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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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mailman

Und auch bei jeder WÜ, wie Fitsch geschrieben hat,

Und die WÜs sind heutzutage mittlerweile alle freiwillig also geht definitv nichs ohne Zustimmung des AG oder der AA

Holgi33

#31
und wir weichen hier vom Thema ab!

mailman

Das was Snake geschrieben hat ist falsch und muss richtigestellt werden. Unabhängig ob es zum Thema gehört oder nicht.

snake99

Quelle Website Reservistenverband FAQ's:
ZitatWehrübungen - Reservist und Arbeitgeber?
Ihr Arbeitgeber muss möglichst frühzeitig von der geplanten WÜb erfahren. In bestimmten Fällen muss er sogar zustimmen, z. B.: (heißt für mich, dass eine generelle Zustimmung nicht immer erforderlich ist)
-bei Wehrübung/Übungen von mehr als drei Monaten Dauer,
-für Wehrübungen/Übungen, soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreitet,
-für Übungen zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für die besondere Auslandsverwendung selbst die Zustimmung erforderlich ist (siehe Abschnitt D).
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit beim KWEA einen Unabkömmlichkeitsantrag (UK-Antrag) zu stellen. Die Broschüre "Informationen für Arbeitgeber" gibt hierüber weitere Auskünfte.

Während einer WÜb darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Bei einer freiwilligen zusätzlichen WÜb außerhalb der Wehrpflicht gilt dies nur, soweit diese WÜb allein oder zusammen mit anderen freiwilligen zusätzlichen WÜb im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.
Freiwillige Wehrübungen sind Wehrdienstleistungen von Reservisten/Reservistinnen nach Überschreiten der gesetzlich festgelegten Gesamtdauer (Offz 12 Monate, Uffz 9 Monate, Msch 6 Monate), oder beim Überschreiten der jeweils maßgebenden Altersgrenze oder von nicht wehr- oder dienstpflichtigen Personen.

Bei besonderen Auslandsverwendungen von bis zu sieben Monaten wirkt das KWEA auf die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde hin. Stimmt der Arbeitgeber einer besonderen Auslandsverwendung nicht zu, erfolgt durch das KWEA keine Einberufung.

Namentliche Anforderungen für Einzelwehrübungen/Einzelübungen sind durch die Truppe spätestens drei Monate vor WÜb-Beginn vorzulegen.

Zur Sicherung des Lebensbedarfs erhalten Sie und Ihre Familienangehörigen auf Antrag bestimmte Leistungen; Art und Umfang der Leistungen sind im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Im Letzen Infobrief  heißt es das die Stammdienststelle der Bw zum 1.10.09 eine zentrale Rolle bei der Beorderung übernommen wird.

Weiterhin heißt das ab diesem Zeitpunkt für ALLE Dienstgradgruppen folgende Bedinungen gelten.

Interessant ist heir Punkt 3

Für jede WÜ muß der AG des Reservisten sein Einverständniss schriftlich erklären.

Dieser Brief stammt von meiner MOB Einheit und ist bestimmt nicht der einzige in Deutschland.

Und es gib tnur noch freiwillige Wüs.

snake99

Hm, vielleicht hat sich dann doch dahin gehend was geändert und der VdRBw hat diese Info noch nicht verarbeitet? Ich habe keine Ahnung ...

Ich persönlich habe vor ca. 4 Wochen alle notwenigen Papiere für meine neue Beorderung unterschrieben. Es war auch ein Formular für den AG dabei, jedoch nur für den Lehrgang, den ich Anfang des Jahres absolvieren werde und der über 6 Wochen gehen wird.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Zitat von: mailman am 27. Oktober 2009, 12:28:24
Das was Snake geschrieben hat ist falsch und muss richtigestellt werden. Unabhängig ob es zum Thema gehört oder nicht.

Kann man nicht die Beiträge zum Thema "WÜ" hier rausnehmen und in einen anderen, neuen Beitrag verschieben?

Mit einer Richtigstellung scheint es ja nicht getan!

Rebell

Hallo Kameraden!

Kurz zu mir:

Ich bin SG RFA und habe für den Fw-Lehrgang vom 09.11. bis 18.12. in Munster meine Zuweisung bekommen! Desweiteren bin ich auf einem Berufskolleg und hole meine Fachhochschulreife nach.
Jetzt lese ich hier, dass man nur noch mit Zustimmung des AG eine Wü machen darf!?
Also ich habe dieses Jahr 3 Wü gemacht! Die Gesamtdauer davon war 13 Wochen. Und auf meinem "Antrag auf Wehrübung" habe ich NOCH NIE meinen AG(also die Schule) unterschreiben lassen! Nur ICH habe dort unterschrieben, dies zu meiner MobVorbGrp geschickt und schon hatte ich einige Zeit später meine Einberufung im Briefkasten!
Daher meine Verwirrung! Ich hoffe, dass dies jetzt auch für meinen Fw-Lehrgang gilt!?

mailman

Zitat von: snake99 am 27. Oktober 2009, 13:23:47
Hm, vielleicht hat sich dann doch dahin gehend was geändert und der VdRBw hat diese Info noch nicht verarbeitet? Ich habe keine Ahnung ...

Ich persönlich habe vor ca. 4 Wochen alle notwenigen Papiere für meine neue Beorderung unterschrieben. Es war auch ein Formular für den AG dabei, jedoch nur für den Lehrgang, den ich Anfang des Jahres absolvieren werde und der über 6 Wochen gehen wird.

Der Verband hat auch nichts mti einer Beorderung zu tun.

snake99

Richtig, der Verband hat nichts mit einer WÜ zu tun, doch die auf der Seite abrufbaren Informationen würden mit meinen bisherigen übereinstimmen.

Anfang des Jahres hatte ich eine 4-wöchige WÜ gemacht, auch dort war eine Zustimmung seitens des AG's nicht gefordert. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rebell

@snake99

Aber wie sieht es denn bei meinem Fw-Lehrgang aus? Ich bekomme ja die Einberufung nun von der SdBw! Ob da denn auch weiterhin NUR MEINE Einwilligung genügt?
Wenn jetzt plötzlich die Einwilligung meiner Schule nötig ist, dann kann ich den Lehrgang ja gleich vergessen und Monate des Wartens sind fürn Ar...!?!?

Holgi33

Nein, die SDBw teilt Deinem KWEA mit das Du den FwLehrg machst und vom KWEA erhälst Du den E-Bescheid.

Bei dem E-Bescheid sind die Formulare für die USB. Was Du damit machst .... ausfüllen, auch durch den Arbeitsgeber und abgeben bei der USB oder ob Du Urlaub nimmst ... ???


snake99

Stop, der FwLg der Reserve dauert meines Kenntnisstandes nach +/- 6 Wochen. Dort ist wiederum eine AG Einverständnis erforderlich ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rebell

@snake:

Also der Lehrgang geht 42 Tage inkl. die Wochenenden. Und laut § XY hieß es doch BIS ZU 6 Wochen KEINE Einwilligung des AG!? Knapp an der Grenze aber trotzdem!? Oder nicht?

@Holgi33:

Ja ich weiß, die Einberufung in Papierform kommt natürlich vom KWEA ;-) Meinte nur, dass das ja jetzt alles über die SDBW läuft.

wolverine

Wenn das eine "normale" Schule ist, ist das kein AG. Der ehrübebde ist dann nicht AN sondern "Sonstige" und eine Einwilligung des AG entbehrlich. Oder sollen Selbstständige oder Studenten sich einen auf der Straße suchen, der zustimmt?!
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