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Bekleidung Blouson

Begonnen von Mahe222, 05. Januar 2010, 18:24:14

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hat jemand ein Blouson Luftwaffe?

Blouson Gr 54
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Blouson Luftwaffe
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Stimmen insgesamt: 0

miguhamburg1

Nun ja, lieber Kamerad Medinight und andere.

Was da an Uniformteilen heute noch "aufgetragen" wird, obwohl die Tragegenehmigungen längst erloschen sind - da kommt es auf den Blouson fast ja schon nicht mehr an: Regenmäntel (gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr), die "Karstadt-Mäntel) - die mit der verdeckten Knopfleiste und farblich passendem Gürtel, Schirmmützen, Dienstjacken mit Ärmelstulpen, Biesenhosen (auch, wenn diese evtl eine Renaissance erfahren sollten...), Knobelbecher...

Also, ich habe es aufgegeben zu glauben, dass wir in der Bundeswehr jemals wirklich einheitliche Uniformen tragen...

Andi

@migu: Mag sein, ich konnte meine Unterlagen dank Urlaub noch nicht befragen. ;)
Und Schirmmützen sind auch für Heeresoffiziere, die Selbsteinkleider sind erlaubt.

Was deinen Schluss angeht gebe ich dir allerdings recht.

Gruß Andi
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Mahe222

Leider ist die Größe nicht passend. Ich suche einen Blouson in Gr. 54 oder 27. 102 ist leider in den Schultern zu schmal und etwas lang.
Trotzdem vielen Dank für das Angebot.
Also ich suche dann immer noch einen Luftwaffenblouson in Gr. 54 oder 27.


Zitat von: Björn331 am 07. Januar 2010, 18:34:47
Da Mitteilungen schicken irgendwie nicht will, halt doch hier...

Also der Blouson is ungetragen(!), Gr. 102 und im Internet hab ihn jetzt gebraucht für 40€ gefunden.
Ich denke, wenn wir uns auf 40€ plus Versandkosten einigen könnten, sind wir beide nicht schlecht dran.
Ich hatte den Blouson mal auf Vorrat gekauft, bevor er aus dem Sortiment genommen wurde. Allerdings werd ich die nächsten Jahre eher eine andere Uniform als Tagesdienstanzug haben, daher geb ich ihn gerne ab.


Andi

SO, Ende letzten Jahres wurde die ZDv 37/10 ja komplett neu herausgebracht und sie sieht gleichberechtigt und ohne Einschränkungen Ganzjahresjacke und Blouson als Abwandlung vor.
Alle ministeriellen Sonderregelungen, wie beispielsweise die Erlaubnis für Luftwaffen und Heeressoldaten in Flecktarn zum Dienst und nach hause zu fahren sind übrigens verschwunden.

Gruß Andi
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ulli76

Also dürften wir nur noch in Zivil oder im DA nach Hause fahren? Oder ist das für Heer/Luftwaffe nur nicht extra erlaubt? Ist das Verbot für die Marine denn noch drin?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Das Verbot für die Marine steht explizit im Vorschriftentext, was den heimweg für Lw und H angeht gab es aber einen beigehefteten Zusatzerlass, der jetzt schlicht nicht mehr vorhanden ist.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Prima, vielen Dank für die Info hier, Kamerad Andi, dann waren also die LHBw-Aushänge, was diesen Punkt anbetrifft, falsch.

Habe mir zwischenzeotlich die ZDv 37/10 in der neuen Version angeschaut, Sie liegen vollkommen richtig mit dem Blouson. Das mit dem Ausphasen (Auftragen) wird also weiterhin von der Anzugsordnung gedeckt...

sliderbp

Aber was is denn nun mit der Sache "Feldanzug auf dem Heimweg tragen". Wirst du ANDI (oder die dir unterstellten Feldjäger) am Bahnhof nun einen Soldaten im Feldanzug über dessen Reiseziel befragen und wenn es "zu Hause" ist, ihn auffordern den Anzug zu wechseln ?

Chef_6/451

@Andi

Sicher?
Ich habe hier eine 37/10, Änderungsdatum 21.09.2009, da gibt es keine Sonderregelung für die Heimreise im Feldanzug im Anhang für Heer und Luftwaffe, nur das explizite Verbot für die Marine.
Verboten ist nach Vorschrift ausschließlich das Tragen von FA heiß-trocken und heiß-feucht auf dem Weg von und zum Dienst.

