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Feldwebel vorläufig

Begonnen von Armine 71, 13. November 2010, 17:10:17

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Chef_6/451

Aber sicher. Wirklich Auskunft kann aber nur die SDBw geben, aber auch deren Aussagen sind nicht wirklich langlebig. Daher rechtzeitig informieren, nachhaken und fragen.
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Spatz

Ja, da ja Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung abgeleistet werden müssen

dragon46

Um diesen Thread ein bisschen zu beleben:

Ich habe selbst schon mit der Stammdienststelle gesprochen, da ich selbst eine Beorderung mit höherem Dienstgrad anstrebe: Erforderlich ist eine zivile Qualifikation, die einer Bundeswehr-ATN entspricht. Bei mir (Fachwirt für Büromanagement) wäre das ReFüFw, PersFw, StDstFw.

Mit diesen ATNs kann man die Truppenteile anrufen und fragen, wer einen mit einem höheren Dienstgrad beordern möchte. Die kümmern sich dann um das Prozedere mit der Stammdienststelle. Alternativ kann die Stammdienststelle für einen suchen, allerdings dauert dies länger und die Ergebnisse sind unter Umständen weniger befriedigend (gibt die Stammdienststelle auch offen zu).

Am ersten Wehrübungstag wird man dann zum Fw (vorl.) ernannt, nach 25 Wehrübungstagen wird der Rang endgültig.

Und das ist der ganze Ablauf.

Ruf am besten mal bei der Stammdienststelle, Dezernat IV unter 0221 / 9571 - 4110 oder 4120 an und frag nach Hauptmann Peschke (Klarname, weil dieser auch auf der Homepage der SDBw veröffentlicht ist). Er wird Dir da helfen können, was die ATN angeht.

Grüße

dragon46
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

HCRenegade

Funktioniert das auch analog bei den Offz (mit entsprechender ziv. Qualifikation)?

Chef_6/451

Werter Dragon46,

ich gehe davon aus das Sie ihr Wissen nicht aus der Vorschrift haben, denn diese ist eindeutig und in diesem Thread schon mindestens zweimal zitiert worden.
Und ja, auch bei der SDBw bekommt man gerne heute dies und morgen das erzählt.

Für Sie gerne noch einmal
20/7, Nr. 233
Zitat222. Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist.
Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung)
nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,
– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen
ATN.

Und ja HCRenegade, die Vorschrift gilt auch für Offiziere.
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snake99

@Chef

Mir kommt es stellenweise so vor, dass die SDBw die Vorschrift selber nicht kennt bzw. korrekt anwenden kann.

Gerade bezüglich der Teilnahme an den jeweiligen Laufbahnlehrgängen, wenn der Kamerad einen höheren DstGrd vorläufig verliehen bekommen hat, höre ich immer wieder unterschiedliche Verfahrensweisen .... der eine Kamerad muss am Lehrgang (ohne Prüfung) teilnehmen ... der andere Kamerad wiederum nicht .... eine einheitliche Verfahrensweise kann ich nicht erkennen.

Aktuell sind 3 meiner Kameraden mit zivilen Meistertitel auf einem Fw Lehrgang. Laut SDBw bestünde nicht die Möglichkeit via §22 SLV den DstGrd vorläufig zu verleihen, obwohl bei einem Kamerad der Meistertitel zu 100% zu seinem Dienstposten passt und auch bei der SDBw gelistet ist ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Chef_6/451

#21
Daher auch der Hinweis weiter oben das Auskünfte der SDBw nicht sonderlich langlebig sind, geschweige denn immer an der Vorschriftenlage orientiert.

Was im übrigen nicht bedeutet das es vorher besser war. Da wurde (meist aus Unwissenheit) eben nur mehr gemauschelt und dann das eine oder andere möglich gemacht - irgendwie eben, auch wenn das ganze nicht vorschriftenkonform war.

Aber mit dem Übergang an die SDBw (und die Kameraden müssen sich da ja schließlich auch erst einarbeiten) habe ich aber die Hoffnung das alles besser wird - irgendwie ;)
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der_stuffz

Ich kenne nur das Model, lehrgang ohne Prüfungen und natürlich die Übtage.

HCR.

Du willst doch eh Wiedereinsteller machen oder nicht?

Dann hat sich das doch für Dich erledigt.

HCRenegade

@ stuffz:


Erstens steht das noch in den Sternen, ob ich das wirklich will - ich will mir aber auf jeden fall die Option offenhalten.

Zwotens würde das eh erst in ein paar Jahren in Frage kommen, vorher will ich aber rstnam über den 43er Staber (und dann vllt noch Oberstaber) d.R. werden.


Deshalb bezog sich meine Frage auf Dragons Aussage - weil ich nämlich bis jetzt nur die Info hatte, dass ich, wenn ich Offz werden will, das nur über P geht, in dem ich mit P Verbindung aufnehme und von denen dann einen TrT "zugewiesen" bekomme - aber jetzt kommt es so rüber, als könne ich mir einen TrT aussuchen, der mich dann einplant und dann den organisatorischen Rest mit P verhackstückt.

dgs

Zitat von: Chef_6/451 am 22. November 2010, 23:28:36
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung)
meine 24 Tage habe ich gerade beendet, lt. S1 jetzt abwarten bis zur endgültigen Beförderung...

Das mit der erfolgreichen Teilnahme habe ich gerade zum ersten mal gelesen, wie das jetzt momentan in der Praxis angewendet wird?
schau mer mal

@Spatz:
ZitatEin bischen laufen lernen, kann wohl keinem schaden, gerade wenn man den DG fast geschenkt bekommt.
jaja, geschenkt... ;)


snake99

@dgs

Ja, die Bw hat ihnen praktisch den DstGrd geschenkt ... oder mussten sie dafür in irgendeiner Art und Weise militärische Leistung erbringen, so wie ein Kamerad, der sich im "System Bw" via Laufbahnprüfungen hoch dienen musste? Nein!

Ich ziehe persönlich meinen Hut vor ihren zivilen Qualifikationen und will diese auch gar nicht abwerten, doch zivile Fachkompetenz und militärische Fachkompetenz sind immer noch 2 unterschiedliche Paar Schuhe ... oder können sie ad hoc die "Prüfung von Befehlen auf Rechtmässigkeit und Verbindlichkeit" erklären? Das sollte nämlich ein jeder militärischer Vorgesetzter sicher beherrschen ... nur allein schon aus dem Aspekt des "Eigenschutzes", damit er sich nicht womöglich strafbar macht ;)
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Chef_6/451

@dgs

Abwarten - die SDBw wird sich schon melden. Wie wars denn in der 4./- ;)
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dgs

@chef:
4. war i.O. mehr n.ö.
auf die SDBw bin ich auch gespannt :D

@snake:
ich befürchte, ein Einstieg in diese Diskussion würde den Tread ins endlose verlängern.......

Irgendwann wird die BW es schaffen, Fach.- und Truppen-FW kenntlich zu unterscheiden.
Bis dorthin werd ich mich bemühen
und danach auch noch


der_stuffz

@ HRC

Haste auch wieder recht.

Allerdings würde ich nicht bis zum oberstaber warten um dann noch Oberst zu werden. ;D

Trennung.

Ich bin auch für Kennzeichnungen an FD-Soldaten.

Naja irgend etwas machen andere halt besser als andere. ( Ausbildung)

snake99

#29
Wir mir von einem aktiven PersBearbeiter erzählt wurde, sollen aktuell angeblich Pläne im Verteidigungsministerium diskutiert werden, die sich damit beschäftigen die Anteile an "kämpfender Truppe" (also Truppendienst) wieder zu erhöhen, damit die Bw die Einsatzbelastung in diesem Bereich gerechter verteilen kann. Aktuell sollen es nur 3-4 Standorte sein, die sich in den Einsätzen seit etlicher Zeit die Klinke in die Hand drücken, weil es sonst keine Verbände mehr gibt, die die Aufgaben wahrnehmen könnten.

Ich schlussfolgere mal, auch in Anbetracht der aktuellen Verkleinerungsabsichten, dass evt. etliche  FD Stellen dann wieder zu TrD Stellen umgepolt werden. Mich persönlich würde dies als bekennender Gegner des FD's freuen ...
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