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Schönheitsoperation

Begonnen von nooki89, 21. August 2011, 14:19:49

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KlausP

Zitat... Schönheitsschlaf-OP ...

Das wird jetzt per OP gemacht? Deshalb hilft das bei mir nicht, ich mach das immer auffe Couch, "mit Augen zu".  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gräfin

Die wichtigste Sache hierbei vor allem: der Zeitfaktor!
Ohren anlegen dürfte von der Heilung und der Beeinträchtigung danach nur einen kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Ein plastischer Eingriff an den Brüsten dauert seine Zeit. Die OP und danach ein KH-Aufenthalt von um die 7 Tage. (je nachdem, wie der Eingriff gemacht wurde, ob die Implantate subpektoral gesetzt wurden ect.)
Danach kann man Heilungszeiten von mehreren Wochen einplanen, dazu die dienstliche Einschränkung, da man bestimmte Aktivitäten erstmal nicht machen darf. (schwimmen, schwer heben ect.)
Also würde ich das vorher abklären. Und der Urlaub geht dafür natürlich auch drauf.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 24. Januar 2013, 12:16:26
Zitat... Schönheitsschlaf-OP ...

Das wird jetzt per OP gemacht? Deshalb hilft das bei mir nicht, ich mach das immer auffe Couch, "mit Augen zu".  :D

Du bist ja soooooooooooooooo out... "die 1980er haben angerufen und wollen ihre Schönheitsschlafmethode zurück"  ;D ;D ;D
Semper Communis
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Andi

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 06:40:26
Selbstverständlich ist der Soldat oder die Soldatin nicht verpflichtet, sich bei diesem heiklen Thema dem Chef zu offenbaren und noch viel weniger muss der Disziplinarvorgesetzte einer OP zustimmen. Das ist wirklich absurd, denn medizinische Angelegenheiten gehen den Chef nichts an und ich muss bekannterweise dem Chef überhaupt nichts medizinisch relevantes erzählen.

Der Disziplinarvorgesetzte muss selbstverständlich sein "ok" dafür geben, wenn es wegen einer medizinisch nicht notwendigen OP zu Einschränkungen in der Dienstfähigkeit kommt/kommen kann. Wie soll es ihm sonst möglich sein den Dienstbetrieb zu planen? Diese Planbarkeit des Dienstbetriebes (und damit übrigens auch gleichzeitig die Planbarkeit der Freizeit) schlägt alle Individualrechte des Soldaten um Längen. Und auch genommener Urlaub ist kein Garant, dass alles gut läuft, denn auch genehmigter Urlaub kann unter entsprechenden Umständen widerrufen werden und der Soldat hat dann entsprechend dienstfähig zu sein.
Inwieweit medizinische Details hier relevant oder interessant sind ist ja zunächst mal egal - im Zweifelsfall muss der informierte Truppenarzt eben noch mit am Tisch sitzen, damit eben medizinische Fragen umgangen werden können.

Was du da schreibst hat aber mit Dienst- und Lebenswirklichkeit nichts zu tun. Der Disziplinarvorgesetzte ist nicht der natürliche Feind des Soldaten - wenn man Beiträge von dir liest kommt man manchmal leider zu dem Schluss - im Gegenteil, um fürsorglich zu handeln muss er dazu auch die Chance kriegen. Das geht immer nur miteinander, nie alleine und nie gegeneinander. Und das schreibe ich mit der Erfahrung aus einer Truppengattung mit 24/7 Schichtdienst, in der es nur Spezialisten gibt und ständig dienstfrei/Urlaub/Dienstausgleich oder Überstundenabbau widerrufen werden muss, weil es die Lageänderung (im In- wie auch im Ausland) erfordert.

Ich persönlich habe auch bei schwerwiegenderen Gesundheitseinschränkungen gegenüber Vorgesetzten immer mit offenen Karten gespielt. Alles andere ist an sich auch Unsinn (sofern es nicht in einen bestimmten Schambereich hineingeht, der besonderes Vertrauen erfordert), wenn man als Vorgesetzten nicht gerade den größten Idioten vorm Herrn hat, der das Wort Menschenführung noch nie gehört/verstanden hat. Nur so weiß der Vorgesetzte woran er ist und kann angemessen auf die Bedürfnisse des Untergebenen und der Dienstplanung eingehen. Das medizinische Fragen - außerhalb der Frage dienstfähig oder nicht - Vorgesetzte nicht näher erläutert werden müssen ist eine Sache. Das man das im ganz normalen zwischenmenschlichen Bereich regelmäßig trotzdem tut und allen Beteiligten damit das Leben erleichtert eine andere.

Und in dem Moment wo ein Soldat morgens in mein Büro kommt und mir meldet er könne die nächste Woche wegen einer nicht notwendigen Schönheits-OP an Teilen des Dienstes oder am gesmten Dienst nicht teilnehmen ohne dass ich davon vorher wusste und es abgesegnet habe darfst du davon ausgehen dass das entweder eine Abgabe an den WDA oder eine empfindliche einfache Disziplinarmaßnahme gibt.

Gruß Andi
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MMG

ZitatAutor: Andi « am: Heute um 13:09:24 »
Der Disziplinarvorgesetzte muss selbstverständlich sein "ok" dafür geben, wenn es wegen einer medizinisch nicht notwendigen OP zu Einschränkungen in der Dienstfähigkeit kommt/kommen kann.

Muss der DV hier wirklich sein "ok" geben oder muss er es einfach zur Kenntnis nehmen, wenn eine medizinisch nicht notwendigen OP im Vorfeld mitgeteilt wird!?

Zwar keine medizinisch nicht notwendige OP, aber bei Schwangerschaft wird der DV auch nicht um "ok" gefragt. :-\

justice005

Andi, für eine Schönheits-OP ist Urlaub zu nehmen. Damit sind alle Probleme geklärt, auch die Frage nach der Dienstplanung.
Ich reiche einen Urlaubsantrag ein und der Chef entscheidet, ob Urlaub möglich ist oder nicht.

Bitte komme mir nicht wieder mir irgendwelchen "Lebenswirklichkeiten" etc. Das mag zwar für Dich als Chef relevant sein, aber das muss noch lange nicht relevant sein für die Instanz, die eine entsprechende Entscheidung des Chefs anhand der nüchternen Rechtslage überprüft.

Der Chef ist auch keinesfalls ein Feind. Das habe ich nie gesagt. Wenn der Soldat sich dem Chef offenbaren will, weil er Vertrauen zu ihm hat, dann soll er das machen. Das ist eine tolle Sache!! Finde ich gut!!

Es geht hier aber um die Frage der "Pflicht". Und wenn du sagst, der Chef muss eine solche Op genehmigen, dann lautet meine ganz klare Antwort nunmal: NEIN.

justice005

@ MMG:

Nein, der Chef muss nichts von der Op wissen. Er muss nur den Urlaubsantrag genehmigen.

Andi

So ziemlich alle Individualrechte eines Soldaten sind durch seinen Status eingeschränkt. Die Frage muss eigentlich anders lauten: Wie abstrakt muss man einen Fall konstruieren in dem eine Genehmigung einer Handlung, die billigend in Kauf nehmend zu einer (zeitweisen) Dienstunfähigkeit/eingeschränkten Dienstfähigkeit führt nicht notwendig wäre.

Zitat von: MMG am 24. Januar 2013, 13:19:48
Zwar keine medizinisch nicht notwendige OP, aber bei Schwangerschaft wird der DV auch nicht um "ok" gefragt. :-\

Was muss man eigentlich nehmen, um auf einen solchen Vergleich zu kommen?

::)

Gruß Andi
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F_K

Ich denke folgende Frage ist ZENTRAL:

Wird bei der geplanten Tätigkeit (egal ob OP oder Freizeitsport) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oder doch wahrscheinlich eine BEEINTRÄCHTIGUNG der Dienstfähigkeit eintreten?

Wenn ja, dann ist mit Sicherheit die Pflicht zur Gesunderhaltung und Dienstleistung negativ beinträchtigt.
Da man bei einer (medizinisch nicht notwendigen) OP immer von Vorsatz ausgehen muss, hätten wir dann einen Wehrstraftatbestand.

Andi hat ja schon ausgeführt, dass auch ein Urlaub widerrufen werden kann - es ist also immer besser, hier in Absprache mit dem Vorgesetzten zu "arbeiten" - dann kann man nämlich mit einem "OK" den Verdacht gleich ausräumen.

Ich stimme auch Justice zu - eine "Pflicht" zur Genehmigung ist gesetzlich NICHT normiert - ohne Absprache kommt man bei ungünstiger Fallgestaltung allerdings ggf. "unter Verdacht".

Andi

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 13:25:39
Andi, für eine Schönheits-OP ist Urlaub zu nehmen. Damit sind alle Probleme geklärt, auch die Frage nach der Dienstplanung.
Ich reiche einen Urlaubsantrag ein und der Chef entscheidet, ob Urlaub möglich ist oder nicht.

Steht wo? Und wo steht, dass ein Soldat während des Urlaubs seine allgemeine Dienstfähigkeit und Gesundheit nicht erhalten muss (ich rede hier nicht von nem Eimer Sangria am Ballermann)?
Ich frage deswegen explizit nach, weil es ja um die "nüchterne Betrachtung der Rechtslage" geht.

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 13:25:39
Bitte komme mir nicht wieder mir irgendwelchen "Lebenswirklichkeiten"

Doch tu ich. Damit musst du leben. ;)

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 13:25:39
Es geht hier aber um die Frage der "Pflicht". Und wenn du sagst, der Chef muss eine solche Op genehmigen, dann lautet meine ganz klare Antwort nunmal: NEIN.

Und das führt automatisch dazu, dass der Soldat im Zweifelsfall wenn irgendwas schief geht (und sei es nur, dass er plötzlich seinen Urlaub beenden und für 4 Monate nach Afghanistan fliegen darf) die Torte im Gesicht hat disziplinar- oder eben sogar strafrechtlich.

Gruß Andi
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justice005

Das ist keineswegs abstrakt konstruiert, denn wir haben doch schließlich hier im Thread durch den Fragesteller einen ganz konkreten und somit einen realen Fall.

Der Fragesteller sagt, dass ihn seit seiner Kindheit sein unförmiger Hintern sowie Segelohren belasten. Er will wissen, ob er eine Schönheits-OP machen lassen darf. Das ist ein ganz realer Fall.

Die kurze und prägnante Antwort lautet:  Ja, das darfst du tun, sofern du Urlaub nimmst und es fachgerecht machen lässt und innerhalb des Urlaubs die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird. Zahlen musst du aber selbst. Punkt.

Dann wurde ergänzt, dass es sich empfiehlt, sich an den Truppenarzt zu wenden, was ich nur unterstütze. Außerdem gab es den Hinweis, dass im Falle unerwarteter Komplikationen der Soldat ganz normale Ansprüche aus der UTV hat.

Damit ist doch eigentlich alles gesagt.


F_K

ZitatDamit ist doch eigentlich alles gesagt.

Nö.

Der Hinweis, dass bei Widerruf des Urlaubes bzw. längerer Dienstunfähigkeit nach dem Urlaub ggf. eine Wehrstraftat im Raum steht, sollte doch sachgerecht sein.

justice005

ZitatDoch tu ich. Damit musst du leben.

Lieber Andi, das ist völlig in Ordnung. Aber dann musst du auch umgekehrt damit leben, dass ich dir aufgrund des Gejammers ein Taschentuch anbiete oder dich frage, ob du auf den Arm genommen werden möchtest....  ;) Nicht böse sein, aber gleiches Recht für alle... ;)

Ich weiß, dass die Anwendung des Rechts manchmal für den Chef schwierig ist. Aber das ist doch keine Begründung dafür, das Recht nicht korrekt anzuwenden....

ZitatUnd das führt automatisch dazu, dass der Soldat im Zweifelsfall wenn irgendwas schief geht (und sei es nur, dass er plötzlich seinen Urlaub beenden und für 4 Monate nach Afghanistan fliegen darf) die Torte im Gesicht hat disziplinar- oder eben sogar strafrechtlich.

Einen Straftatbestand müsstest du mir erstmal nennen, denn ich sehe bei weitem keinen.

Und ein Dienstvergehen müsstest du mir auch mal darlegen, und zwar so, wie du es mal irgendwann auf einem Offz-Lehrgang gelernt hast:

-Objektiver Tatbestand
-Subjektiver Tatbestand
-Rechtswidrigkeit
-Schuld
......

;)


justice005

Zitatdass bei Widerruf des Urlaubes bzw. längerer Dienstunfähigkeit nach dem Urlaub ggf. eine Wehrstraftat im Raum steht, sollte doch sachgerecht sein.

Ich sehe weit und breit keine Wehrstraftat....


Andi

Zitat von: justice005 am 24. Januar 2013, 13:39:49
Die kurze und prägnante Antwort lautet:  Ja, das darfst du tun, sofern du Urlaub nimmst und es fachgerecht machen lässt und innerhalb des Urlaubs die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird. Zahlen musst du aber selbst. Punkt.

Ja, das schreibst du wiederholt, aber ich möchte dafür eine Rechtsgrundlage. Denn eine Lösung für die möglichen auftretenden Probleme ergibt sich daraus nicht, was es sehr wahrscheinlich macht, dass diese "Auslegung" rechtswidrig ist.
Denn um das ganze mal simpel auf die Spitze zu treiben: Wenn dem so wäre, wäre die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, denn ich müsste ja davon ausgehen, dass jeder Soldat in seinem Erholungsurlaub das Recht hat dafür zu sorgen, dass er in dieser Zeit dienstunfähig ist, was im Schnitt dann auf ca. 1/12 aller aktiven Soldaten gleichzeitig zutreffen kann (gemessen an den 29/30 Urlaubstagen jedes Einzelnen).

Gruß Andi
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