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Einstellung trotz Schulden (Eidesstaatliche Versicherung)

Begonnen von oxygen, 07. April 2010, 15:51:34

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Timid

Zitat von: WausLG1 am 07. April 2010, 21:41:03Auch wenn er eine sicherheitsempfindliche  Tätigkeit ausüben würde.... sprich er braucht für seinen Dienstposten eine SÜ heißt es noch lange nicht das er diesen Posten nicht besetzen darf.. wegen der EV ...

Stimmt. Es kommt nämlich auf den Einzelfall an. Den "Spielraum" hat Andi ja schon genannt.
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WausLG1

Zitat von: Andi am 07. April 2010, 21:56:07
Zitat von: WausLG1 am 07. April 2010, 21:41:03
Junge verwirr den TE nicht!

Bestimmt nicht mehr, als du mit deiner ersten Antwort... ;)


auf die Frage

Stellt die Bundeswehr einen dann dennoch ein?


antwort .... Ja


find eig nicht das er verwirrend is ;)

Timid

Nur ist die pauschale Antwort "ja" an der Stelle eben nicht korrekt. Es kommt auf den Einzelfall an - und selbst, wenn hohe Schulden laut Soldatengesetz kein Hindernis für die Berufung sind, gibt es noch wenigstens zwei andere Möglichkeiten ("Sicherheitsrisiko", mangelnde geistige Reife), um jemanden trotzdem NICHT zum Zeit- oder Berufssoldaten zu ernennen.
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wolverine

Naja, dass Schulden nicht gerade förderlich sind sollte man aber schon selbst erkennen. Insbesondere wenn man diese nicht mehr bedienen kann. Das ist nicht anders als eine Jugendmaßregel oder schlechte Schulnoten: Hilfreich ist das alles sicher nicht.
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Remy

wie verhält sich das wenn man ca 10000 miet und andere schulden hat und auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat....????

Cally

Mal eben zwei Jahre vergessen die Miete zu zahlen? Deine Frage wurde doch in diesem Thread beantwortet.

Remy

auf der erste seite stand was von 40%..... hab es jetz nur kurz überflogen.....
ne die Person die ich kenne ist in den letzten jahren aus mehreren Wohnungen rausgeflogen weil diese Person keine miete bezahlt hat....!
zum anderen immer fleißig im netz bestellt und auch nicht bezahlt.... kommt halt ein bisschen zusammen bin mir auch sicher das sie das nicht angegeben hat.....
es könnten auch mittlerweile schon 15 000 € sein..... :o

KlausP

Zitat von: Remy am 08. Januar 2015, 11:25:52
auf der erste seite stand was von 40%..... hab es jetz nur kurz überflogen.....
ne die Person die ich kenne ist in den letzten jahren aus mehreren Wohnungen rausgeflogen weil diese Person keine miete bezahlt hat....!
zum anderen immer fleißig im netz bestellt und auch nicht bezahlt.... kommt halt ein bisschen zusammen bin mir auch sicher das sie das nicht angegeben hat.....
es könnten auch mittlerweile schon 15 000 € sein..... :o


Ich wiederhole meine Frage aus dem anderen Thema: Was geht Sie das eigentlich an?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cally

So, ich spiel mal etwas Detektiv. Sie haben eine Freundin die seit etwas mehr als drei Monaten Soldat ist, verschuldet , ein Kind hat und gewisse Freiheiten in ihrer jetzigen Einheit hat. Da sie dort ja noch nicht viel länger als zwei Wochen sein kann, müssen sie regelmäßigen oder guten Kontakt zu ihr haben und da sie ebenfalls über ihre finanzielle Situation samt Höher und Art der Schulden bescheid wissen, ihre Freundin schon etwas besser als eine Kneipenbekanntschaft kennen.

Darum stelle ich mir die Frage, schuldet Ihnen die gute Frau noch Geld oder wollen Sie ihr einfach nur aus langeweile mit aller Gewalt eins auswischen?

F_K

Zur Klarstellung:

Es gibt keine "EV" mehr:

ZitatDie gesetzlichen Regelungen über das Vermögensverzeichnis sind durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 geändert worden.

Wenn jemand einen Verdacht hat, es könnten Falschangaben vorliegen, dann kann er diesen Verdacht zur Anzeige bringen.

Schulden von 15 K Euro sind mit dem Gehalt eines Mannschaftssoldaten jedenfalls deutlich unter 40% der Einkünfte zu tilgen ...

Cally

Es geht hier doch um monatliche Tilgungsraten und nicht um die Gesamtsumme der Schulden im Vergleich zu der Gesamtsumme der Dienstbezüge in 4 Jahren und wenn eine Pfändung vorliegt, dann sind die Tilgungsraten annähernd bei 40 %. Von einem Kredit bei einem Finanzinstitut kann man wohl schlecht ausgehen, wenn es sich um Mietschulden handelt und das ganze schon öfters passiert ist.

F_K

@ Cally:

Du must trennen - den von Andi genannten Spielraum (Frage: Überschuldung) und die Frage der charakterlichen Eignung.

Die erste Frage habe ich auf diesen Fall bezogen beantwortet - 15 k sind spielen zu tilgen, sogar innerhalb der 4 Jahre (und das ist ja deutlich mehr als die Forderung).

slider

Zitat von: Belami am 07. April 2010, 19:04:00
Es kommt darauf an..., ich z.B.: (sollte ich eingeladen werden und bestehen) darf keine Schulden haben, keine Kredite, geschweige den eidesstaatliche Erklärungen zu Schulden!

Musst du dich vorher informieren ob die stelle auf die du dich bewirbst eine Sicherheitsuberprufung nach sich zieht! Ist bei mir so der Fall!

Aber normalerweise nicht soweit ich weis!

Das kann doch in der Pauschalität auch nur Quatsch sein!
Schulden ohne Gegenwert sind da sicher Ausschlussgründe. Aber ein Kredit für ein angemessenes Auto oder das Abbezahlen einer Eigentumswohnung bzw. eines Hauses (ja, nicht wenige beginnen damit schon sehr früh) werden wohl sicher nicht grundsätzlich KO-Kriterien sein.


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