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Begonnen von Saz4, 26. April 2011, 17:47:42

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schlammtreiber

Zitat von: ichmagmeinenberufnicht am 27. April 2011, 11:05:36
ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, wieso manch einer gleich so abwertend auf einen solchen beitrag reagiert..

Ist da ein Zusammenhang?

Zitat von: ichmagmeinenberufnicht am 27. April 2011, 11:05:36
...tag täglich zu verblöden...vor mich hin verblöden...jede woche IQ punkte einbüßen...
Semper Communis
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Steve87

Schlimm an der ganzen Sache ist das für Leute wie euch andere Leute die vielleicht viel mehr Spaß am Beruf haben und sich vlt vorher viel mehr damit auseinandergesetzt haben im Zentrum Nachwuchsgewinnung nach hause geschickt wurden!
Beamter im mittleren technischen Dienst

Schamane

Also raus kommt man immer auch wenn es manchmal etwas länger dauert. Mit Diszis würde ich es nicht unbedingt empfehlen, weil das kann einem noch etwas anhängen und einem auch das zivile Leben versauern.
Der einfachste Weg geht Spieß, Chef , Pfarrer oder Psychologe dann an die FU VI und schon wird der Vorgang meist mittels einer Fehlerziffer welche zu T5 führt erledigt, denn was nutzt es dem Soldaten zu sagen, dass er sich das früher hätte überlegen müssen oder wer möchte schon mit einem Soldaten der sich absolut nicht mit der Tätigkeit identifiziert dienen.

Andi

#18
Zitat von: Schamane am 27. April 2011, 12:34:47
Also raus kommt man immer auch wenn es manchmal etwas länger dauert. Mit Diszis würde ich es nicht unbedingt empfehlen, weil das kann einem noch etwas anhängen und einem auch das zivile Leben versauern.

Ja genau...und dann schreibst du sowas:

Zitat von: Schamane am 27. April 2011, 12:34:47
Der einfachste Weg geht Spieß, Chef , Pfarrer oder Psychologe dann an die FU VI und schon wird der Vorgang meist mittels einer Fehlerziffer welche zu T5 führt erledigt,

Das hängt einem länger nach als jedes Diszi, weil jede Versicherung, die den Gesundheitszustand zum Teil der Vertragsbestimmungen macht im Schadensfall mit Freuden die G-Akte der Bundeswehr zu rate zieht.

Gruß Andi
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Schamane

Versuch einmal als Versicherung an die G-Akte heranzukommen, da wünsch ich viel spass. So einfach ist das nicht und wird es auch nicht werden.

F_K

@ Schamane:

Wer keine Ahnung hat, sollte die Klappe halten ... oder macht sich halt zum Narren ....

Wer eine solche Versicherung unterschreibt, unterschreibt auch IMMER sein Einverständnis, gegenüber allen Ärzten auf die Schweigepflicht zu verzichten und der Versicherung Einblick zu gewähren - die macht das natürlich erst im Schadensfall, siehe z. B.

http://www.bild.de/tipps-trends/geld-job/news/verheimlichte-krankheiten-1530708.bild.html

wolverine

Es sollen sogar schon Fahrerlaubnisse entzogen worden sein wenn der Erlaubnisnehmer "nicht mehr geeignet war, sein Fahrzeug zu führen". Auch andere Gebiete des öffentlichen Rechts verlangen die "persönliche Eignung" und aus dem Dienstverhältnis entlassen wegen diagnostizierter psychischer Krankheit besitzt man diese regelmäßig nicht.
Also beraten Sie so ruhig weiter ...
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dadschke

Eine andere Frage, die ich noch hätte: So ein Versicherungstyp (7-Punkte_Soldaten Konzept) ist angeblich als StUffz ausgeschieden, er hätte ganz normal gekündigt.Aberseit Afghanistan würde das nicht mehr gehen,w eil dass die Bw zu wneig Soldaten fürden Einsatz hätte. Stimmt das? Kann ich mir nicht vorstellen?

Andi

;) Wie gesagt: Es gibt keinen Vertrag und man kann dementsprechend auch nicht kündigen. Konnte man auch noch nie, da Soldaten der Bundeswehr schon immer ein Dienstverhältnis als Soldat mit entsprechender Eigenverpflichtung oder allgemeiner Dienstpflicht eingegangen sind.