Und da ich ein sehr positiver Mensch bin, würde ich diese Vorschrift so auslegen das der Marine weiterhin das Tragen des FA von und zum Dienst untersagt ist, das Heer und die Luftwaffe so weiterverfahren können wie immer, da es kein ausdrückliches Verbot gibt. Ich würde da für meinen unterstellten Bereich keine Einschränkungen sehen.

Ich würde jedoch einfach mal beim SKA, III - 5 nachfragen wie dies nach der Meinung der erstellenden Dienststelle zu handhaben wäre.
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"Wir schlagen die Brücke"
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Andi

Für die Marine gibt und gab es schon immer die Regelung, dass der Feldanzug nicht außerhalb militärischer Liegenschaften (oder so ähnlich) zu tragen ist. Ansonsten gilt, dass außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Liegenschaften der Dienstanzug oder bei besonderen Gelegenheiten der Gesellschaftsanzug zu tragen ist und das schließt das Tragen des Feldanzuges auf Heimfahrten aus.

Gruß Andi
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Chef_6/451

Naja,

es ist grundsätzlich auch die Abwandlung durch Befehl des Disziplinarvorgesetzten möglich (37/10, Nr.105, Ausnahmen gemäß 202 und 203). Damit wäre klargestellt das es grundsätzlich möglich ist das ich meinem unterstellten Bereich als Abwandlung auf dem Heimweg/Weg zum Dienst den Feldanzug Grundform befehle - nur nicht bei der Marine - dies ist durch 203 ausgeschlossen.
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Andi

Nein, denn die Vorschrift an sich ist auch für den Einheitschef bindend, zudem müsstest du mir die dienstliche Erfordernis nennen, die es dem Disziplinarvorgesetzten ermöglichen soll hier gegen die Vorschrift in den außerdienstlichen Bereich einzugreifen.
Hatte ja schon einen Grund dass die Sonderregelung so deutlich war und immer zusätzlich beigeheftet wurde. Wäre das alles so herleitbar, wie du schreibst hätte man sie nicht benötigt.

Aber wie gesagt, das Fehlen diverser Sonderregelungen, die nicht ganz unrelevant sind irritiert mich durchaus.

Gruß Andi
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Chef_6/451

Nicht nur dich!

Entweder man geht davon aus das H und Lw sowieso Feldanzug tragen können/dürfen auf dem Weg von und zum Dienst oder man hat es schlicht und einfach vergessen und sich über solche "Nichtigkeiten" keine Gedanken gemacht.

Wie schon gesagt - eine Nachfrage beim SKA könnte durchaus helfen Licht ins Dunkel zu bringen. Das würde nämlich zig tausende Soldaten täglich in die Bredouille bringen.
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miguhamburg1

@ Chef und Andi: Ich habe Ihre Anregung mal aufgegriffen und im SKA nachgefragt.

Es handelt sich mal wieder (meine Interpretation, die vom Bearbeiter dort geteilt wird) um einen "typische Bw-Entschluss". Tatsache ist, dass die höhere Führung in den letzten Jahren zunehmend Verstöße gegen die Vorschriften gerade bei Soldaten feststellte, die im FA auf dem Weg vom letzten Dienstort nach Hause "noch mal eben" in die Stadt zum Einkaufen gingen. So die Klassiker: Offene Feld-/Nässeschutzjacke, keine Kopfbedeckung, heraushängende Schnürbänder - und dass so manche FA einfach entweder schmuddelig oder vollkommen ausgewaschen wirkten. Da gab es durchaus auch Anfragen aus dem Zivilleben.

Und da die Bw in der Fläche nicht mehr durchgehend präsent ist, gab es auch zu wenig Vorgesetzte und Feldjäger, die dafür sorgten, dass man sich gegenseitig - sagen wir mal diplomatisch - kameradschaftlich erziehen.

Nun wollten die Inspekteure Heer und Luftwaffe aber auch nicht den Unmut der Vielen auf sich ziehen, die in der FA-Frage sehr verantwortlich handeln - und so beschloss man letztlich, einfach auf den erwähnten Anhang zu verzichten, so dass man durchaus eingreifen KANN. Die Hoffnung ist, dass die meisten Soldaten, die hiervon betroffen sind, sich - wenn sie sich schon umziehen müssen - zum Dienstschluss Privatbekleidung anziehen und die Kaserne verlassen.

Meine Interpretation: Wasch' mir den Pelz, aber mach' mich nicht nass...

snake99

Soll das heißen, dass das Tragen des FA's zum Dienst bzw. nach Hause neuerdings "untersagt" ist?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

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