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Versetzung

Begonnen von ChristinaV, 11. Juli 2011, 13:50:58

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ChristinaV

Bleiben will ich auf jeden fall .. nur halt nicht da wo ich jetzt bin ;) deswegen werd ich mal nen versetzungsantrag stellen ... Hoffe einfach das es klappt ..

KlausP

Du kannst auch jederzeit auf dein Widerrufsrecht verzichten und wirst dann gleich in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Sie ist schon im Dienstverhältnis eines SaZ.
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ChristinaV


KlausP

Wann hast du denn die Urkunde bekommen und bist vereidigt worden? So richtig beim Kommandeur, mit Truppenfahne?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

@Klaus: Das ist alles völlig irrelevant (vor allem für die Ursprungsfrage ;) ). Und für die Vereidigung ist weder der Kommandeur, noch die Truppenfahne erforderlich. Bei mir wars nach drei Tagen mit Chefvertreter im U-Raum. ;)
Sie ist SaZ ab dem Moment in dem sie den Dienst angetreten hat.

Gruß Andi
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KlausP

Wenn sie sich mit Widerruf verpflichtet hat, wir sie erst dann in das Dienstverhältnis berufen (das meine ich mit Urkunde aushändigen), wenn

- die Widerrufsfrist abgelaufen ist
- oder wenn sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet.

Hatte ich 3 Mann vergangenes Jahr in meiner Kompanie. Einer wurde zu der Zeit eingestellt, als ich den Spieß vertreten habe, die beiden anderen waren aus dem Quartal davor (DE 01.04.), die zu Ende September in das Dienstverhältnis berufen wurden. Der einzige Unterschied zu der TE war, dass sie im ersten halben Jahr wie mit Wehrsold, Verpflegung und Familienheimfahrten wie GWDL behandelt wurden. Das ist ja inzwischen weggefallen.
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Andi

Zitat von: KlausP am 11. Juli 2011, 18:46:24
Wenn sie sich mit Widerruf verpflichtet hat, wir sie erst dann in das Dienstverhältnis berufen (das meine ich mit Urkunde aushändigen), wenn

- die Widerrufsfrist abgelaufen ist
- oder wenn sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet.

Wie gesagt: Sie ist mit Dienstantritt SaZ auf Widerruf. Dass sie erst zum SaZ X ernannt wird wenn kein Widerrufsrecht mehr besteht ist an sich egal, denn die Bundeswehr hat sich bereits verpflichtet den Soldaten X Jahre einzustellen.

Gruß Andi
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ChristinaV

Zur Aufklärung , ich bin nicht auf wiederuf .. Ich bin Saz seit dem ersten Tag in der aga ..

Andi

Zitat von: ChristinaV am 11. Juli 2011, 19:12:56
Zur Aufklärung , ich bin nicht auf wiederuf ..

Äh doch, denn genau das macht das Widerrufsrecht aus:

Zitat von: ChristinaV am 11. Juli 2011, 15:04:33
Als Frau hat man eine Probezeit von 6 Monaten ab beginn der Aga .. Wo man für sich selbst entscheiden kann.. bleib ich beim bund .. oder gehe ich wieder ins zivile leben .

Zitat von: ChristinaV am 11. Juli 2011, 19:12:56
Ich bin Saz seit dem ersten Tag in der aga ..

Selbstverständlich, aber das hat mit dem Widerruf wie ich schon schrieb nichts zu tun.

Aber danke an Klaus für die hier gestiftete Verwirrung. ;D

Gruß Andi
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KlausP

Gern geschehen, bei Bedarf auch gerne wieder.  :D
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wolverine

#26
Ich glaube, dass ist doch jetzt die aktuelle Änderung: Alle sind freiwillig und von ersten Tag an festgesetzt aber können innerhalb der ersten sechs Monate zurücktreten bei Nichtgefallen. So in etwa habe ich es zumindest verstanden. Also so irgendwie habt Ihr dann nämlich alle recht.
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ChristinaV


mailman

Trat das nicht erst zum 1.7 in Kraft? Also das "neue System". Und sie hatte ihren Dienstantritt ja wohl schon früher.

ulli76

Jap- erst ab 1.7. Weiss ich zufällig, weil ich ne Soldatin kenne, die das betrifft. Wollte jetzt raus, ging aber nicht, weil vor dem 1.7. Dienstantritt und keine Widerrufsmöglichkeit.

Weiss eigentlich jemand zuverlässig, ob das jetzt tatsächlich mit der Probezeit für SaZ und FWDL automatisch gilt?

Was allerdings stimmt ist, dass man jederzeit einen Versetzungsantrag stellen kann. Hab noch nie davon gehört, dass das ein Grund für eine Entlassung gewesen wäre.
Nach meiner Erfahrung machen Soldaten deutlich häufiger von Entlassungsmöglichkeit gebrauch als die Bundeswehr das tut. Von Seiten der Bundeswehr eigentlich auch nur bei Nichterreichen von Ausbildungszielen (z.B. wiederholt AGA nicht "bestanden"), bei größeren Dienstvergehen oder aus gesundheitlichen Gründen. Das ist bei Weitem nicht mit einer Probezeit im Zivilen vergleichbar.

@Christina: Überleg dir das aber gut mit dem Versetzungsantrag- also ob ein neuer Dienstposten wirklich das bietet, was du willst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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