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Haarlänge

Begonnen von ToRo91, 25. Januar 2011, 23:41:08

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ToRo91

Hallo,

wie bereits im Betreff erwähnt geht es hier um die haarlänge eines jeden.

Mein Aktueller stand lautet wie folgt:

Auf grund einer beschwerde einer Person die meines wissens schulterlange haare hatte gerichtlich gewonnen hat womit nun die länge der haare unrelevant sei. (Da meine haarlänge circa den hinteren teil des kragen erreicht hat und ich sie ungerne abschneiden würde)

Also meine bitte nun an euch was wisst ihr darüber?
Wart ihr in der selben situation wie ich es bin?(da ich hier auch keine anhaltspunkte von privarten personen gefunden haben die mich musikalisch teilen(Schwarze szene))

Hinzu kommt ihr solltet vllt wissen das ich zur marine will/ gehen werde



um schnelle antworten würde ich mich sehr freuen

Gruß
ToRo

hbmaennchen

Ohren und Nacken frei.

Ein Einzelfall-Urteil hat keinen Präzedenz-Charakter; der Haar- und Bart-Erlass gilt weiterhin unverändert.

KlausP

Es gilt nach wie vor der "Haar- und Barterlass", Anlage 1 der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft". (kann man googeln, ist auch schon mehrfach verlinkt worden). der Fall, den Sie ansprechen war eine besondere Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichts, die keinen Präzedenzcharakter hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToRo91

also heißt das auf gut deutsch haare ab

danke jungs für die schnelle antwort

klaus du sprachst gerade die  barthaar länge an gibt es eig dort bestimmungen (reines interesse trifft aber auf mich nicht zu)

KlausP

Hab ich nicht im Kopf, müsste ich selbst erst nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sliderbp

Der Bart muss "gepflegt" und meines Wissens länger als 3 mm sein. Gepflegt ist aber ja nun auch ein ziemlich dehnbarer Begriff. Wer auf Rauschebärte steht sollte sich vielleicht zur U-Boot-Truppe melden ... die sehen das nicht so eng  ;D.

ToRo91

also was mich betrifft ist es nur unten am kinn und die haar länge betrifft ca. 1cm

Kreuzass

Ich würde an Ihrer Stelle einfach mit dem Bart den Dienst antreten.
Wenn's dem Ausbilder nicht passt, wird er sie schon zurechtweisen.

ToRo91


ulli76

Fangen wir mal ganz vorne an:
bist du GWDL, FWDL oder SaZ?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2011, 12:46:46
Fangen wir mal ganz vorne an:
bist du GWDL, FWDL oder SaZ?

Brauchen wir eigentlich gar nicht, ich schrieb ja schon ganz zu Anfang, dass man die ZDv 10/5 und deren Anlage 1 googeln kann ... und ich mach das bestimmt nicht  ;) :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Der Erlass ist ein Anhalt. Relevant ist, was der zuständige Disziplinarvorgesetze befiehlt und der kann auch Regelungen über den Erlass hinaus oder ihm widersprechend befehlen. In diesem Fall kommen die Haare aber definitiv ab.

Gruß Andi
the rest is silence...

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justice005

Es handelt sich meines Wissens nach um ein einzelnes Urteil der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Nord in Erfurt. Der dortige Richter ist auch in anderen Bereichen bekannt dafür, dass er eigenwillige Urteile fällt. Da der Richter im Rahmen einer truppendienstlichen Beschwerde entschieden hat, gab es gegen das Urteil kein weiteres Rechtsmittel, insbesondere keinen Rechtsweg zu einem Verwaltungsgericht oder gar zum Bundesverwaltungsgericht. Man musste also in diesem konkreten Einzelfall das Urteil akzeptieren. Nichts desto weniger gilt - wie schon gesagt wurde - das grundsätzlich die Haare kurz getragen werden.


wolverine

Und ich dachte es wäre die 4. Kammer des TrDstGer Süd gewesen - die zwischenzeitlich aufgelöst wurde - und eine andere Kammer des Gerichts die weitere Anwendung des Erlasses schon wieder bestätigt hat.
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justice005

#14
Also ich will es nicht beschwören, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es Nord war und umgekehrt das TrpDstG Süd den Haar- und Barterlass mitgetragen hat. Es kann aber auch sein, dass es nur der Richter war, der jetzt in der 7. Kammer Nord sitzt und der vielleicht vorher woanders war. Ich habe mal vor einiger Zeit mitbekommen, wie über den Richter gelästert wurde, unter anderem auch im Zusammenhang mit diesem Haar- und Bart-Urteil.... Aber wie gesagt, sicher bin ich nicht.


PS: Die 4. Kammer Süd gibt es definitiv noch, die ist nämlich in Koblenz....