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Haarlänge

Begonnen von ToRo91, 25. Januar 2011, 23:41:08

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ulli76

Der Rechtsberater auf meinem Cheflehrgang hat es uns so erklärt (hab aber kein Az zu):

Also bei Wehrpflichtigen kann die Zeit, in der die Haare gewachsen sind und nach einem Abschneiden wieder wachsen müssen um auf die urspüngliche Länge zu kommen, die Zeit des Wehrdienstes um ein mehrfaches überschreiten- deswegen kann der Befehl zum Abschneiden unverhältnismäßig sein.

Bei SaZ ist das was anderes, da sie freiwillig und länger beim Bund sind.

Deswegen auch meine Frage, was für einen Status der TE hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Ja, so ungefähr hat es wohl damals dieser Richter begründet....

TazD

"Pferdeschwanz-Entscheidungen" des Truppendienstgerichts Nord und Süd



Die 4. Kammer des Truppendienstgericht Süd hat gegen die weitere Beschwerde eines mit einer Disziplinarmaßnahme gemaßregelten Soldaten entschieden, dass der Befehl, einen "Pferdeschwanz" zu entfernen, ein unzulässiger Eingriff in sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sei. Die Entscheidung ist unanfechtbar (§§ 42 Nr. 3, 14 Abs. 1 WDO). Der Beschluss vom 21. Dezember 2004 (Az: S 4 BLc 18/04) ist hier nachlesbar (Quelle: NZWehrr 2005, S. 257ff).
In der maßgeblichen Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr - ZDv 10/5 - heißt es: "Das Haar männlicher Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden." Das Gericht ließ erkennen, dass es weniger einschneidende Möglichkeiten gebe, dem Haarerlass Folge zu leisten, als die Entfernung des Zopfes. Sowohl die 4. Kammer des TDG Süd als auch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. An eine Änderung der ZDv 10/5 werde seitens des BMVg nicht gedacht.

Die 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat in einem Beschluss vom 14. März 2007 die gegenteilige Auffassung vertreten. Danach stelle der Haarerlass einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) und sei auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen für Soldatinnen und Soldaten (Artikel 3 des Grundgesetzes) sowie unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden (Az: S 1 BLa 3/06). Die Leitsätze des Beschlusses sind hier abrufbar (mit Anmerkung Peter Dreist).

Die 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord hat sich in mehreren Entscheidungen im Ergebnis der Rechtsauffassung der 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd angeschlossen.

Quelle: http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Urteile_Text_03.html

ToRo91

also folgendes ich werde dort als fwdl sein und meine haare haben circa 7 monate gebraucht um so lang zu sein (plus minus spitzenpleg)

KlausP

Ja, Und nun? Der Disziplinarvorgesetzte befiehlt: "Haare kürzen".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToRo91

dann wird es leider sein müsssen :'(

KlausP

Genau. Rechts ran - weiterdienen.  ;) :D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToRo91

du bist fies klaus XD

aber leider ist es ja mal die wahrheit oder??

wolverine

Es gibt auch noch die Luftwaffe :D
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KlausP

Zitat von: ToRo91 am 30. Januar 2011, 20:52:59
du bist fies klaus XD

Das war damals die Voraussetzung dafür, um Spieß zu werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToRo91

Zitat von: wolverine am 30. Januar 2011, 20:56:08
Es gibt auch noch die Luftwaffe :D

ne danke ich kann drauf verzichten

schlammtreiber

Zitat von: ToRo91 am 31. Januar 2011, 14:05:59
Zitat von: wolverine am 30. Januar 2011, 20:56:08
Es gibt auch noch die Luftwaffe :D

ne danke ich kann drauf verzichten

Verzichten auf die einzige deutsche Teilstreitkraft, die im 20. Jahrhundert einen Krieg gewonnen hat?   :D
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wolverine

Komm´ lass´Dich nicht drängen! Ich bin ganz Ohr für Deine Geschichtsklitterung!
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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2011, 14:20:02
Komm´ lass´Dich nicht drängen! Ich bin ganz Ohr für Deine Geschichtsklitterung!

Ist doch ganz einfach: Kosovo ´99
:D
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wolverine

Ich sah dort einen Leo und einen jungen Gebirgsjägeroffizier, der das Feuer auf ein Fahrzeug erwiderte. Und die ach so erfolgreich bombardierten Ziele fuhren nach Ende der Kampfhandlungen aus eigener Kraft zurück in´s serbische Mutterland.
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