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Einstellungsklage? Bitte um Rat.

Begonnen von -Gerhard-, 03. Dezember 2011, 22:53:31

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BulleMölders

Es haben sich doch auch Damen in die Bundeswehr geklagt, warum dürfen das dann nicht auch ältere Herren?
Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, welchen die meisten von uns auch mal geschworen haben zu verteidigen und somit müssen wir mit so was leben.
Ob man dem ganzen dann Positiv oder Negativ gegenüber steht sei mal dahin gestellt.

schlammtreiber

Zitat von: Rollo83 am 30. Mai 2012, 07:05:29
Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.

Der Name "Tanja Kreil" sagt Dir gar nichts?  ;)
Semper Communis
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miguhamburg1

Na dann werden wir mal sehen, was herauskommt aus der Sache. Ich vermute, dass der Bund im anstehenden Verfahren gegen den Fragensteller verlieren wird, weil es - zumal nach der geänderten SLV - keinen Altersgrund gibt, ihn allein deswegen nicht einzustellen. Damit geht die Angelegenheit wieder zurück an das ZNwG, die dann zu prüfen haben, ob für diesen Herrn Gerhard ein geeigneter Dienstposten vakant ist... Aufgrund der Einstellungslage tippe ich, dass es schwierig damit werden wird...

The_Staffsergeant

Gott bewahre das ich nochmal aktiv zurück zur Truppe möchte, aber vom Grundsatz her, finde ich es korrekt das er dagegen klagt.
Wenn schon im Fachdienst das Einstellungsalter aufgehoben ist, dann kann man die Bewerber auch nicht damit abweisen, das sie zu alt sein.
Ich (der jetzt als Reservist im Fachdienst sitze und nicht mehr in der "Grünen Truppe"), bin auch der Meinung,
dass z.B. ein S6-Fw mit 45 Jahren, genau seinen Dienst in seinem Fachbereich leisten kann, wie ein 25-jähriger.
Klar, die IGF-Leistungen muss er auch erfüllen, aber das müssen auch die HF, SF, OSF genauso, Egal ob im Truppendienst oder im Fachdienst.
Getreu dem Motto:  "Selbes Alter, selbe Leistung!"
Nur haben die ja den Vorteil das sie BS sind und nicht mehr Eingestellt werden müssen.
Also warum nicht auch einen 45-jährigen Fw SaZ12 Fachdienst?

OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Palix

#34
Als ich mich beworben habe mit jungen 30. wurde mir gesagt das ich knapp an der altersgrenze liege die meiner meinung nach bei 31 oder 32 jahren lag (nicht mehr ganz sicher) und Manschaften und Uffze und nicht über das 40. lebensjahr hinaus geht.

Ich gehe davon aus das da etwas durcheinander gebracht wurde mit dem mindestalter,nicht zu verwechseln mit dem maximalen Dienstjahren die sich ja nur auf das 40.Lebensjahr beziehen.

Und wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg ...vorrausgesetzt is natürlich das deine verpflichtungszeit nicht übers 40. geht und das eher unwahrscheinlich ist...und in diesem ZNWg wird auch gern mal alles gedreht und gewendet wie mans braucht ^^

wolverine

#35
Zitat von: -Gerhard- am 29. Mai 2012, 23:16:21
Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen....
.... ;DDer Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.
Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen....

....Einen Anwalt habe ich mir erst gesucht, nachdem meiner Klageschrift und meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wurde.

Naja: "Stattgegeben" wurde wohl dem Prozesskostenhilfeantrag. Voraussetzungen: Mittellosigkeit und Erfolgsaussicht der Klage. Wenn einer genügend Geld hat muss er seine Klage auch selbst finanzieren und "Erfolgsaussicht" heißt, dass die Klage nicht vollkommen hoffnungslos sein darf. Und ein "Feststellungantrag" ist eben kein Verpflichtungs- oder Leistungsantrag. Es wird im Erfolgsfall festgestellt, dass Ihre Ablehnung rechtswidrig war; ein Anspruch auf Einstellung wird nicht durch das Gericht verfügt. Vielleicht sollten Sie sich das von Ihrem Anwalt noch einmal genauer erklären lassen.
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ARMY STRONG

Zitat von: Palix am 30. Mai 2012, 09:48:56
Ich gehe davon aus das da etwas durcheinander gebracht wurde mit dem mindestalter,nicht zu verwechseln mit dem maximalen Dienstjahren die sich ja nur auf das 40.Lebensjahr beziehen.

Und wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg ...vorrausgesetzt is natürlich das deine verpflichtungszeit nicht übers 40. geht und das eher unwahrscheinlich ist...und in diesem ZNWg wird auch gern mal alles gedreht und gewendet wie mans braucht ^^
Nee, weder durcheinander, noch wurde was gedreht. Die Rechtslage hat sich tatsächlich geändert. Gerhard hat das weiter oben doch verlinkt und auch gegenüber gestellt.

Palix

also demnach is das mit dem 40. lebensjahr hinfällig oder das alter des bewerbers? :o nu bin ich verwirrt

wolverine

#38
Die Gesetzesänderung hat länger gedauert als die Vorschriftenänderung. Ist nichts besonderes weil die Gesetzesänderung auch aufwändiger ist. Wenn die Ablehung von "Gerhard" beweisbar mit dem Alter begründet wurde, könnte er mit der Feststellungsklage durchkommen. Aber eingestellt ist er damit noch lange nicht.

@Palix: Warum verwirrt? Lesen Sie doch selbst.
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KlausP

ZitatUnd wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg

Das wurde ja nicht aufgehoben sondern das Höchstalter wurde heraufgesetzt, genauso wurde die Grenze mit dem vollendeten 40. Lebensjahr für die Verpflichtung von SaZ geändert auf das vollendete 62. Lebensjahr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Palix

 >:( dann hätte ich mich ja länger verpflichten können? würde mit saz12 die 40 überschreiten und hab daher nur ne 8er stelle bekommen.

wolverine

Meine Güte, das Gesetz hat sich eben geändert. Wenn es zu meiner Zeit keine Wehrpflicht gegeben hätte, wäre ich wahrscheinlich nie Soldat geworden und alles, was sich daran anschloss auch nicht.

Wenn Sie Ihre Eignung haben stellen Sie halt einen Antrag auf Verlängerung.
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KlausP

Die Gesetzesänderung war ja auch erst im März 2012, wie ich das so herausgelesen habe.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Palix

@wolverine
Warum den so aggressiv? ???

Das ist ein Forum da werden nunmal Fragen gestellt.

KlausP

Zitat von: Palix am 30. Mai 2012, 09:48:56
Als ich mich beworben habe mit jungen 30. wurde mir gesagt das ich knapp an der altersgrenze liege die meiner meinung nach bei 31 oder 32 jahren lag (nicht mehr ganz sicher) und Manschaften und Uffze und nicht über das 40. lebensjahr hinaus geht.
...

Und wann war das? Wenn das vor dem 15.03.12 war, gab es ja auch noch einen andere Rechtsgrundlage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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