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Diskussion Waffengesetze / private Handhabung von Schusswaffen

Begonnen von snake99, 11. Februar 2011, 11:30:20

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wolverine

Betrachten wir den möglichen Amoklauf des eigenen Sohnes als mögliche oder wahrscheinliche Folge eines eigenen Fehlverhaltens? Oder ist es soweit außerhalb jeder Vorstellungskraft, dass man es als zufälliges Ereingnis werten muss? Dieses Problem stellt sich mir, um genau zu sein.
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AriFuSchr

#16
Richter Skujat sagt dazu (ich habe hier seriöse Quellen, aber keine Kopie der Urteilsbegründung):

Jeder der Waffen und Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass damit nichts Schlimmes geschehen kann. Jeder der diese Vorsorge nicht trifft, muß damit rechnen, daß ein Unbefugter sich Zugang verschafft und... viele Personen tötet.... Es ist vorhersehbar.

Ich gehe davon aus, daß dies u.a. der Aufhänger für die Berufung sein wird.

Und noch zum Vergleich Straßenverkehr/Waffenrecht. Wenn ich mit 200 km/h über die Autobahn brettere und darf nur 130 an der Stelle, gibt es die Wahrscheinlichkeit, daß nette Damen und Herren ein Foto von mir machen, und mir den Führerschein und ein erkleckliches Sümmchen abnehmen.
Mit dieser Wahrscheinlichkeit braucht der Inhaber einer WBK normalerweise nicht zu rechnen. Ich bin überzeugt, daß die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen und Munition erheblich ernster genommen wird, wenn hier kontrolliert wird.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

ulli76

Für mich gäbe es nur eine Konstellation, wo ein Amoklauf ein zufälliges/schicksalshafte Ereignis sein kann- nämlich wenn der Täter eine Krankheit hat, in der er die Realität verkennt. Also z.B. eine Psychose.
Aber selbst dann würde sich mir die Frage stellen, wie er an die Waffe gekommen ist.

In diesem konkreten Fall ist es außerhalb- zumindest meiner- Vorstellungskraft.
Und wenn ich noch die Ausführungen vom Ari lese muss ich ganz klar sagen, dass der Vater da in mehrfacher Hinsicht versagt hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

#18
Zitat von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 14:26:05
Jeder der Waffen und Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass damit nichts Schlimmes geschehen kann.
Unbestritten! Und das ist der Fahrlässigkeitsvorwurf.
Zitat von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 14:26:05
Jeder der diese Vorsorge nicht trifft, muß damit rechnen, daß ein Unbefugter sich Zugang verschafft und... viele Personen tötet.... Es ist vorhersehbar.
Und hier fehlt jede Begründung! Das kommt einem "Isso" gleich. Hätte ich meine Rechtsgutachten zu Uni-Zeiten so geschrieben, hätte ich jetzt wohl weder Examina, noch Job!

Zitat von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 14:26:05
Und noch zum Vergleich Straßenverkehr/Waffenrecht. Wenn ich mit 200 km/h über die Autobahn brettere und darf nur 130 an der Stelle, gibt es die Wahrscheinlichkeit, daß nette Damen und Herren ein Foto von mir machen, und mir den Führerschein und ein erkleckliches Sümmchen abnehmen.
Mit dieser Wahrscheinlichkeit braucht der Inhaber einer WBK normalerweise nicht zu rechnen.
Und das verstehe ich nicht. Der Aufbewahrungsverstoß war immer Bußgeldbewehrt (bis 10.000 €) und ist jetzt Straftatbestand (bis 3 Jahre).
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AriFuSchr

ich habe nicht geschrieben, dass es nicht bußgeldbewehrt bzw. Straftatbestand ist, sondern dass es nicht kontrolliert wird.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Woher kommt das? Es wurde immer kontrolliert (früher halt anlassbezogen weil Grundrechtseingriff) und jetzt verdachtsunabhängig weil man sich über die verfassungsrechtlichen Bedenken schlicht hinweggesetzt hat.
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AriFuSchr


Zitat aus: Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.

Mit Hintergrund einer flächendeckenden Aktion der Waffenbehörde des Rems- Murr- Kreises nach den Morden in Winnenden wurden im Jahr 2009 mehr als 3.000 in diesem Landkreis registrierte Besitzer legaler Schusswaffen angeschrieben und zur Vorlage von Nachweisen über die ordnungsgemäße Aufbewahrung aufgefordert.Im Anschluss wurden Waffenbesitzer kontrolliert, die trotz wiederholter Aufforderung konsequent die Auskunftspflicht verweigerten. Hierbei wurden bei lediglich 23 notwendigen Kontrollen insgesamt 15 Verstöße festgestellt

Sorry, aber unter Kontrolle verstehe ich etwas anderes.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

#22
Erst einmal ist das nur eine Aussage - mehr nicht. Ich weiß nicht woher die Zahlen etc. stammen. Aber lassen wir das. Du weißt aber, was sich hinter dem Begriff "legaler Waffenbesitzer" alles sammelt? Da sind z. B. Erben, die irgendwann einmal Großvaters Stutzen oder Karabiner geerbt haben, den weder nutzen noch irgendwelche waffenrechtliche oder technische Kenntnisse haben. Gleiches gilt für Waffen, die in den 1970ern amnestiert wurden; hier steht der Staat nun einmal im Wort. Z. B. sind die Aufbewahrungsvorschriften erst 2003 Gesetz geworden und diese Erben und Altbesitzer kennen die gar nicht.

Und es gibt nun einmal eine Unverletzlichkeit der Wohnung. Und Waffenbesitzer sind nun einmal per se bresonders gesetzestreue Bürger (zuverlässig und geeignet - sonst wären sie ihre Waffen los). Bei allem Verständnis für Kontrollen, aber warum sollte der Staat eines der ältesten Grundrechte gerade seinen treuesten Bürgern absprechen? Daher finde ich es grundsätzlich ok zunächst das mildeste Mittel zu wählen. Hier ging es wohl darum, zu gucken ob überhaupt ein vorgeschriebenes Behältnis vorhanden ist (oder eben die Gesetzesänderung aus den dargestellten Gründen noch unbekannt war). Dass man zwar einen (kostspieligen) Schrank angeschafft hat, aber seine Waffe trotzdem unter der Schmutzwäsche lagert ist nun einmal nicht sofort einsichtig. Es kommt vor, ist vorgekommen - mit schlimmen Folgen, keine Frage. Hätte mir das jedoch vorher einer erzählt, hätte ich das auch widersinnig gefunden.
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bayern bazi

#23
aslo ich hab zB die seriennummer meinese waffenschrankes an das zuständige LRA melden müssen - jetz wissen die zumindest das ich über einen vorschriftsmäßigen schrank verfüge

kontrolliert wird bei denen als erstes die sich nicht gemeldet haben


und falls sie doch mal zu mir kommen sollten - dann sperr ich halt die tresore auf  - hab ja nix zum verbergen


wobei -wolve berichtig mich bitte - ca 95% aller verbrechen mit illegalen waffen verübt werden - wer kontrolliert die den  ::)


wobei ich es noch von früher her kenn - da hing bei so manch einem jäger die flinte am garderobenhaken hinter der tür - und es ist wesentlich weniger passiert - und von amokläufen hat man bis zum begin der 80er auch nix gehört

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

AriFuSchr

Du hast mich da ein wenig falsch verstanden, die Zahlen sind, da sind wir uns einig nicht repräsentativ und wenig geeignet, eine entsprechende Prozentzahl (15 von 23) zu ermitteln.

Nein, nach meiner Meinung genügt es eben nicht, den Nachweis zu verlangen, daß der Waffenbesitzer Dosenbier einen der Vorschrift entsprechenden Waffenschrank erworben hat und ihn zu fragen, ob er darin nun seine Waffen aufbewahrt oder die die am Wochenende gefangenen Forellen räuchert. Wie zuverlässig und geeignet sie sind, beweist allein schon unser dem Thread zugrunde liegender Fall. Ein Grundrecht auf Waffenbesitz hmmm, eigentlich ist es ja eine Ausnahmegenehmigung, Waffen besitzen zu dürfen.

Jeder Selbständige muß dulden, dass die Finanz-, Zoll-, Sozialversicherungsbehörde ihn (auch ohne vorherige Ankündigung) aufsucht und seine Unterlagen prüft und kontrolliert. Sind Selbständige nicht auch per se besonders gesetzestreue Bürger - zuverlässig und geeignet, mit einem Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ?

