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Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ

Begonnen von Teddybaer, 06. April 2010, 22:16:34

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Teddybaer

Hallo,

mein AG verweigert mir die Zustimmung für eine WÜ. Gibt es trotzdem noch irgendwie eine Möglichkeit trotzdem eine WÜ zumachen. Habe nämlich mal gehört das das Truppenteil wo ich MOB-Beordert bin beim KWEA eine Anfrage stellen kann das man mich braucht und das der AG dann dazu schriftlich eine Stellungsnahme abgeben mußt. Ist da irgendwas dran ?

Oscar Golf Mike


Ob da was dran ist kann ich dir nicht sagen aber einen guten Rat geben, die Hand die einen füttert die beißt man nicht.
Eine WÜ bei deinem AG zur erzwingen halte ich für keine gute Idee es sei denn dein Arbeitsplatz ist dir egal.
Es gibt hier im Forum bestimmt einige Kameraden die gerne eine WÜ machen wollen aber der AG ist dagegen.
Im endefekt blieben dir nur noch die DVags das würde zwar nicht das gleiche wie eine WÜ sein aber besser wie gar nichts.


MKG

der Oscar
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

WausLG1

Zitat von: Teddybaer am 06. April 2010, 22:16:34
...Gibt es trotzdem noch irgendwie eine Möglichkeit trotzdem eine WÜ zumachen...

Ja, Urlaub beim AG beantragen und wenn der genehmigt wird steht der WÜ nichts mehr im Wege....

Bei unseren Res. im Btl gibt es einige die es so machen...

snake99

Diese Vorgehensweise ist jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar, denn dort steht ganz klar, das bei WÜ's das Arbeitsverhätlnis ruht und EU nicht für eine WÜ genommen werde darf.

Daher, wenn ein AG eine WÜ verweigert sollte es einfach hingenommen werden. Wie OGM schon richtet sagte, die Hand die einen füttert, sollte man nicht beissen. Vor allem heute nicht, wo es nicht gerade einfach ist einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, wenn man seinen bisherigen verlieren sollte ;) 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

WausLG1

ups hab nix gesagt


sogenau kenn ich mich da auch nicht aus ... betrifft mich ja noch nicht

Fitsch

jedoch kann man durchaus mit dem AG verhandeln daß er einen zur WÜ gehen lässt und man im Gegenzug Urlaub /Überstunden nimmt.

Ist zwar ned korrekt, aber: wo kein Kläger da kein Richter  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

schlammtreiber

Eine statistisch nicht repräsentative (von mir durchgeführte) Umfrage unter 7 Reservisten (Stubenbesatzung eben) ergab, dass die Mehrheit (also 4 Nasen) den illegalen Weg der Urlaubs-WÜ gewählt hatte, da ihre jeweiligen Arbeitgeber eine Freistellung verweigerten. Und in mindestens einem weiteren Fall hat der AG augenscheinlich nur zugestimmt, weil ihm nicht wirklich bewusst war, dass er mit einem Federstrich die WÜ canceln kann ohne irgendwelchen Aufwand zu haben.

Theoretisch könnte die Bw zwar fast jeden Reservisten einziehen, ohne schriftliche Zustimmung des AG wird sie jedoch den Teufel tun. Leidtragende hierbei sind die eigentlich leistungswilligen Reservisten, die verhindert sind weil sie es sich nicht mit ihrem Arpeitsplatz verscherzen wollen.

off topic: "die Hand die füttert" ist mindestens ebenso (eher noch mehr) der AN, denn der AG profitiert von dessen Arbeit (sonst würde er ihn nicht beschäftigen).
Semper Communis
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Fitsch

und ein privater AG kann seine Ausfallkosten bei der USG-Stelle geltend machen. Somit läuft sein Betrieb u.U. profiabler ...
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Holgi33

Zum Thema Urlaub während einer WÜ hat es eine Änderung gegeben!

Im Dateianhang (Folie 43) finden Sie die Darstellung "WÜbg-Jahresurlaub -
alte Regelung":

Gesetzeslage:
Nach §1 Abs 1 Arbeitsplatzschutzgesetz ( ArbPlSchG) ruht das bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer der Ableistung einer Wehrübung.
Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch den Erholungsurlaub nicht unterbrochen, es besteht lediglich keine Arbeitspflicht.

Ehemalige, restriktive Auffassung des BMVg:
"Wehrübungen im Erholungsurlaub sind nicht möglich, da Wehrübungen ein Arbeitsverhältnis unterbrechen, das Arbeitsverhältnis aber während des
Erholungsurlaubs fortbesteht".


Nachfolgend im Dateianhang (Folie 44) "WÜbg - Jahresurlaub- neue Regelung":

Nach der im Referat FüSI 2 erarbeiteten neuen Auffassung des BMVg zum Thema "Wehrübung im Erholungsurlaub" sind Wehrübungen im Erholungsurlaub möglich, wenn die Einberufung zur Wehrübung nach der Gewährung des Erholungsurlaubs erfolgt. Eine "Gutschrift" des für die Wehrübung eingesetzten Erholungsurlaubs erfolgt nicht.

Die Folien dazu kann ich hier nicht liefern!

MediNight

Zitat von: Fitsch am 07. April 2010, 09:10:17und ein privater AG kann seine Ausfallkosten bei der USG-Stelle geltend machen. Somit läuft sein Betrieb u.U. profiabler ...

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht bezahlen, weil das die Unterhaltssicherungsbehörde übernimmt, aber das wars dann auch schon ;) ! Ansonsten hätte ich im USG was falsch verstanden, Fitsch ;) ! Oder haben Sie für Ihre Behauptung, mit der Sie da "ganz steil aus der Kurve kommen", eine belastbare (rechtliche) Quelle ;) ?

P.S.: Ich wünsche Ihnenmal  viel Spass beim suchen, denn das, was Sie da gepostet haben, ist eine der am meisten verbreiteten Latrinenparolen zum USG, die absolut jeden Wahrheitsgehaltes entbehrt ;) !

mailman

Wäre ja auch irgendwie widersprüchlich, da ein Urlaub ja der Erholung dienen soll und eine WÜ ja normalerweise keine Erholung ist.

Mein Truppenteil hat mir geleich gesagt das es bei Ihm so nicht läuft.

Fitsch

Ein Betrieb der momentan Kapazitäten frei hat ist froh um einen AN der ihm nicht auf der Tasche liegt.
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mailman


Oscar Golf Mike

2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Fitsch

neee, Im Urlaub muß man die Alte mitnehmen  ;D

Ich habe alle meine WÜ´s im Urlaub absolviert, und es waren bei Gott einige.

Bin halt am Wochenende in´s Büro und hab das Nötigste während der WÜ erledigt.

Mein Glück war´s daß mein Job dieses Vorgehen erlaubt hatte (ich kenne das Wort "Kunden" im Betrieb gottseidank nicht - ich verwalte mich größtenteils nur selber)
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