Gruß Andi
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Schamane

Diesen Passus kenne ich sehr wohl, allerdings die Bild als Qualitätsmedium zu nennen ist schon etwas eigenartig und eine Fehlerziffer aus dem psychiatrischen Bereich in Kausalität zu einem Bluthochdruck oder einer Diabetes zu setzen ist schon schwierg.
Wenn seitens des Psychiaters die Signarziffer 13 in der Ausprägung V Aufgrund der "Belastungsreaktion oder Anpassungsstörung mit derzeitig - aber nur vorübergehend - aufgehobener Anpassungs- , Leistungs und Gemeinschaftsfähigkeit." dann werden da Versicherungen arge Probleme bekommen hier etwas nach zuweisen, da schon nach 2 Jahren eine völlig andere Ausgangslage besteht und wenn 2001 jemand deshalb ausgemustert wurde wird es schwierig in 2011 hier noch einen Zusammenhang zu konstruieren.
Bei Kenntnis des Vorganges könnte die Versicherung vor Versicherungsbeginn ein weiteres Gutachten anfordern, allerdings sehe ich die Musterungsunterlagen als bisher erzwingend festgestellte Daten, bei denen eine Mitwirkungspflicht bestand und daher sehe ich sehr gute Chancen, wenn jemand jetzt vorallem vor dem Hintergrund der Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreicht und davor, dass bei Frauen diese Daten nicht verpflichtend erhoben wurden, dass dieses Datenmaterial nicht verwendet werden darf. Aber dies müßte im Zweifel der EuGH feststellen und da gilt vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Denn zum Beispiel auf Unterlagen die sich auf gerichtlich angeordnete Untersuchungen beziehen hat eine Versicherung keinen Einblick, außer in sehr wenigen Fällen Gefährdung der Allgemeinheit usw. aber nicht wenn jemand mit 18 auf der Basis eines Gesetzes einer Untersuchung zugeführt wurde und er jetzt 26 ist und keine weiteren Verdachtsmomente vorliegen.

wolverine

Zitat von: Schamane am 27. April 2011, 14:38:26
Aber dies müßte im Zweifel der EuGH feststellen
Jetzt wird es interessant: Warum gerade der?
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Andi

Du lieber Gott Schamane, hast du dir noch nie durchgelesen, was du eigentlich unterschreibst, wenn du eine Versicherung abschließt? Oder hast du nur noch nie eine Versicherung abgeschlossen?
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F_K

ZitatDu lieber Gott Schamane, hast du dir noch nie durchgelesen, was du eigentlich unterschreibst, wenn du eine Versicherung abschließt? Oder hast du nur noch nie eine Versicherung abgeschlossen?

... und in Ergänzung dazu überhaupt keine Ahnung von Versicherungs-  und Strafrecht?

Verschweigst Du Tatsachen, wird der Vertrag NICHTIG - und die Versicherung muss nicht mehr zahlen - völlig egal, ob die Tatsachen wichtig waren oder nicht.

Die Versicherung hat übrigens überhaupt keinen "Anspruch auf Einsicht", es sei den, der Versicherungsnehmer erlaubt dies ausdrücklich - und ohne so eine Erlaubnis kommt kein Versicherungsvertrag  zustande (BU bzw. Lebens- / Krankenversicherung).

(im übrigen war die Quelle nur ein Beispiel: Es finden sich tausende, auch "bessere" Quellen ...)

ulli76

Ich füll ja regelmäßig entsprechende Anfragen von Versicherungen aus- natürlich nach entsprechender Schweigepflichtsentbindung.
Selbst bei Dingen, die ne Kleinigkeit darstellen und z.T. nur ein Verdacht waren, kommen schon mal Rückfragen der Versicherungen

Und gerade bei psychiatrischen Erkrankungen kriegen nicht nur Versicherungen Ohren, die jeden Elefanten vor Neid erblassen lassen.

Übrigens: Entsprechende Anfragen kommen nicht nur von Versicherungen, sondern auch wenn sich jemand z.B. bei der Polizei beworben hat.

@ichmagmeinenberufnicht- soso, du hast als Frau also keine Möglichkeit der widerruflichen Verpflichtung gehabt? Dann hast du bei der Verpflichtung deine Unterlagen nicht richtig durchgelesen. Bei Frauen ist das Ganze sogar noch einfacher: Trotz widerruflicher Verpflichtung bekommt man ab dem ersten Tag SaZ-Bezüge und im Gegensatz zu wehrpflichtigen Männern musste man den GWD nicht zuende ableisten (ok-der Unterschied ist jetzt weggefallen)
Ich frag mich allerdings, mit welchen Vorstellungen du in die Mannschafterlaufbahn gegangen bist? Welche geistig hoch anspruchsvollen Tätigkeiten hast du dir denn vorgestellt?

@alle, die über die FU VIb raus wollen: Schon mal überlegt, dass ihr damit Kapazitäten bindet, die für Patienten gedacht sind, die wirklich psychisch krank sind?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Das mit den Versicherungen kann ich auch so bestätigen. Das traf auch regelmäßig T5er die keinen "Bock" auf den Bund hatten. Irgendwann wollten sie mal eine neue Versicherung und dann wurde auch die Akte der Musterung in Betracht gezogen.

"Intern" mag dieser Weg vllt immer als der "ideale" gehen um raus zu kommen. Aber man sieht sich immer zwei mal im Leben und es kann auch nach hinten losgehen.

Ich denke wenn man schon keine "Lust" mehr hat dann sollte man auch den Mumm haben das ganze mit den Vorgesetzten zu besprechen und einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen. Und wie lange man auch immer dann da ist dann dient man eben den Rest ab.

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