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

snake99

Zitat von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 15:58:09
Sind Selbständige nicht auch per se besonders gesetzestreue Bürger - zuverlässig und geeignet, mit einem Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ?

Meinst du das ernst oder ironisch?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

AriFuSchr

ich meine das ernst. Wieso sollen Waffenbesitzer zuverlässiger sein, als andere Bürger. Die Voraussetzungen zum Erwerb der WBK und eines Munitionserwerbsscheins liegen ja nun nicht so hoch, daß man pauschal sagen kann " Die sind so zuverlässig, da braucht es keine Kontrollen".

Schwarze Schafe gibt es überall, die gilt es zu kontrollieren und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Und für all die zuverlässigen, geeigneten Waffenbesitzer hat das keine andere Auswirkung, als dass sie den netten Herrn vom Ordnugsamt zu ihrem Waffenschrank führen, der die dort vorgefundenen Waffen mit der WBK abgleicht, sich noch die Aufbewahrung der Munition anschaut und sich dann freundlich verabschiedet. Wenn das Ganze Geld kostet, gilt das Verursacherprinzip.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

#27
Die Begriffe "zuverlässig" und "geeignet" sind gesetzlich definiert und ja, der Maßstab ist höher als im Gewerberecht und für "Normalbürger" gibt es das gar nicht. Z. B. wird regelmäßig in Zeitintervallen das BZR des waffenbesitzers abgefragt und jede (!) Verurteilung zum 60 TS und mehr (oder zwei geringere) stellt die Zuverlässigkeit in Frage. Da es sich um einen objektiven Begriff handelt, spielt die Art der verurteilung keine Rolle. Also eine Trunkenheitsfahrt, steuerverkürzung oder Insolvenzverschleppung können die Waffensammlung oder den Jagdschein kosten.

Ich behaupte kein "Grundrecht auf Waffenbesitz" aber die Unverletzlichkeit der Wohnung und Geschäftsräume sind geringer geschützt als Wohnräume. Wurde schon lange vom BVerfG so entschieden und gilt selbstverständlich auch für Waffenhändler.
Dein Fall käme evtl. dann zum tragen wenn Wohnräume und Geschäftsräume identisch sind; also einer Waffenhandel in seiner Wohnung betreibt.
Und Nein: In seiner Wohnung muss der Selbstständige das nur mit richterlichem Beschluss dulden.

@ Bazi: Die Kriminalitätsstatistik aufzumachen, wäre fast schon albern. Du vergisst nämlich, dass lediglich 0,21% aller Verbrechen überhaupt unter Verwendung von Waffen verübt werden (also z. B. auch das Drohen mit der Gaswaffe oder das Mitführen eines Messers). Von diesen 0,21% sind dann 97% der eingesetzen, mitgeführten Waffen illegal; genaugenommen sind 2,6% legal. Multipliziert ergibt sich dann ein Anteil der legalen Waffen an Strataten von 0,0000546 % und da ist Drohen mit Schreckschusswaffen mit dabei. Und dann sind darin noch die legal besessenen Behördenwaffen enthalten, die bei Straftaten verwendet werden; z. B. das Ehedrama im Haus des Polizisten. Auch so etwas kommt leider vor. (ale Zahlen übrigens aus der Kriminalstatistik BKA von 2008 bei 6.500.000 angezeigten straftaten)
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snake99

Zitat von: AriFuSchr am 11. Februar 2011, 16:07:11
ich meine das ernst.

Lieber Ari,

nimm es mir nicht übel, doch mir sind genügend Selbstständige bekannt, die korrupter als manch ein Schwerverbrecher sind ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

StOPfr

#29
Zitat von: snake99 am 11. Februar 2011, 16:26:49
...nimm es mir nicht übel, doch mir sind genügend Selbstständige bekannt, die korrupter als manch ein Schwerverbrecher sind ;)
Ich weiß ja nicht was du für Leute kennst, aber meinen Bekanntenkreis - auch die dort vertretenen Selbstständigen - würde ich nicht gerne so eingeschätzt sehen...

Was verstehst du eigentlich unter "sind mir bekannt"? Selbst wenn ich unter meinen Bekannten jemanden hätte, der korrupt ist, würde ich das gar nicht wissen! Und mit welchen Schwerverbrechern sollte ich ihn vergleichen?
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