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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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Rebell

@wolverine:

Das wäre natürlich super wenn das wirklich so ist! Es ist ja nur so, das ich in meiner normalen Schule ja auch meine Fehlzeiten dementsprechend entschuldigen muss! Durch ärztliche Atteste o.ä.
Daher ist es ja enorm wichtig für mich, dass ich meine Einberufung OHNE die Einwilligung meiner Schule bekomme!! Weil ich dann ja der Schule diese vorlegen kann und ich dadurch entschuldigt bin für die 6 Wochen!

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Für Schulen ist maßgeblich, dass man das Ausbildungsziel erreicht und nicht durch überlange Abwesenheiten gefährdet. Wie das mit der Präsenzpflicht bei jeweiligen Träger aussieht, kann ich nicht sagen. Auf der Uni waren wir schlicht selbst für uns verantwortlich und ich habe mir die WÜen selbst genehmigt.
Die Einberufung bekommen Sie natürlich und diese gilt vor dem Schulträger als "Entschuldigung", da die Verleihung von Bildungsabschlüssen dem öffentlichen Recht unterliegt. Die Freistellung für WÜ liegen zwar im Ermessen des ÖR-Bildungsträgers, jedoch ist dieses Ermessen auf Grund des verfassungsmäßigen Auftrags der Streitkräfte reduziert, dass eine anderslautende Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre. Zumindest solange eben das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Rebell

@wolverine:

Das hört sich ja schonmal ganz gut an.

Also auf einer normalen Schule(Berufskolleg) läuft es so:

Wenn man in einem Monat 20 UNentschuldigte Fehlstunden hat, wird man ausgeschult! Quasi gefeuert!
Wenn ich mir jetzt eine schwere Krankheit oder ähnliches zu ziehe, 6 Wochen im Krankenhaus liege, aber habe natürlich von dem Krankenhause bzw. dem behandelnden Arzt ein Attest das ich krank bin, dann kann mich die Schule auch nicht rauswerfen! So einfach ist das!
Und genauso ist es ja mit der Einberufung. Wenn ich sie in Händen halte, dann übergebe ich diese der Schule und unterliege dem Arbeitsplatzschutzgesetz!
Ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war!?

snake99

Verstehe ich das richtig, sie sind noch Schüler und wollen ihre Ausbildung wegen dem Fw Lg der Reserve 6 Wochen lang "schwänzen"?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rebell

@snake99:

Ja, ich bin ein notorischer Schulschwänzer und nutze jede Gelegenheit um blau zu machen! Ich habe mir auch keinerlei Gedanken gemacht, wie ich meine Reservisten-Karriere mit meiner Schule vereinbaren kann! Und da die Fw-Lehrgänge für Reservisten ja quasi 365 Tage im Jahr stattfinden, habe ich mir natürlich genau den ausgesucht der voll in die Schulzeit fällt, anstatt in den langen Sommerferien!
Ich hoffe Sie haben meinen "leichten" ironischen Unterton wahrgenommen!?  8)

snake99

Zitat von: nfan21 am 27. Oktober 2009, 17:18:57
Ich hoffe Sie haben meinen "leichten" ironischen Unterton wahrgenommen!?  8)

Schon, war jedoch keine wirkliche Antwort auf meine Frage ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Schwänzt ein Student dann auch sien Studium wenn er den Fw Lehrgang macht? Oder ein Selbstständiger drückt sich vor seiner Arbeit?


Ich verstehe die Frage wiederum nicht. Wenn er es mit sich vereinbaren kann und die Schule mit macht dann kann er ja wohl eine WÜ/Lehrgang machen.

Rebell

@snake99:

Da is aber jemand hartnäckig!  ;)
Aber da ich ja eben genug Dampf abgelassen habe, kann ich Ihnen jetzt versichern, dass ich mir sehr wohl Gedanken über alles gemacht habe!
Ich möchte hier nicht alles auflisten, aber nach Monaten der Planung, vielen Enttäuschungen und unendlich vielen Gesprächen stellte sich mir am Ende nur die eine Frage:

Lohnt sich 6 Wochen fehlen in der Schule für den Dienstgrad Feldwebel? Und ich kann nur sagen JA!

Das mag jeder anders sehen, aber nur ich kenne schließlich meine persönliche Situation! Und bei dem was ich schon alles erlebt habe und noch erleben möchte(ISAF Einsatz, Studium usw.) werde ich diese 6 Wochen nun durchziehen!

snake99

Meine Fragen waren ja nicht böse gemeint nfan ;)
Ich wünsche ihnen jedenfalls viel Soldatenglück für den Fw Lg :)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Du bist SG (RFA) und bist vom 09.11.2009 bis 18.12.2009 auf dem FwLehrg.

Bedeutet Du wirst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Ende 2011/Anfang 2012 Feldwebel?

snake99

Das mit dem SG hatte ich ganz überlesen ... wollen wir hoffen, dass nicht schon wieder jemand in der Pers-Führung geschlafen hat und nfan womöglich versprochen hat, dass er sofort nach dem Fw Lg befördert werden kann ;) Dem ist nämlich nicht so ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy


Rebell

Also was das Befördern angeht hab ich schon so vieles gehört!

Erst sollte ich, weil ich ja noch Mannschafter bin, auf nen Uffz-Lg diesen Sommer.

Dann hieß es aber ich DARF gar nicht auf diesen Uffz-Lg und ich würde auch nicht zum (St)Uffz) befördert, sondern direkt zum Fw.
Dann hies es mal, das man erst den Fw-Lg Teil A UND Teil B gemacht haben muss um Fw zu werden, dann reichte es wenn man Teil A gemacht hat und jetzt höre ich schon wieder was anderes!  ???
Also iwo muss ich ja anfangen! Und das geht nunmal nur mit dem Fw-Lg!
Ob, wann und wie ich zum Fw ernannt werde, werd ich dann ja sehen...

snake99

#59
nfan, du wirst nicht zum Fw befördert, denn dazu fehlen dir mind. 2 Jahre als Uffz bzw. 1 Jahr als Stuffz. Es sei denn, der §22 Abs. 5 SLV greift bei dir ...
Frag mal Holgi zu dem Thema ;)

PS: Was alles zur Fw Beförderung vorliegen muss, steht am Anfang des Threads. Stand der Informationen: letzte Woche von der SDBw
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