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Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung

Begonnen von Wiesel, 27. Juli 2011, 15:14:05

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AriFuSchr

nein, das Schlimme war, daß Du schon wieder ohne Pappe unterwegs warst
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

WieselB

Jaa is mir bewusst und war auch mehr als dämlich von mir :(

Was meinen sie wegen fwd? O.o

F_K

Frage:

- Wieviele Strafanzeigen gibt es gegen Dich schon?
- Wieviele eingestellte Strafverfahren (gegen Auflage) gegen Dich gibt es schon?
- Wie sieht die generelle Perspektive aus?

Nur wegen zweimal Fahren ohne Führerschein bekommt ein ansonsten "unbeschriebenes Blatt" keinen Jugendarrest von über einen Jahr ohne Bewährung.

(... ich sag mal so, mit einem guten Verteidiger könnte man einen Todschlag mit 2 Jahren Bewährung begehen - dass ist nicht unüblich bei ansonsten "Unauffälligen".)

wolverine

Mal davon abgesehen: Was wollen Sie eigentlich mit der Berufung erreichen?
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WieselB

@ f_K!

5 mal wegen schwarz fahren 4 mal eingestellt nach Erledigung bzw begehen der Auflagen


@ wolverin!
Ich will damit die Umgehung des Arrestes erreichen!!!

Swani

mach lieber mal nen Führerschein wäre wohl gesünder für alle Beteiligten -.-

KlausP

Das dürfte sich für einige Zeit erledigt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Timid

Zitat von: KlausP am 27. Juli 2011, 16:26:38EDIT: Ganz toll, wenn jemand Posts löscht, auf die andere User gerade antworten.

Das kann passieren, wenn jeder registrierte Nutzer die Möglichkeit hat, seine eigenen Posts zu löschen ;)

@WieselB
Um es mal ganz klar zu sagen: Die Möglichkeit, dass du jemals Soldat (oder Beamter) werden wirst, dürftest du dir mit deinem wiederholten Fehlverhalten selbst verbaut haben - und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es jetzt um ein Dienstverhältnis als SAZ oder "nur" den FWD geht! Wie schon dargestellt, die Grenze, ab der ein permanentes Einstellungshindernis vorliegt, hast du schon locker überschritten. Und selbst wenn das nicht der Fall wäre, dürftest du bei jedem Eignungstest für ungeeignet befunden werden. Du bist mehrfach wegen dem gleichen Vergehen auffällig geworden, es gab mehrfach Auflagen oder Strafen - und du hast munter weitergemacht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man dir die nötige charakterliche Reife zuspricht, die für den Staatsdienst nötig ist, dürfte damit ziemlich gering sein ...
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WieselB

Um genau zu sein für 2 Jahre hat sich das erledigt ...

wolverine

Mit eine Berufung rügt man Fehler in der Sachverhaltsfeststellung; mit einer Revision Rechtsfehler. Der Sachverhalt sollte wohl klar sein. Wurden Ihrer Meinung bei der Strafmaßbegründung Dinge nicht beachtet?
Aber im Ernst: Bei Ihnen geht es um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Dienst in der Bundeswehr sollte Ihre geringste Sorge sein. Solange das Verfahren nicht abgeschlosse ist findet definitiv keine Einstellung statt. Für sie dürfte sich das Thema erledigt haben.
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Pearlinha

Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 17:13:06
@ f_K!

5 mal wegen schwarz fahren 4 mal eingestellt nach Erledigung bzw begehen der Auflagen

ich bin grade etwas irritiert .... du hast also

- 5 Anzeigen wegen Schwarzfahren bekommen und
- 1 wegen Fahren ohne Führerschein/gültige Fahrerlaubnis?

??

Sorry ich raffs grade net :D bin etwas verwirrt ......
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

WieselB

Naja schwarz fahren= fahren ohne Erlaubnis!

Ja die paar male auf bewährung und nun auf Arrest geurteilt!

BulleMölders

So ist das nun mal. Wer nicht höhren will muss fühlen und dann gehts halt ab in den Bau.

AriFuSchr

Zitatdie paar male

hier steckt Dein Hauptproblem:

Mangelnde Einsicht dafür, daß Freiheit auch Regeln und Grenzen braucht.  Fünf mal ist nicht paar male, sondern definitiv 5 Mal zuviel.

Vergiß den "Traum" von der Bw. Das ist nämlich genau die Firma, die Disziplinlosigkeit am wenigstens toleriert und auch am wenigsten tolerieren kann.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

... ohne Worte.

Das ERSTE Mal wird wohl (gegen Auflage) eingestellt (es kommt also nicht zur Anklage), beim zweiten Mal wird sicherlich NICHT mehr eingestellt, sondern verhandelt (d. h. es gibt eine Strafe / Jugendstrafe, die ggf. gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird).

Diese Auflagen sollen gerade den Jugendlichen ERZIEHEN und ihm das Unrecht seiner Tat vor Augen führen - während die Strafandrohung (die ja zur Bewährung ausgesetzt ist) im Hintergrund steht und ja erstmal keine direkte Wirkung entfaltet (zumindest in den Augen der Betroffenen).

Beim dritten und vierten Mal "steigern" sich dann die Strafen und Auflagen - irgentwann muss man dann mal erkennen, dass der Jugendliche / Heranwachsende völlig uneinsichtig und ein Bewährungsversager ist - dann kann man die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen.

Der TE ist also bereit mehrfach verurteilter Straftäter und hat nun möglicherweise eine längere Freiheitstrafe zu verbüßen.