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Tattoos

Begonnen von Jens123, 30. Januar 2010, 20:13:18

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svenia

Ich habe mich als Fw beworben, war vor ca 4 Wochen beim ZNwG und hatte mit meinen Tattoos auch keinerlei Probleme.
Und ich habe die Schulter, den kompletten Rippenbogen und..auch den Ausschnitt tätowiert.
Bei der Untersuchung wurden die Tattoos beguckt, die Helferin hat aufgeschrieben dass sie da sind und das wars.

Denk es ist einfach eine Frage von Motiv und Körperstelle. Lässt es sich gut verdecken und ist es vom Motiv her nichts provozierendes/anzügliches etc sollte es doch alles in Ordnung sein.

ThommyBoy

Habe ebenfalls Tattoos bei mir war das nie ein Problem.
Bei anderen Behörden, Polizei usw. könntest du Probleme bekommen.

Alex KING

Hallo Leute,

ich weiß, dass hier schon sehr viel beschrieben wurde...

Habe aber trotzdem die Bitte um eine Antwort.

Ich würde gerne wieder zurück zur Bundeswehr... früher SaZ 4
Allerdings habe ich nun ein Tattoo, das von der linken Schulter, linken Brust und bis auf den Unterarm reicht.
Es ist einfach nur ein Muster/Tribal, und alles mit einem langen Hemd zu verdecken.

Wie sieht es hier aus als Feldwebel und ggf. einen Antrag auf BS?
Ich selbst hätte kein Problem, wenn mir mein Vorgesetzter vorschreibt, ein langes Hemd zu tragen bzw. die Ärmel nicht hochzukrämpeln.

Kommt ja immer auf die Situation an, oder?


Vielen vielen Dank vorab!


Gruß Alex

mailman

Naja Ärmel nicht hochkremplen ist auch wieder ein Problem der Einheitheitlichkeit. Ich hätte als Vorgesetzter schon ein Problem damit wenn ich im Sommer die Möglichkeit hätte die Ärmel hochzu krempel, das aber nicht kann, weil einer sie lang tragen muss.

miguhamburg1

Die Frage nach Tatoos ist hier im Forum dutzendmal durchgekaut worden:

Die Anzugsordnung verbietet diese Art "Schmuck" allgemein im sichtbaren Bereich.

Für die Durchsetzung von Vorschriften sind die Vorgesetzten verantwortlich. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, wie Ihre zukünftigen Vorgesetzten mit sichtbaren Tatoos umgehen!

Ich habe es in meinen Bereichen nie geduldet, dass Tatoos zu sehen waren und habe entweder das Abdecken mit Kleidung befohlen, aber auch einzelne Soldaten zur Entlassung gebracht, die sich ihre Tatoos amKopf, Hals oder den Händen nicht entfernen lassen wollten.

Alex KING

Guten Morgen,

das mit dem Abdecken kann ich ja verstehen, damit muß nun einmal jeder rechnen...
Auch wenn ich denke, dass dies sich in Zukunft ändern wird.

Man sieht es ja nun mittlerweile auch z. B. bei der Frau des Bundespresidenten.
Und diese trägt es sichtbar auf offiziellen Anlässen.

Aber warum zur Entlassung bringen?

Ich meine, der Mensch ist ja dadurch nicht schlechter und bei der Einstellung war dies doch dann wohl auch kein Problem...
Es geht mir einfach darum, dass man hier nun unterschiedliche Aussagen lesen kann.

Was mich nun verwundert, dass ich daraus schließe, dass es bei der Einstellungprüfung oder Einstellungsuntersuchung kein Problem seien kann, aber der Vorgesetzte in der Einheit mich dann doch entlassen kann?

Ist das richtig?

Es nun einmal ein großer Schritt, seine feste Arbeitsstelle aufzugeben und dann doch auf einmal entlassen "wird"...

Sehr verwirrend.

Gruß Alex

Sanipeter

ZitatIch meine, der Mensch ist ja dadurch nicht schlechter und bei der Einstellung war dies doch dann wohl auch kein Problem...

Einige lassen sich ja auch nach ihrer Einstellung tätowieren und es kommt auch sicher auf die Stelle an, die man bekleidet. Also muss der Vorgesetzte in der Einheit darauf achten.

Pearlinha

Zitat von: miguhamburg1 am 24. Mai 2011, 18:16:32
Ich habe es in meinen Bereichen nie geduldet, dass Tatoos zu sehen waren und habe entweder das Abdecken mit Kleidung befohlen, aber auch einzelne Soldaten zur Entlassung gebracht, die sich ihre Tatoos amKopf, Hals oder den Händen nicht entfernen lassen wollten.

Tättos am Hals oder den Händen sind nunmal nicht Gesellschaftfähig (Ja es mag jetzt auch welche geben die sagen das wäre Blödsinn den ich erzähle), aber wenn man nunmal nicht in einem Beruf arbeitet, bei dem es gänzlich egal ist das man auf dem Kopf und/oder den Hände Tättos trägt, ist es eben schwierig.
Ich bin selber tätowiert. Habe eine großflächiges Täto an der seitlichen Wade. Habe mir damals extra diese Stelle ausgesucht weil ich überlegt habe wie es im Sommer mit meiner Kleidung aussieht. Ich kam für mich zu dem entschluss das ich lieber eine lange Hose trage, wenn mein Chef Tätoos gegenüber eben nicht so Weltoffen ist, anstatt bei 35° Grad im Schatten eine lange Bluse oder Jacke zu tragen.

Ich kann miguhamburg1 entscheidung das du Soldaten zur Entlassung gebracht hast ziemlich gut nachvollziehen. Kopf und Handtätoos stören nun mal das Einheitliche Bild. Und ich glaube wenn der Job das absolutes Non-Plus-Ultra für mich ist und ich auch noch Aufstiegschancen oder ähnliches hätte, dann würde ich dafür auch mein geliebtes Tättoo entfernen.

Bei meiner Untersuchung im ZNwg war mein Tättoo kein Problem. Die Ärztin und die Assistentin waren begeistert,weil sie so ein schickes Tättoo und in der Form noch nie gesehen haben. :)

Selbst wenn ich mit meinem Tätoo Probleme kriege sollte, gibt es ja auch die Möglichkeit das "überzuschmincken". Mit spezieller Theaterschinke fällt das nicht auf und das ganze ist sogar Wasserfest.
Meine Freundin lässt sich nach Ihrer Einstellung 2 kleine Tättoo stechen (Unterarm, Wade). Ihr sagte man das es wohl keine Probleme geben wird, aber auch ihr habe ich die Theaterschinke Empfolen ... man weiß ja nie.
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

miguhamburg1

Tatoos im sichtbaren Bereich sind für Soldaten schlicht verboten. Da spielt es auch keine Rolle, welchen künstlerischen Wert dieser "Körperschmuck" hat. Was Frau Wulf macht, unterliegt nicht den Vorschriften für Soldaten, ist bei dieser Frage also vollkommen ohne Belang.

Und ein Soldat, der Vorgesetzter ist/werden will, hat schlicht und ergreifend vorbildhaft aufzutreten und zu handeln, was sich mit Tätowierungen am Kopf, Hals und Handrücken nicht vereinbaren lässt. Außerdem lassen sich diese Tätowierungen nicht während der Dienstzeit abdecken, ohne dass ein Befehl hierzu unzumutbar oder gar unrechtmäßig wäre. Also bleibt als Alternative lediglich, das Tatoo entfernen zu lassen, wenn einem der Arbeitsplatz als Soldat denn doch wichtiger ist.

Was nun die Frage der Auswahl ist, verstehe ich, wenn Sie darüber irritiert sind. Dennoch ist das ZNwg in der komfortablen Lage, dass die Bewerber keine Untergebenen sind, denen man irgendwelche Befehle geben könnte. Das wiederum können erst Vorgesetzte der Bewerber, nachdem sie dann Soldat geworden sind.

KlausP

ZitatTatoos im sichtbaren Bereich sind für Soldaten schlicht verboten.

Und genau den Beweis sind bisher alle schuldig geblieben. Mir ist jedenfalls keine derartige Vorschrift bekannt. Was der Eine oder Andere hier versucht hat, anhand des Haar- und Barterlasses herzukonstruieren, passt hinten und vorne nicht, schon allein deshalb, weil die Begriffe "Tatoo" oder "Tätowierung" dort gar nicht vorkommen.
Und wenn Sie, wie Sie behaupten, "Soldaten zur Entlassung gebracht" haben, wäre ich auf die Begründung und die Rechtsgrundlage gespannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ach Klaus,

Tatoos sind Körperschmuck - und Tragen von Schmuck ist (bis auf wenige Ausnahmen) für Soldaten verboten.

... und wenn die Tatoos als Soldat gestochen worden sind, gibt es tatsächlich einen Anknüpfungspunkt.

KlausP

Das sehe ich zwar anders und beantwortet auch meine Frage nicht, aber muss es auch nicht, weil ich mich aus DEM Thema jetzt ausklinke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Die Grundlage ist durch die Schmuckbestimmung der ZDv 37/10 gegeben. Und die Entlassungsgründe ergeben sich aus dem Soldatengesetz, z.B. Pflicht zum treuen Dienen i.V.m. Pflicht zum Gehorsam. Und die Entlassung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage des SG, 55...

Ohne auf die Details der jeweiligen Einzelfälle einzugehen: die Entlassungen gingen alle durch...

F_K

Lieber KlausP,

es beantwortet die Frage sehr wohl - die  meistens Vorschriften sind Befehle - und Befehlen muss man folgen.

Wenn Tatoos kein Körperschmuck sind, was ist es denn? Bekleidung? Dreck? Unrasiert?

(Das ist das tolle an Führen mit Auftragstaktik: Wenn "Schmuck" und "Schmuckteile / sonstiges" verboten ist, brauch ich für Ipods, MP3 Player, und so ein Kram keinen neuen Befehl machen - auch nicht für Piercings, Brandings oder whatever - ist alles abgedeckt).

Andi

Zitat von: F_K am 25. Mai 2011, 16:02:38
Wenn "Schmuck" und "Schmuckteile / sonstiges" verboten ist, brauch ich für Ipods, MP3 Player, und so ein Kram keinen neuen Befehl machen

Die verbietet sowieso die 37/10 zur Uniform.

Gruß Andi
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