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Zusatzpremie

Begonnen von Brokkoli4, 13. Juni 2011, 13:43:34

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Ralf

Ein Soldat auf Zeit hat keine Probezeit. Ein FWD hat 6 Monate Probezeit.
Zur Auszahlung zitiere ich mal das Wehrrechtsänderungsgesetz:
Zitat(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

1. das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.
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LogiMeister


Stabsuffz93

Hä mir wurde gesagt auch SaZ haben 6 Monate probe. und zu der Prämie. Mir wurde gerade letzten Monat gesagt das es monatlich zugezahlt wird. Wo hast du denn den Auszug her Ralf?

LogiMeister

Also ich würde sagen wir warten auf die Aussage von KlausP.

Timid

Zitat von: Stabsuffz93 am 13. Juni 2011, 16:49:53Wo hast du denn den Auszug her Ralf?

Steht doch da: Wehrrechtsänderungsgesetz (2011). Bzw. die Passage findet sich seither so im Bundesbesoldungsgesetz.
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Ralf

Ein SaZ hat keine Probezeit, aber er kann eine widerrufliche Verpflichtungserklärung (anstatt einer unwiderruflichen) unterschreiben, die es ihm ermöglicht, innerhalb der ersten 6 Monate zu kündigen. Kommt aber darauf an, welche man unterschrieben hat.
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Stabsuffz93

Also kann ein SaZ nicht gekündigt werden ohne weiteres? auch die ersten monate nicht?

Ralf

Kann man so pauschal nicht sagen, da fließen mehrere Faktoren rein.
Wenn er als Eignungsübender noch in der Eignungsübung ist, ja. Wobei auch hier die Messlatte nicht bei "einfach kündigen" liegt, Auch da müssen schon handfeste Gründe vorliegen.

Entlassungsgründe bei SaZ können zB sein:
- Dienstunfähigkeit
- besondere Härte
- die Anforderungen an seine Laufbahn nicht erfüllt
- Dienstpflichten schuldhaft verletzt und der Verbleib im Dienst die militärische Ordnung gefährdet
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LogiMeister

Jetzt bin ich doch was verwirrt.

Ein Kumpel von mir ist SaZ, der hatte eine 3 Monatige Probezeit. Er hatte auch die wiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben hat er mir eben berichtet.

Ralf

Zitat von: LogiMeister am 13. Juni 2011, 17:56:18
Jetzt bin ich doch was verwirrt.

Ein Kumpel von mir ist SaZ, der hatte eine 3 Monatige Probezeit. Er hatte auch die wiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben hat er mir eben berichtet.
ich weiß nicht, wie er auf 3 Monate kommt. vielleicht hat er sich nach 3 Monaten entschieden, auf seinen Widerruf zu verzichten und ist dann SaZ geworden, aber de facto hat er 6 Monate Zeit.
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Timid

Zitat von: Ralf am 13. Juni 2011, 17:34:03Ein SaZ hat keine Probezeit

Wobei genau eine solche 6-monatige Probezeit für SAZ vorgesehen ist/war.

Zitat von: Stabsuffz93 am 13. Juni 2011, 17:40:23Also kann ein SaZ nicht gekündigt werden ohne weiteres?

Die Probezeit gilt nur für den SAZ. Die Bundeswehr hat ihrerseits innerhalb der ersten 4 Jahre die Möglichkeit, den Soldaten bei einer Dienstpflichtverletzung oder wenn er die Anforderungen an die Laufbahn nicht erfüllt zu entlassen. Darüber hinaus wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt. Wenn es trifftige Gründe dafür gibt, wird die festgesetzte Dienstzeit einfach nicht heraufgesetzt.

Die Möglichkeiten der Bundeswehr ändern sich also auch mit einer Einführung einer Probezeit nicht. Die der SAZ sehr wohl.


Aber das war doch eigentlich nicht Thema dieses Threads?
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LogiMeister

#26
ZitatDie Möglichkeiten der Bundeswehr ändern sich also auch mit einer Einführung einer Probezeit nicht. Die der SAZ sehr wohl.


Aber das war doch eigentlich nicht Thema dieses Threads?
Das war mein Fehler habe damit anfangen. ::) ::)


Edit:
Zitat und Antwort getrennt

KnallKopf

sooo... nur mal so um licht ins dunkle zu bringen, ich bin Saz4 in der Laufbahn der Mannschaften, habe einen Verlängerungsantrag auf SaZ12 gestellt (da dieses jetzt geht (man siehe den Erlass von vor ich glaube 2 monaten)) desweiteren wir die premie mit einem schlag bezahlt, bei mir sind es 12 000 euro aber da kommt noch die steuer, das sind knall hart mal kurz 4300 euro nur steuern, weil es eine sonderzahlung ist, und dieses mit 36% zu schlägt, aber man bekommt vorher post, wo das alles genau drin steht, bevor es auf dem konto ist... so ich hoffe ich konnte euch helfen...

Stabsuffz93

Zitat von: KnallKopf am 16. Juni 2011, 05:08:38
sooo... nur mal so um licht ins dunkle zu bringen, ich bin Saz4 in der Laufbahn der Mannschaften, habe einen Verlängerungsantrag auf SaZ12 gestellt (da dieses jetzt geht (man siehe den Erlass von vor ich glaube 2 monaten)) desweiteren wir die premie mit einem schlag bezahlt, bei mir sind es 12 000 euro aber da kommt noch die steuer, das sind knall hart mal kurz 4300 euro nur steuern, weil es eine sonderzahlung ist, und dieses mit 36% zu schlägt, aber man bekommt vorher post, wo das alles genau drin steht, bevor es auf dem konto ist... so ich hoffe ich konnte euch helfen...

SaZ12? aber Mannschafter oder? oder Laufbahnwechsel?

Rollo83

Wie ich gesagt hab alles auf ein mal und im vorraus.

Die Frage mit dem Laufbsahnwechsel ist doch sinnlos denn die Verpflichtungsprämie gibt es nur in einer Laufbahn und zwar in der Mannschaftslaufbahn.
Also wird er wohl SAZ 12 Manschafter. Bevor die Frage kommt, ja das ist möglich.

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