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Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung

Begonnen von Wiesel, 27. Juli 2011, 15:14:05

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Wiesel

Halli Hallo

Folgendes:

Um nicht noch mehr fragen hiermit zu verursachen komm ich gleich zur Sache ...

Ich bin vorbestraft wegen fahren ohne Fahrerlaubnis darüber hinaus habe ich deswegen eine Bewährungsstrafe ... Leider:(
Desweiteren hatte ich genau deswegen heute eine Verhandlung ..
Urteil lautet 1 Jahr und 3 Monate Jugendarrest.( ich bin 20) und ja ich weiß sehr dumm von mir!
Nun gehe ich natürlich gegen dieses Urteil in Berufung ..!

Meine Frage : ich habe am 08.08.2011 die Musterung zum fwd nun wollte ich wissen wie hier meine Chancen stehen und was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?
Bitte helft mir :( will unbedingt zum bund

schlammtreiber

Das wird unter diesen Umständen wohl nichts werden...
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WieselB

Besteht gar keine Hoffnung selbst dann nicht wenn Ich offen und ehrlich bin?:(

KlausP

Zitat... was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?

Die Wahrheit, was sonst?

Zitat... Bitte helft mir will unbedingt zum bund

Das dürfte nichts werden, auf keinen Fall, bis das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Verurteilung zu mehr als einem Jahr dürfte im Übrigen ein Einstellungshindernis darstellen, aber da müsste ein Jurist besseren Einblick haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB

Also muss ich mich an einen Anwalt wenden und den fragen wie meine Chancen stehen oder wie? :(

KlausP

Nö, wir haben hier auch den einen oder anderen. Außerdem gab es so ein ähnliches Thema hier vor kurzer Zeit erst.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB

Und was ist dabei raus gekommen?
Also wird bestimmt noch einer auf den thread antworten oder?

Andi

Solange ein Verfahren läuft wirst du weder als freiwillig Wehrdienstleistender, noch als Soldat auf Zeit eingestellt.
Und sollte es bei dem Urteil bleiben wird es für die nächsten Jahre wohl erst mal unmöglich Soldat zu werden.

Ansonsten ist die Frage, was du machen kannst die falsche, denn du kannst nichts mehr machen, du hättest in der Vergangenheit keine Straftaten begehen dürfen, aber das lässt sich nicht mehr ändern, da du Fakten geschaffen hast.

Gruß Andi
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WieselB

Okay dann bleibt der Traum wohl weiterhin Traum...:,(

Aber mal angenommen meine Berufung geht erfolgreich durch sodass es zu einer Bewährungsstrafe kommt sieht's dann anders für mich aus? O.o

KlausP

Das Strafmass wird ja dann bleiben, nur die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB


AriFuSchr

Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat.  ;)

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

Zitat von: AriFuSchr am 27. Juli 2011, 15:51:21
Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat.  ;)



Stimmt, habe ich auch überlesen. Oder sind das zwei verschiedene Strafen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB

Ja sind 2 Bewährung habe ich nun schon ...

Und heute hatte ich ein Urteil wegen dem fahren ohne Erlaubnis zu Jahr und 3 Monaten Jugendarrest :(

Bei diesem Urteil gehe ich in Berufung!!! Und hoffe natürlich das die sich als positiv erweist!

Alles soweit verstanden?

KlausP

Jetzt habe ich es verstanden. Bei diesem Register dürften Sie für die Bundeswehr in absehbarer Zeit nicht in Frage kommen. Alles soweit verstanden?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen