem Dienst der Bundeswehr aufgrund nachgewiesener charaktlerlicher Nichteignung zu entlassen. Mit ihrer Art und Weise haben sie sich persönlich für die verantwortungsvolle Laufbahn des Feldwebels disqualifiziert, zumindest in meinen Augen.

In einem anderen Thread schrieben sie noch von der 100%tigen persönlichen Überzeugung zu sein Fallschirmjägerfeldwebel werden zu wollen. Nun wo sie die Aufgaben eines Fallschrimjägers kennengelernt haben, und es ihnen anscheinend nicht gefällt, wählten sie einen sehr fragwürdigen Weg vom Lehrgang abgelöst zu werden. Haben sie ggf. schon mal dran gedacht einfach mal ein Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, bevor sie ihre Art "der Problemlösung" realisierten?

Für mich stellt es sich so da:
Sie scheinen recht früh gemerkt zu haben, dass die Fallschrimjäger nichts für sie sind. Anstatt sofort Maßnahmen einzuleiten, haben sie sich sogar noch auf den Lehrgang kommandieren lassen und somit die Bw weiter Geld in ihre Ausbildung investieren lassen.

Diese Tatsachen würden mir persönlich dafür ausreichend erscheinen, sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.    
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy