Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einstellungsklage? Bitte um Rat.

Begonnen von -Gerhard-, 03. Dezember 2011, 22:53:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

S.Gö

Meine "hypothetische" Frage bezog sich mal wieder nicht auf die Wahrscheinlichkeit, sondern darauf, ob ein Meister entgegen der
Broschüre nicht die Möglichkeit hätte, sich auch für 4 Jahre verpflichten zu lassen, denn mit ihrer Aussage:


Zitat von: KlausP am 04. Dezember 2011, 16:48:17

Nö. Das ist schon die Ausnahme, die auf www.bundeswehr-karriere.de benannt ist. Kommt als für den TE wie schon geschrieben auch nicht in Frage.

lehnen sie diese Möglichkeit kategorisch ab.

@ Ralf...

Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Während meiner Bewerbung hatte er ebenfalls mit einer Bewerbung seinerseits geliebäugelt. Bei ihm käm aber noch hinzu, dass er dann Wiedereinsteller
wäre und wir waren uns über Mindest-/Regelverpflichtungszeiten nicht einig. Wie werden die Zeiten denn angerechnet? Er ist 33/34. 

ulli76

Das Problem ist, dass der TE sich schon für die entsprechende Laufbahn beworben hat. Und offenbar gehört er nicht zu den wenigen, die für die Bundeswehr so attraktiv sind, dass man ihnen ein entsprechendes Angebot macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ARMY STRONG

Zitat von: S.Gö am 04. Dezember 2011, 18:20:02
Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.

Außerdem, einen andere Ton bitte (der macht ja bekanntlich die Musik), dieLeute hier helfen freiwillig und ohne Bezahlung, es gibt also auch hier keinen einklagbaren Beratungsanspruch.

S.Gö

#18
Ich glaube sie verkennen die Situation.

Zitat von: ARMY STRONG am 04. Dezember 2011, 18:48:44
Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.

Ich bin nicht der TE und habe somit die ursprüngliche Frage überhaupt nicht gestellt. Warum beziehen Sie das nun auf meine Person?

Ich habe doch lediglich den Tenor der Frage oder dieses Threads aufgegriffen,
aufs Wesentliche reduziert und gefragt, ob es entgegen der BW-Broschüre trotzdem
keine Möglichkeit auf Einstellung mit verkürzter Dienstzeit ( 4 Jahre ) gibt, da die Aussage von KlausP doch recht eindeutig ist.

Den darauf folgenden Post habe ich deshalb erstellt, weil Ralf den IT-Bereich erwähnt,
der zufälliger Weise auf meinen Bekannten zutrifft, und insofern eine weitere Frage rechtfertigte.

Inwiefern habe ich mich also in Ihren Augen im Ton vergriffen.
Wenn Sie also der Meinung sind, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe,
stehe ich Ihnen gerne per PN zur Verfügung.
Ich bin mir um einer Entschuldigung nicht zu verlegen, erkenne aber z.Zt. keinen Anlass.

Auch stelle ich meine Fragen bezüglich dieses Themas per PN und
klinke mich aus diesem Thread aus.

-Gerhard-

Na, jetzt schlagt euch mal nicht die Köpfe ein.

Scheinbar gibt es eine ganze Menge an ü. 30 Bewerbern,
die sich auf Grund der entfallenen Eintrittsaltersbeschränkung bewerben.
Leider wird die Einschränkung bis 40 J. in der Broschüre nicht kommuniziert.
Daraus erwachsen dann natürlich bei den Bewerbern Wünsche und Erwartungen,
die nicht erfüllt werden. Dieses Missverständnis führt dann eben zu Ärgernissen.

Zebra

Das Einzige, was du noch machen kannst, ist an den Wehrbeauftragten zu schreiben. Ist schon eine merkwürdige Nummer, dich zum Einstellungstest einzuladen, vermeintlich für eine gewisse Laufbahn, für die du dich beworben hast, und dir dann zu sagen, dass du zu alt bist.

Für die Zukunft ist das ja geplant, die SLV u.ä. entsprechend zu ändern.

MkG

Zebra

S.Gö

Mist... das interessiert mich jetzt aber doch wieder. Im Zentrum wurde das angesprochen.
Gibts da auch eine köchelnde Gerüchteküche, sprich Vorschläge oder ist da bisher noch nichts durchgedrungen.

Zebra

Ich habe mich vielleicht ein wenig wiedersprüchlich ausgedrückt.

Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist Verpflichtungszeiten zu flexibilisieren und Altersgrenzen anzuheben bzw. zu streichen.
Wie gesagt, ich finde es irgendwie merkwürdig jemanden einzuladen, zu testen und dann zu sagen, derjenige sei zu alt - wie gesagt, meine persönlich Meinung.

MkG

Zebra

-Gerhard-

Zitat von: Zebra am 05. Dezember 2011, 22:11:58
Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist....

Du hast PM.

-Gerhard-

#24
Update 1

Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011

Alte Version
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.


Neue Version

(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Link zum geänderten Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/2246/al32698-0.htm


Update 2

Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen. ;D

Mein Rat:

Wer nicht, wegen eines nicht bestandenen Sport- und oder Gesundheitstests, zwischen dem 01.07.2011 und dem 22.03.2012 nicht als SAZ eingestellt wurde und er in seiner Dienstzeit das 40. Lebensjahr überschritten hätte, legt umgehend Widerspruch gegen seine Ablehnung ein und lässt sich nicht vom anschließenden, negativen Widerspruchsbescheid, welcher vom Pers.-amt der Bw kommen wird, beeindrucken.
Sondern er geht den Weg zum Verwaltungsgericht, mit einer sauber verfassten Klageschrift. ;)

Wichtig; PS:
Der Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.
Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen.

Fachanwaltssuche bei Google: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&site=&source=hp&q=anwalt+wehrrecht&oq=anwalt+wehrrecht&aq=f&aqi=g-s1g-K3g-sK1g-K5&aql=&gs_l=hp.3..0i10j0i30l3j0i10i30j0i30l5.5451.10897.0.12992.16.15.0.1.1.0.120.1614.1j14.15.0...0.0.WSr-ZzyIqTw

und http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&q=anwalt+soldatenrecht&oq=anwalt+soldatenrecht&aq=f&aqi=g-K3g-bsK1&aql=&gs_l=serp.3..0i30l3j0i8i10i30.70005.76769.0.77168.20.19.0.1.1.0.135.2326.0j19.19.0...0.0.RGTIREinKmA

Einen Anwalt habe ich mir erst gesucht, nachdem meiner Klageschrift und meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wurde.

Ralf

Was aber im Endeffekt noch nicht heißt würde, dass du eingestellt werden wirst. Ggf. kannst du dann noch einen ablehnenden Bescheid mangels Bedarf bekommen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Rollo83

Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.
es gibt doch unzählige Bewerber die eine bestimmte Eignung bekommen haben aber trotzdem keine Stelle bekommen haben.
Egal ob Alter oder keine freie Verwendung oder was auch immer, es können sich nun mal die Bewerber ausgesucht werden.

Wenn dort als Beispiel 100 Stellen für Automobilverkäufer sind und 101 Bewerber und 100 Bewerber sind erst um die 20 Jahre und der Eine ist schon mitte 30, ja das würd ich auch die 100 jüngeren nehmen. Das mag zwar altersdisskriminierend sein aber that's life.

man ist mit 20 Jahren nun mal fitter als mit mitte 30 Jahre und die recht hohen körperlichen Anforderungen lassen sich nicht verschweigen.
Werden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.

Aber ich muss zu geben, ich bin gespannt auf das Ergebnis. Ich kann mir aber nicht vorstellen das sie Sache mit Erfolg gekrönt sein wird. Werden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen lol?

KlausP

ZitatWerden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.

Da reicht schon die Grundausbildung.

ZitatWerden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen

... und innerhalb der ersten 6 Monate wieder den Schuh machen.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ich kann mir das schon vorstellen, dass das Erfolg haben wird. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wieso das 40. Lj als Kriterium für einen Negativbescheid genommen wurde.
Sicherlich hast du Recht, dass jüngere (meistens) gesünder und fitter sind, aber halt eben nicht immer.
Aber man muss ja auch nicht das Alter als Ablehnungsgrund anführen, es gibt da zu Einen ggf. ärztliche Gründe oder halt eben die Bedarfslage, die man als Ablehnungsgrund anführen kann. Das sind 2 saubere Gründe, die ja auch bereits angewendet wurden und valide sind.

Und warum keinen 32jährigen für 13 Jahre nehmen, wenn der Bedarf es hergibt und er fit wie nen Turnschuh ist und keinen Playstation-Schwabbel-Körper hat. Solche Entscheidungen sollten halt immer individuell getroffen werden, sonst bräuchten wir uns ja auch keine Musterung leisten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Ganz tolle Wurst, Herr "Gerhard", dass Sie einige Ihrer älteren Beiträge, auf die Andere schon geantwortet haben, so nebenbei gelöscht haben. Solche Typen kann ich leiden! .................... wie Fusspilz!  >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau