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Wulff Zapfenstreich verdient ?

Begonnen von fuchsmuetze, 03. März 2012, 18:13:43

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fuchsmuetze

Tag Kameraden !

Also ich hab ja nun viel gehört und gesehen was dieses Thema anbelangt :D ( Tageszeitungen , TV , Internet etc. )
Was haltet ihr denn davon ?

(BTW stehe am Donnerstag in der ehrenformation am schloss Bellevue , deswegen bin ich daran denke sehr interessiert )

Gruß !! :D

BulleMölders

Ganz ehrlich, das ist mir vollkommen egal.
Viel mehr Ärgert mich, dass er aufgrund alter Gesetze den sogenannte Ehrensold erhält.
Lügensold wäre in diesem Fall wohl der bessere Begriff.
Denn mit Ehre hatte sein verhalten ja nun wirklich nichts zu tun.

KlausP

Genau. Wenn er noch sowas wie Ehre im Leib hat, verzichtet er so lange darauf, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind oder er spendet die Knete so lange. Aber darauf wird man wohl lange warten können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Eben, seh ich genau so. Der Typ ist ein eingefleischter Schnäppchenjäger. Warum sollte er dann auf das bisher größte und umfangreichste Schnäppchen seines Lebens freiwillig verzichten?  8)

smutjie

Mich ärgert das Verhalten von Wulff auch!
Bisher hat er seinen "Ehrensold" nicht beantragt!
Soviel dazu, das mit dem Zapfenstreich finde ich persönlich, für Hr. Wulff völlig unnötig!
Allerdings wird dieser mittlerweile wohl genauso inflationär vergeben, z.B. K.T.z. Guttenberg, wie förmliche Anerkennungen!
Deswegen sollen sie es machen, es bekommt jeder egal welchen Mist er vorher gemacht hat.
Schade für diejenigen die es sich wirklich verdient hätten!

Andi

Das einzige, was unerträglich ist, ist das Verhalten der Medien und die Naivität des Hauptteils der Bundesbürger und die Respektlosigkeit im Umgang mit dem höchsten Staatsamt, um sich medial aufzugeilen.

Weder die Frage in diesem Thread, noch die Frage des Ehrensoldes ist angemessen.

Gruß Andi
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BulleMölders

#6
Was hat die Frage mit Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten Staatsamt zu tun?
Der einzige der damit respektlos umgegangen ist, ist Wulff.
Und deshalb steht ihm keine Ehrung jedweder Art zu.

AriFuSchr

Hallo Andi,

mit vielen Deiner posts gehe ich d'accord.

Deine Einlassung in Sachen Wulff  kann ich nicht nachvollziehen. Keine Frage, bis zum Beweis des Gegenteils, gilt die Unschuldsvermutung. auch für Christian Wulff. Umgekehrt könnte Herr Wulff jedoch bis zum Abschluss der Ermittlungen und zum Beweis von Schuld oder Unschuld auf seine Privilegien verzichten. Zumal er es war, der zu Beginn seiner Amtszeit öffentlich äußerte, dass er die Ruhestandsbezüge seines Amtes für reformbedürftig hält.

Die Kampagne verschiedener Blätter hielt ich zu Beginn auch für überzogen und teilweise kleinlich. Zwischenzeitig dürfte jedoch zumindest ein Anfangsverdacht für allerlei Tatbestände vorliegen, die in dieser Republik strafbewehrt sind.
Die Betätigungen seines engsten Mitarbeiters führten zu Durchsuchungen am Amtssitz des Bundespräsidenten. Verhaltensweisen solcher Mitarbeiter reflektieren auch auf denjenigen, der sie eingestellt hat. Er war lange Zeit sein engster Mitarbeiter und Berater. Solche Menschen und ihre Betätigungsfelder kennt man.

An die Person des BP stelle ich hohe persönliche Ansprüche. Diese hat C.W. in keinster Weise erfüllt. Für mich hat er das Amt des BP beschädigt.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Thufir

Die Schlammschlacht ist zu Ende, Wulff soll seinen Ehrensold nebst Büro bekommen. Fertig.

miguhamburg1

Welchen Personen ein Großer Zapfenstreich bei Ausscheiden aus seinem Amt zusteht bzw. vom BMVg angeboten wird, ist in zwei Vorschriften geregelt: Den ZDv 10/8 und 10/9. Dies sind:
- Der Bundespräsident
- Der Bundeskanzler
- Der Bundesverteidigungsminister
- Vier- und Dreisternegenerale (und entsprechende Admirale)

Insofern ist es vollkommen müßig, darüber zu diskutieren, ob unserem letzten Bundespräsidenten der Große Zapfenstreich zustehe. BP a.D. Wulff hat - wie alle seine Amtsvorgänger auch - vom Minister den Großen Zapfenstreich aus protokollarischen Gründen angeboten bekommen und dieser hat diesem Angebot zugestimmt. Jedwede Diskussion hierüber ist aus meiner Sicht genauso naiv, ungebildet und respektlos, wie gegenüber dem ihm zustehenden Recht auf den Ehrensold und (nach entsprechender Anforderung durch den Berechtigten) Gestellung von Büroräumen, einer Schreibkraft, einem persönlichen Referenten sowie eines Kfz mit Kraftfahrer.

Wer sich am Begriff "Ehrensold" reibt, wie es viele Leute tun, der gehört auch zu den naiven Menschen und muss sich fragen lassen, inwiefern er sich auch nur ansatzweise die Mühe gibt, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu finden und zu verstehen. Genauso dümmlich wäre es nämlich, sich über den Begriff "Bundesbesoldungsordnung" aufzuregen, die eben auch nicht nur für Soldaten, sondern für zivile Beamte gilt.

