Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung

Begonnen von Wiesel, 27. Juli 2011, 15:14:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

Ja, verstanden. Du bist verurteilter Straftäter und stehst kurz davor wieder rechtskräftig verurteilt zu werden und diesmal in den Bau zu wandern.

Und jetzt erklär mir noch mal kurz welcher Arbeitgeber überhaupt - und die Bundeswehr im Speziellen - in absehbarer Zeit Interesse haben sollte dich einzustellen.
Mit Straftätern hat Otto-Normalbürger eher ungern zu tun.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

WieselB

Okay dann weiß ich Bescheid:(

Wird es denn überhaupt jemals etwas? O.o
Soll ich dann die Karten gleich Offen legen bei der musterung damit die sich nicht soviel Arbeit mit mir aufhäufen ?

KlausP

Rufen Sie im KWEA an, schildern Sie den Fall und dann wird man Ihnen verbindlich sagen, ob der Termin für Sie aufrecht erhalten wird oder ob das Thema für Sie durch ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB

@ andi!

Kann ich leider nicht beantworten komme frisch aus der Gesellenprüfung deswegen ja anschließend "eigentlich" ja zum Bund aber das war wohl wunschdenken...

Okay dann werd ochstet mal anrufen und hören was bei rauskommt o.o

F_K

... ich wollte schon schreiben, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass ein jugendlicher Erstäter für Fahren ohne Führerschein eine Freiheitsstrafe erhält (... sowas wird auch gerne mal einfach "eingestellt".).
Dieser Straftäter hat aber offensichtlich schon eine erhebliche strafrechtliche Historie, ist ein Bewährungsversager oder ähnliches.

Dies hat das Gericht dazu bewogen, eine Freiheitstrafe (Jugendarrest) von 1 Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung als Strafe festzusetzen. Das Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig.

Was bedeutet dies für eine Bewerbung als SaZ:

- Bei Freiheitsstrafe (rechtskräftig) von 1 Jahr oder mehr ist eine Einstellung lebenslang unmöglich (absolutes Einstellungshindernis)
- Die anderen Bewährungstrafe (Frage: Tat und Strafhöhe?) werden vermutlich zu einer mehrjährigen Einstellungssperre führen.
- das lufende Verfahren verhindert eine Einstellung.

Als FWDL ist die Strafe nicht so entscheidend, da kann man es mal versucchen (wenn der Knast es denn nicht verhindert).

WieselB

Tat is die selbe wegen der Bewährung also fahren ohne Führerschein .. 2 Jahre bewährung :(

Also meinen sie wiederrum ich solle es probieren oder wie darf ich das verstehen?

KlausP

#21
Bei der Musterung für den freiwilligen Wehrdienst? Seit wann ist das denn?

EDIT: Ganz toll, wenn jemand Posts löscht, auf die andere User gerade antworten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#22
Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 16:24:21
Tat is die selbe wegen der Bewährung also fahren ohne Führerschein .. 2 Jahre bewährung :(
dieselbe oder die gleiche?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Nochmal:

Sie sind ein verurteiler Straftäter mit 2 Jahren rechtskräftiger Freiheitsstrafe (ob Bewährung oder nicht spielt für die Schuld keine Rolle).

Ergo: Absolutes Einstellungshindernis als SaZ.

Bei FWDL mag das anders sein - allerdings halte ich das (eine Einstellung) ebenfalls für sehr unwahrscheinlich.

... viel Erfolg bei der Berufung - aber wenn es schonmal 2 Jahre auf Bewährung gab, wird diese wohl wiederrufen werden (oder war das die Bewährungszeit) - dann gibt es ggf. eine Gesamtfreiheitstrafe (so 2,5 Jahre), davon sind mindestens 50% abzusitzen.

Viel Spaß.

WieselB

Na einmal fahren ohne Erlaubnis dafür war durstete 2 Jahre Bewährung
Und nochmal schwarz fahren aber diesmal als Jugendarrest ausgesetzt , dagegen gehe ich aber in Berufung!

Was meinen sie mitbdem löschen hr.klaus?

KlausP

Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 16:35:46
Na einmal fahren ohne Erlaubnis dafür war durstete 2 Jahre Bewährung
Und nochmal schwarz fahren aber diesmal als Jugendarrest ausgesetzt , dagegen gehe ich aber in Berufung!

Was meinen sie mitbdem löschen hr.klaus?

Nicht Sie, sondern den gelöschten Post mit dem Führungszeugnis
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WieselB

Bewährung habe ich schon weg;) zum glück

WieselB


AriFuSchr

es ist unheimlich schwer, deinen posts zu folgen:

Du hattest eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt war.
Die Bewährungszeit ist abgelaufen.

Nun hast Du (heute) wieder eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten aufgebrummt bekommen, hiergegen gehst Du in Berufung (ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis). Bei diesem Strafmaß bist Du sicher nicht nur in eine Routinekontrolle geraten, sondern es gab Verstöße auch wegen Nichtbeachtung von XYZ oder einen Unfall ?
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

WieselB

Genau soweit richtig!!

Und das schlimme ist es war eine reine Routine Kontrolle :(

Diesmal wurde gleich auf jugendarrest gestimmt ud dagegen lege ich Berufung ein!
Hoffe soweit jetzt alles verständlich?!