AriFuSchr

Zitatnaiv, ungebildet und respektlos

Naiv mag es ein, ungebildet weise ich von mir und über den Respekt vor dem Amt können wir gerne diskutieren.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

Liebe AriFuSchr, ich schätze die Diskussionen, an denen Sie sich beteiligen, sehr und ich beabsichtige keinesfalls, Ihnen zu nahe zu treten. Insofern hoffe ich sehr, dass Sie sich keinen Schuh angezogen haben, der gar nicht für Sie bestimmt war ... :)

Im Ernst: Wer sich schlicht und ergreifend an einem in einem Gesetz geregelten Begriff reibt, den halte ich wirklich für ungebildet. Und genau dieses "an einem Begriff reiben" geschieht doch mit Verlaub hier sowie in Teilen der öffentlich geführten Diskussion. Ernsthaft darüber zu diskutieren, was jemandem per Gesetz zusteht, ist doch alles Andere als erwachsen und sinnstiftend. Genauso dämlich ist aber doch auch die populistische Aufforderung an BP a.D. Wulff, auf die ihm zustehenden Rechte zu verzichten. Bei all diesen Menschen, die dies fordern, möchte ich mal hinter den Vorhang schauen, wozu sie denn bereit sind zu verzichten, was ihnen zusteht. Insofern der Ratschlag: Wer im Glashaus sitzt ...

Hiervon unbenommen ist doch, dass die für diese Frage Berufenen doch gerne den Begriff selbst per Gesetz verändern und auch über die Ausgestaltung der Ruhestandsbezüge unserer Bundespräsidenten neu befinden mögen. Aber auch hierbei sollte die Diskussion von Sachlichkeit und nicht von populistischem Geschrei begleitet werden, um zu einer Lösung zu kommen, die einerseits angemessen und andererseits nicht ausschließlich auf einen ehemaligen Amtsträger und dessen Verhalten gemünzt ist.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 05. März 2012, 10:36:45
Bei all diesen Menschen, die dies fordern, möchte ich mal hinter den Vorhang schauen, wozu sie denn bereit sind zu verzichten, was ihnen zusteht. Insofern der Ratschlag: Wer im Glashaus sitzt ...

Na ja, immerhin wissen wir durch das "Sau durchs Dorf treiben" die seriöse Berichterstattung, dass Bettina Schausten - ihreszeichens Leiterin des ZDF-Hauptstadtstudios - immer 150 € fürs Übernachten bei Freunden zahlt. Wenn das nicht schon mal ein wahnsinnig interessanter Blick hinter den Vorhang ist... ;D
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schlammtreiber

Da sind wahrscheinlich sexuelle Gefälligkeiten drin enthalten. Warte bis zum Sommerloch, dann steht das en detail in der Zeitung  8)
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AriFuSchr

Lieber Migu,

ganz so eindeutig, wie Sie die Sache hier gelöst sehen wollen, ist sie nicht. In der causa Wulff wird juristisches Neuland betreten.

Es gibt wohl ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, welches zu dem Schluss kommt, dass privates Fehlverhalten nicht als Grund für einen Rücktritt aus politischen Gründen herangezogen werden kann. Politische Gründe seien ,,schwerwiegende Differenzen" über die Innen- und Außenpolitik der Regierung. Dafür gab es wohl keine Anzeichen in den letzten Monaten.
Das Gutachten liegt dem Südkurier vor, siehe hier: http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/aktuelles/politik/Warum-Christian-Wulff-Ehrensold-bekommt;art1015367,5398827

Ich habe in meinem Berufsleben gelernt, dass Gesetze auslegungsbedürftig sind, und dass auch sehr gebildete Menschen hier durchaus zu sehr verschiedenen Meinungen kommen können. Ja und ich habe es schon mehr als häufig erlebt, dass genau derselbe Gesetzestext in der Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt wird. Ich verzichte hier auf die Anführung von Beispielen und Quellen.

Was den Verzicht betrifft, so kann Horst Köhler als Beispiel dienen.

Auch Ihr indirekter Aufruf zum Verzicht auf eigene  (aus einem lebenslangen Arbeitsleben stammenden und mit eigenen Beiträgen erworbenen) Ansprüche zu verzichten hinkt. Wulff erhält seinen Anspruch aus einer Tätigkeit von rund 18 Monaten Dauer und hat daneben noch seine Pensionsansprüche als Ministerpräsident und Abgeordneter.

Das hat mit Populismus nichts zu tun, sondern ist zunächst einmal Fakt. Ich mag es wirklich nicht, wenn dann Begriffe wie ungebildet, naiv, dämlich und respektlos fallen, wenn eine andere, als die eigene Meinung abgebildet wird.

In diesem Sinne, auf eine sachliche, fundierte Diskussion ohne persönliche Unterstellungen.

Im übrigen wurde der Ehrensold und die anderen Vergünstigungen für einen ausscheidenden BP in seiner heutigen Form so verabschiedet, um dem ,,Alten aus Köln" in Zeiten der Bonner Republik einen Wechsel vom Kanzler- ins Bundespräsidentenamt schmackhaft zu machen. Wie sie sehen, waren schon damals ganz offensichtlich persönliche Vorlieben im Spiel, als es um die Ausgestaltung der Ruhestandsbezüge ging.....

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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